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   BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12   

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BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12 (https://dejure.org/2014,49701)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2014 - 7 ABR 53/12 (https://dejure.org/2014,49701)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 (https://dejure.org/2014,49701)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 BetrVG, § 17 Abs 1 BetrVG, § 17a BetrVG, § 29 Abs 2 S 3 BetrVG, § 31 BetrVG
    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • IWW

    § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § ... 81 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 87 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 4 Abs. 1 BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 47 Abs. 1 BetrVG, §§ 16 bis 17a BetrVG, §§ 1, 21a, 21b, 22 BetrVG, §§ 18, 18a BetrVG, § 51 Abs. 2 BetrVG, § 47 Abs. 2 BetrVG, § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 31 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 2, § 51 Abs. 4 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen des Mandats des Gesamtbetriebsrats

  • bag-urteil.com

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Wahlvorstands auf Erteilung von Auskünften zur Erstellung einer Wählerliste für eine Betriebsratswahl

  • rewis.io

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlvorstand; Wirksamkeit der Errichtung; Amtszeit

  • rechtsportal.de

    Fortbestehen des Mandats des Gesamtbetriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ende des Gesamtbetriebsrates

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesamtbetriebsrat hat keine Amtszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des Wahlvorstands auf Erteilung von Auskünften zur Erstellung einer Wählerliste für eine Betriebsratswahl - Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstands - Amtszeit des Gesamtbetriebsrats - Amtszeit des Wahlvorstands

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wahlvorstand hat Anspruch auf Personalliste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 261
  • NZA 2015, 1014
  • BB 2015, 948
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Der Arbeitgeber muss Handlungen eines inexistenten Wahlvorstands in seinem Betrieb nicht hinnehmen (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 36, BAGE 138, 377) und diese Handlungen auch nicht unterstützen.

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47, BAGE 138, 377; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 18, BAGE 144, 290).

    Kommt es bei diesem Prozess zu Fehlern, sind sie regelmäßig nicht derart grob und offensichtlich, dass der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht besteht (vgl. etwa BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42, BAGE 138, 377) .

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Dies ist der Fall, wenn das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist, wenn also insbesondere ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb noch besteht (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 f., BAGE 142, 36; 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1) .

    Danach endet das Amt des Wahlvorstands, wenn die Identität des Betriebs infolge organisatorischer Änderungen verloren geht (vgl. zur Beendigung des Amts des Betriebsrats BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1) .

    Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, nicht berührt (BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47, BAGE 138, 377; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 18, BAGE 144, 290).

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Verkennung des Betriebsbegriffs in der Regel nicht die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands begründen kann (vgl. zur Verkennung des Betriebsbegriffs bei der Betriebsratswahl BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 17, BAGE 144, 290) .

  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75

    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    (1) Das Amt des Wahlvorstands endet mit der Einberufung des Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 -) .
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Ein Fall der Präjudizialität (dazu BAG 25. April 2007 - 10 AZR 586/06 - Rn. 16) liegt schon deshalb nicht vor, weil die Wirksamkeit der Errichtung des Gesamtbetriebsrats nicht Streitgegenstand der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln war.
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nur zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist (vgl. etwa BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 10, BAGE 125, 300) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Wird die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Wahlvorstands über die Bevollmächtigung bestritten, muss der Nachweis eines wirksamen Gremiumsbeschlusses geführt werden (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Amt des Konzernbetriebsrats erst mit dem dauerhaften Wegfall seiner Errichtungsvoraussetzungen endet (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 47) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
    Dies ist der Fall, wenn das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist, wenn also insbesondere ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb noch besteht (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 f., BAGE 142, 36; 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

  • BAG, 05.06.2002 - 7 ABR 17/01

    Gesamtbetriebsrat - Zum Fortbestand bei Veräußerung sämtlicher Betriebe auf ein

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11

    Anspruch eines Betriebsrats auf Herausgabe einer Namensliste der Beschäftigten

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Er ist - anders als der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 9. Februar 2011 - 7 ABR 11/10 - Rn. 42, BAGE 137, 123)  - keine Dauereinrichtung (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Der Betriebsrat kann als Mitglied des Wahlvorstands jeden wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs bestellen (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 57, BAGE 149, 261) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Er ist - anders als der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 9. Februar 2011 - 7 ABR 11/10 - Rn. 42, BAGE 137, 123; 22. Juni 2005 - 7 ABR 30/04 - zu B II der Gründe)  - keine Dauereinrichtung.
  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Es handelt sich um eine Dauereinrichtung (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 5. Juni 2002 - 7 ABR 17/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 101, 273) , deren Bestand nicht von ihren Mitgliedern abhängig ist (vgl. BAG 16. März 2005 - 7 ABR 37/04 - zu B II 3 a aa (1) der Gründe, BAGE 114, 110) .
  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Ähnlich wie Gesamt- und Konzernbetriebsrat nicht (amts-)zeitbezogen ausgestaltet sind, sondern an die jeweiligen Errichtungsvoraussetzungen anknüpfen (vgl. zum Gesamtbetriebsrat BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261) , unterliegt auch das Restmandat keiner strikt zeitlichen, sondern einer funktional-aufgabenbezogenen Begrenzung (vgl. die Formulierung von § 21b BetrVG, wonach der Betriebsrat "so lange" im Amt bleibt ...; ausf. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 233; vgl. auch BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 - Rn. 11) .
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 23; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12).
  • LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19

    1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl

    Die Leitungsmacht erstreckt sich in einem Betrieb auf alle wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten (Bundesarbeitsgericht 15. Oktober 2014 -7 ABR 53/12-Rn. 29).

    Allein, dass die Dienstleistungen des Arbeitgebers von weiteren Standorten aus als bisher erbracht werden, stellt keine wesentliche Änderung der Leitungsstruktur dar (vgl. Bundesarbeitsgericht 15. Oktober 2014 -7 ABR 53/12-Rn. 31).

  • LAG Köln, 29.04.2022 - 5 Ta 30/22

    Bestimmtheit des Titels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung; Auslegung

    Der Anspruch besteht nicht mehr, wenn die Amtszeit des Wahlvorstands offenkundig beendet ist (BAG 15.10.2014 - 7 ABR 53/12).

    Danach endet das Amt des Wahlvorstands, wenn die Identität des Betriebs infolge organisatorischer Änderungen verloren geht (BAG 15.10.2014 - 7 ABR 53/12).

    Das Gericht ist gehalten, die Anträge möglichst so auszulegen, dass die vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 15.10.2014 - 7 ABR 53/12).

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2018 - 6 TaBVGa 7/18

    Wahl des Wahlvorstandes außerhalb des Betriebs in einer Schule

    aaa) Bei der Prüfung der Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstands ist zwischen der nur fehlerhaften und der nichtigen Bestellung des Wahlvorstands zu unterscheiden (BAG v. 15.10.2014 - 7 ABR 53/13 - Rn. 39, juris; BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47, juris).

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (BAG v. 15.10.2014 - 7 ABR 53/13 - Rn. 39, juris; BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47, juris).

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    Das Amt des (jeweiligen) Wahlvorstands endet mit der Einberufung des gewählten Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 59; 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 -) .
  • LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16

    Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung

  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

  • LAG Köln, 22.01.2020 - 6 TaBVGa 4/19

    Wahlvorstand; Bestellung; Betriebsrat; Restmandat; betriebliche Einheit;

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 21 TaBV 8/14

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Beamte im privatrechtlich organisierten

  • ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22

    Auskunftsrechte wahlberechtigter Wahlinitiatoren gegenüber dem Arbeitgeber

  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14

    Anwendbarkeit des KSchG bei Kleinbetrieben

  • ArbG Cottbus, 07.12.2022 - 2 BVGa 7/22

    Einstweilige Anordnung - Betriebsversammlung - Bestellung Wahlvorstand -

  • ArbG Braunschweig, 24.01.2018 - 6 BVGa 1/18

    Betriebsratswahl: Abbruch wegen fehlerhafter Bestellung des Wahlvorstands

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