Rechtsprechung
   BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23148
BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 (https://dejure.org/2011,23148)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 (https://dejure.org/2011,23148)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 (https://dejure.org/2011,23148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • openjur.de

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit; Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit - Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b BetrVG, § 3 Abs 5 S 1 BetrVG, § 1 Abs 2 TVG, § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG vom 23.12.1988
    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit - Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats in einer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 5 S. 1 BetrVG gebildeten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • rewis.io

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit - Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit - Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verkennung des Betriebsbegriffs; Zusammenfassung von Betrieben durch Tarifvertrag; Auslegung eines Zuordnungstarifvertrags; Schriftformerfordernis des § 1 Abs. 2 TVG; Gebot der Normenklarheit; Betriebsratswahl ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei einer tarifvertraglichen Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu Organisationseinheiten kann die Betriebsratswahl isoliert in einer Einheit angefochten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 197
  • BB 2012, 700
  • DB 2012, 867
  • JR 2013, 337
  • NZA-RR 2012, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    a) Allerdings hat der Senat, worauf das Landesarbeitsgericht zutreffend hinweist, mit Beschluss vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15) in Anknüpfung an einen Beschluss vom 7. Dezember 1988 (- 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276) entschieden, bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl, die darauf gestützt werde, dass in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte für jeweils unselbständige Betriebsteile gewählt worden seien, müsse die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden; die gegen die Wahl eines einzelnen Betriebsrats gerichtete Anfechtung sei in einem solchen Fall unzulässig (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    Dies gelte auch, soweit in einem solchen Wahlanfechtungsverfahren weitere Verfahrensverstöße geltend gemacht würden, die unabhängig von einer Verkennung des Betriebsbegriffs die Unwirksamkeit der Wahl zur Folge hätten (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 b der Gründe, aaO) .

    Wenn in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs für einen unselbständigen Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden sei, könne dieser betriebsverfassungswidrige Zustand nur durch gerichtliche Annullierung der Wahl sämtlicher Betriebsräte beseitigt werden, damit die Betriebsbelegschaft einen neuen, für den gesamten Betrieb einheitlich zuständigen Betriebsrat wählen könne (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Schon der Zweck dieser Regelung ging - jedenfalls auch - dahin, es den Tarifvertragsparteien zu ermöglichen, betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheiten zu schaffen, die eine optimale Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats und eine größtmögliche Betreuung der Arbeitnehmer bewirken (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 97, 31; Fitting 19. Aufl. § 3 Rn. 49) .

    Sie weist damit eine Unternehmensstruktur auf, für die ein besonderes Bedürfnis nach einer "maßgeschneiderten" Vertretungsstruktur im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (aF) bestand (vgl. dazu BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 97, 31) und bei der die Zusammenfassung von Betrieben die Bildung von Betriebsräten iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG erleichtert und zugleich einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Sie hat in der Regel nur die Anfechtbarkeit der Wahl zur Folge (BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - zu C I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 1) .

    Ein solcher Verstoß liegt ua. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (vgl. BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - zu C I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 1) .

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Im Interesse einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer liegt es insbesondere, wenn die Interessenvertretungen dort errichtet werden, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird und die mitbestimmungsrechtlich relevanten Entscheidungen getroffen werden (vgl. BAG 13. Oktober 2004 - 7 ABR 56/03 - zu B IV 1 e cc [1] der Gründe mwN, BAGE 112, 166) .
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 830/09 - Rn. 12 mwN, NZA 2011, 708) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Der Senat hat sich durch den nach § 293 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässigen (vgl. dazu BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 41 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21), in der mündlichen Anhörung vorgenommenen Augenschein in die von der Arbeitgeberin vorgelegte Karte davon überzeugt, dass aufgrund des kleinen Maßstabs, der Genauigkeit der Karte, der Dicke der handschriftlichen Linien und der Linienführung in vielen Bereichen, insbesondere in Ballungsgebieten und in Randbereichen, eine zuverlässige Grenzziehung nicht möglich ist.
  • ArbG Chemnitz, 11.03.2010 - 11 BV 28/09
    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 11. März 2010 - 11 BV 28/09 - abgeändert.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Gleiches gilt, wenn eine Betriebsratswahl unter Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durchgeführt wurde (vgl. hierzu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 11, BAGE 131, 277) oder der Wahlvorstand bei der Anwendung eines wirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG die danach maßgebliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit verkannt hat.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen dürfen Gerichte tarifliche Regelungen wegen mangelnder Bestimmtheit und des darauf beruhenden Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze für unwirksam erachten (vgl. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zu 5 bis 7 der Gründe mwN, BAGE 51, 59; vgl. auch 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 87, 210) .
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
    In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 345) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl -

  • LAG Sachsen, 26.08.2010 - 5 TaBV 9/10

    Betriebsratswahl aufgrund eines durch arbeitgeberseitige Organisationsänderungen

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Die Schriftform richtet sich daher grundsätzlich nach § 126 BGB und den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Vorschrift (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 33, BAGE 139, 197; 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Dementsprechend ist dem Schriftformerfordernis auch genügt, wenn im Einigungsstellenspruch klar und zweifelsfrei auf - nicht vom Einigungsstellenvorsitzenden unterzeichnete - Schriftstücke verwiesen wird, selbst wenn diese nicht körperlich mit der Urkunde verbunden sind (vgl. zu § 1 Abs. 2 TVG: BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 33, BAGE 139, 197) .

    Andernfalls lässt sich nicht zuverlässig feststellen, welche Normen für die im Betrieb Normunterworfenen gelten sollen (vgl. zu § 1 Abs. 2 TVG: BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - aaO) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Es muss sich um einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen Wahlvorschriften handeln (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 39 mwN, BAGE 138, 377) .

    a) Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat in der Regel nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377) .

    Dies gilt umso mehr, wenn die Wahlen nicht zeitgleich, sondern - wie hier wegen der Wahlzeitpunkte in den Regionen Nord und West 1 - zeitlich versetzt stattgefunden haben (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 20 bis 23, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5) .

    Gleiches gilt, wenn eine Betriebsratswahl unter Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durchgeführt wurde (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 11, BAGE 131, 277) oder der Wahlvorstand bei der Anwendung eines wirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG die danach maßgebliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit verkannt hat (vgl. BAG 21. September 2011 -  7 ABR 54/10 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5) .

    cc) Danach kann unentschieden bleiben, ob der TV EBS 2004 dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit entspricht (hierzu allg. [mit Bezug auf einen Zuordnungstarifvertrag] BAG 21. September 2011 -  7 ABR 54/10 - Rn. 36 mwN, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht