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   BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11   

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https://dejure.org/2012,41357
BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • openjur.de

    Wählbarkeit zum Betriebsrat; Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer; Betriebszugehörigkeit; anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 1 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG
    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Anfechtung einer Betriebsratswahl; Anforderungen an die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb

  • Betriebs-Berater

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • rewis.io

    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wählbarkeit eines Arbeitnehmers; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wählbarkeit eines Arbeitnehmers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung als Leiharbeitnehmer zählt mit für das passive Wahlrecht

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl - Leiharbeit und Betriebszugehörigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 863
  • BB 2013, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind dagegen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Entleiherbetrieb nicht wählbar; dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 202) .

    Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 2 BetrVG auch Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im entleihenden Betrieb eingesetzt werden (vgl. auch BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 25, BAGE 133, 202) .

    Den Beschluss vom 17. Februar 2010, dass Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar sind, hat der Senat nicht mit dem fehlenden vertraglichen Band begründet, sondern maßgeblich auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG gestützt, der keine unterschiedliche Behandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung rechtfertigt (- 7 ABR 51/08 - Rn. 14, 28 ff., BAGE 133, 202) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    der Stimmabgabe vorliegen (vgl. 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - Rn. 39 f., AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) .

    Da ein Wahlbewerber noch keine in die Zuständigkeit des Betriebsrats fallenden Entscheidungen zu treffen hat, bedarf er der für die Amtsausübung erforderlichen Kenntnisse noch nicht; er kann diese ohne weiteres nach der Aufstellung oder Einreichung der Vorschlagsliste erwerben (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) .

  • BAG, 29.06.1965 - 1 ABR 2/65

    Wahlvorschlag - Betriebsratsmitglieder - Nennung eines Bewerbers - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WO, nach der jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber ausweisen "soll" wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist eine reine Ordnungsvorschrift; deren Nichtbeachtung führt nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste (vgl. BAG 29. Juni 1965 - 1 ABR 2/65 - zu II 2 der Gründe, BAGE 17, 223) .
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54

    Nichtwählbarkeit eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Allerdings wird ein Mangel geheilt, wenn inzwischen die erforderliche sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erreicht ist (vgl. BAG 7. Juli 1954 - 1 ABR 6/54 - BAGE 1, 43, 44 zu § 24 BetrVG 1952) .
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    (5) Diese Auslegung steht schließlich nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Senats, dass Leiharbeitnehmer nach der sog. Zweikomponentenlehre dem Betrieb des Entleihers "nicht angehören" und deshalb nicht nach § 9 BetrVG mitzählen (so 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a bb der Gründe, BAGE 110, 27) .
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Im Übrigen hat der Erste Senat im Urteil vom 18. Oktober 2011 bei seiner Auslegung, dass länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der maßgeblichen Unternehmensgröße in § 111 Satz 1 BetrVG mitzuzählen sind, ebenfalls nicht auf die Zweikomponentenlehre, sondern auf den Normzweck abgestellt (- 1 AZR 335/10 - Rn. 14 ff., EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .
  • LAG Köln, 02.03.2011 - 8 TaBV 103/10
    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. März 2011 - 8 TaBV 103/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

    Bei § 6 Abs. 2 WO handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG v. 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 - Rn.28, AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972; BAG v. 29.06.1965 - 1 ABR 2/65 - unter Ziffer II. 2. der Gründe, AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Ihre Nichtbeachtung führt nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste (vgl. BAG 10. Dezember 2012 - 7 ABR 53/11 - Rn. 28) .
  • LAG Niedersachsen, 05.04.2013 - 12 Sa 50/13

    Grundsätze zur kündigungsschutzrechtlichen Wartefrist bei vorheriger

    c) Eine Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit als Leiharbeitnehmer auf das spätere Arbeitsverhältnis beim Entleiher ist kündigungsschutzrechtlich auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2012 (7 ABR 53/11, BB 2013, 243-244) geboten.
  • ArbG Essen, 04.02.2014 - 2 BV 69/13

    Keine Nachfrist für Wahlvorschläge bei zu wenigen Wahlbewerbern /; Anfechtung

    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WO, nach der jede Vorschlagsliste mindestens doppel so viele Bewerber ausweisen "soll", wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG vom 29. Juni 1965 - 1 ABR 2/65 - AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG = DB 1965, 1253, zu II 2 der Gründe; BAG vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 - AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972 = EzA § 8 BetrVG 2001 Nr. 3, zu II 2 bb [Rz. 28]).
  • LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Einspruchsfrist - Wählbarkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat zutreffenderweise mit Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 7 ABR 51/08, und vom 10.10.2012, Az.: 7 ABR 53/11, festgestellt, dass ein zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar ist.
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