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   BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16   

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https://dejure.org/2018,3183
BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16 (https://dejure.org/2018,3183)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2018 - 7 ABR 54/16 (https://dejure.org/2018,3183)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 (https://dejure.org/2018,3183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • IWW

    § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § ... 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung der Wahl eines frei zu stellenden Betriebsratsmitglied - Antragsbefugnis eines einzelnen Betriebsratsmitglieds

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Wahl eines frei zu stellenden Betriebsratsmitglied; Antragsbefugnis eines einzelnen Betriebsratsmitglieds

  • bag-urteil.com

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Wahl eines frei zu stellenden Betriebsratsmitglied

  • datenbank.nwb.de

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrat - und die Anfechtung einer Freistellungswahl

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Nachrücken in die Freistellung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer rückt bei einer Freistellung nach?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Nachrücken in die Freistellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 951
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Die durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung eintretende Unterschreitung der Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf daher eines Ausgleichs (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Danach ist das ersatzweise freizustellende Mitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Während die Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Falle des Ausscheidens von gewählten Betriebsratsmitgliedern den Minderheitenschutz bei Verhältniswahlen umsetzt (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340) , dient § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht dem Minderheitenschutz, sondern gibt diesen auf.

    Die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe haben unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern weiterhin eine Person ihres Vertrauens (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340).

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO) .

    cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Dies widerspräche dem Zweck des Gesetzes, die Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats zu gewährleisten (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 97, 340) .

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Diese wäre gefährdet, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Betriebsratsmitgliedern wegen des Ausscheidens eines Mitglieds unterschritten würde, weil die Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, erschöpft ist und aus einer anderen Liste ein Ersatzmitglied nicht nachrücken könnte (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 114, 136) .

    Durch die Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG wird der Minderheitenschutz aufgegeben, weil durch das Nachrücken von Ersatzmitgliedern aus einer anderen Vorschlagsliste als derjenigen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte, die durch die Verhältniswahl hergestellte, dem Stimmenverhältnis entsprechende Sitzverteilung zwischen den Koalitionen verschoben wird, was einer Minderheitskoalition im Einzelfall zum Vor- oder Nachteil gereichen kann (vgl. hierzu ausführlich BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 114, 136) .

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Die Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds als Ersatz für ein Betriebsratsmitglied, dessen Freistellung durch ordnungsgemäße Abberufung oder auf andere Weise geendet hat, erfolgt dagegen mit einfacher Stimmenmehrheit (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228) .

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00

    Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228) .

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, aaO) .

  • LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. August 2016 - 9 TaBV 12/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. zum Wahlanfechtungsantrag bei der Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10, BAGE 158, 256; 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. zum Wahlanfechtungsantrag bei der Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10, BAGE 158, 256; 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 9 ) .

    Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 - 7 ABR 47/04  - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236 ) .

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 -  7 ABR 44/04  - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228 ) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das ersatzweise freizustellende Mitglied der Reihe nach derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 15; ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340) .

  • LAG Hessen, 23.11.2020 - 16 TaBV 79/20

    1. Die Abberufung eines Mitglieds des Betriebsausschusses bedarf (allein) der

    Hinsichtlich der Freistellung hat das Arbeitsgericht zutreffend auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Bezug genommen, das § 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG entsprechend anwendet.

    Soweit die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. November 2020 ausführt, die Nachbesetzung habe jedenfalls von oben nach unten, in Orientierung an der Liste des Wahlvorschlags zu erfolgen, trifft dies zwar zu, wobei Wahlvorschlag derjenige der betreffenden (betriebsratsinternen) Wahl, hier: der Freistellungswahl und der Wahl der Betriebsausschussmitglieder in der konstituierenden Sitzung vom 26./27.4.18 (Bl. 117, 120 der Akte), ist (vgl. BAG 21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Rn. 18).

    Diese Auffassung trifft jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Rn. 15) nicht zu.

    Sodann erfolgt die Bestimmung des Ersatzmitglieds nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (BAG 21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Rn. 20).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - Rn. 10; 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 9) .
  • ArbG Bonn, 07.03.2019 - 3 BV 87/18

    Verhältniswahl - Minderheitenschutz

    Auch bei der Ersatzfreistellung von ausscheidenden Betriebsratsmitgliedern müssen zur Gewährleistung des Minderheitenschutzes die Wahlvorschläge der ursprünglichen, nach § 38 Abs. 2 S. 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl durchgeführten Freistellungswahl beachtet werden (vgl. BAG, 21.2.2018, 7 ABR 54/16; Juris).
  • LAG Köln, 13.05.2020 - 11 TaBV 28/19

    Freistellung, Verhältniswahl

    Erst wenn diese Vorschlagsliste erschöpft ist, erfolgt die Wahl des Ersatzmitgliedes nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (BAG, Beschl. v. 21.02.2018 - 7 ABR 54/16 - m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 TaBV 18/21

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

    Die Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2. Satz 2 BetrVG ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist; ein verspäteter Anfechtungsantrag wäre daher als unbegründet, nicht als unzulässig abzuweisen (vgl. iE BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 10, 12, 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 36 ff.; GK-Kreutz BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 86).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

    BPersVG ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist; ein verspäteter Anfechtungsantrag wäre daher als unbegründet, nicht als unzulässig abzuweisen (vgl. BVerwG 23. Oktober 2003 - 6 P 10/03 - Rn. 10 f., vgl. zu § 19 BetrVG: iE BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 10, 12, 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 36 ff.; jeweils zitiert nach juris; vgl. GK-Kreutz BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 86).
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