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   BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13   

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https://dejure.org/2015,34847
BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 (https://dejure.org/2015,34847)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 (https://dejure.org/2015,34847)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2015 - 7 ABR 47/13 (https://dejure.org/2015,34847)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - Übersendung von Wahlunterlagen ohne Verlangen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - Übersendung von Wahlunterlagen ohne Verlangen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 BetrVGDV1WO, § 24 Abs 2 BetrVGDV1WO, § 256 Abs 1 ZPO
    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - Übersendung von Wahlunterlagen ohne Verlangen

  • IWW

    § 3 Abs. 1 BetrVG, § 13 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 18 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur unaufgeforderten Versendung von Wahlunterlagen für die Betriebsratswahl

  • bag-urteil.com

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - Übersendung von Wahlunterlagen ohne Verlangen

  • rewis.io

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - Übersendung von Wahlunterlagen ohne Verlangen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur unaufgeforderten Versendung von Wahlunterlagen für die Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Feststellungsklage bezüglich Zusendung von Wahlunterlagen ohne konkrete Betriebsratswahl möglich

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316) .

    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316) .

    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316) .

    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .

  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    bb) Zwar kann Gegenstand eines Feststellungsantrages nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Verfahrensbeteiligten selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einem Verfahrensbeteiligten und einem Dritten, sofern durch die erbetene Feststellung bereits jetzt oder in naher Zukunft die rechtliche Lage der Antragsteller beeinflusst werden kann (vgl. BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 50, 37; 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - zu B I der Gründe, BAGE 41, 209) .
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    bb) Zwar kann Gegenstand eines Feststellungsantrages nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Verfahrensbeteiligten selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einem Verfahrensbeteiligten und einem Dritten, sofern durch die erbetene Feststellung bereits jetzt oder in naher Zukunft die rechtliche Lage der Antragsteller beeinflusst werden kann (vgl. BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 50, 37; 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - zu B I der Gründe, BAGE 41, 209) .
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75

    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Das Amt des (jeweiligen) Wahlvorstands endet mit der Einberufung des gewählten Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 59; 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 -) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit der Beteiligten insgesamt beseitigt werden kann (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 136, 334) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Das ist den Gerichten verwehrt (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 140, 277) .
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
    Ob der Antrag in allen Fällen berechtigt ist, betrifft seine Begründetheit und nicht seine Zulässigkeit (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 - Rn. 10; 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 27 mwN, BAGE 144, 1) .
  • LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Nichtigkeit; Zuordnungstarifvertrag;

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 17; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .

    Dieser wird mit Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats wegen des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 11 ff.) .

  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 13; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .
  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich dann für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 13) .
  • LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16

    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG, Beschluss vom 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 -, Rn. 16 f., juris; BAG, Beschluss vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12, - Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 -, BAGE 140, 277, Rn. 35).

    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit der Beteiligten insgesamt beseitigt werden kann (BAG, Beschluss vom 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 -, Rn. 16 f., juris, BAG, Beschluss vom 18.03.2015 - 7 BR 42/12 -, Rn. 26, juris; BAG, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 93/09 -, BAGE 136, 334, Rn. 17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 24 TaBV 1939/15
    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befindet oder ein Rechtsgutachten erstatten (vgl. BAG 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 - Juris; 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 - NZA 2014, 808 mwN,).
  • LAG München, 21.09.2016 - 11 Sa 90/16

    Auflösende Bedingung; Erwerbsminderungsrente; Rückwirkung

    Dies ist den Gerichten verwehrt (vgl. BAG Beschluss v. 09.09.2015 - 7 ABR 47/13; Urteil v. 11.11.2014 - 3 AZR 849/11; Urteil v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit der Beteiligten insgesamt beseitigt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 17).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21

    Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der

    Gleichwohl besteht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Fortsetzung des Verfahrens, wenn anzunehmen ist, dass sich ein gleichartiger Vorgang unter den Verfahrensbeteiligten wiederholen kann, so dass sich ihnen die streitige Rechtsfrage erneut in gleicher Weise stellen kann (vgl. BVerwG, ZBR 1990, 183, 184; Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - 6 C 2/97, juris Rn. 38 [insoweit in BVerwGE 106, 64, 70 nicht vollständig abgedruckt] und vom 23. September 2004 - 6 P 2/04, ZfPR 2004, 297, 298; BVerwGE 140, 134 Rn. 11; anders BAGE 67, 316, 319; Beschluss vom9. September 2015 - 7 ABR 47/13, juris Rn. 12 f. mwN speziell für die Wahl von Personalvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz).
  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen

  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

  • LAG München, 15.12.2015 - 9 TaBV 60/15

    Auskunft über bereits abgeschlossene Zielvereinbarungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19

    Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das gesetzliche Rentenalter - Auslegung

  • KAG Mainz, 19.01.2016 - M 64/15

    Behinderung der MAV-Arbeit

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