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   BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14   

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BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14 (https://dejure.org/2016,43447)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2016 - 7 ABR 55/14 (https://dejure.org/2016,43447)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 (https://dejure.org/2016,43447)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 Abs 1 BetrVG, § 103 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

  • IWW

    §§ 99, ... 100 BetrVG, § 99 Abs. 4, § 100 BetrVG, 100, 103 BetrVG, § 103 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG, § 103 Abs. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 103 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 95 Abs. 3, § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 103 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 BetrVG, § 24 Nr. 4 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG, § 111 BetrVG, § 1 Abs. 5 KSchG, § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 561 ZPO, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 1, Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 106 GewO, §§ 305 ff. BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, § 563 Abs. 1 ZPO, § 81 Abs. 4 SGB IX, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei Versetzung von Mandatsträgern; Dringende betriebliche Gründe zur Versetzung von Mandatsträgern

  • bag-urteil.com

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsersetzung bei Versetzung eines Mandatsträgers

  • rewis.io

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Mandatsträgers nach § 103 Abs. 3 BetrVG; dringende betriebliche Gründe; Anwendbarkeit der Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG auf Versetzungen gemäß § 103 Abs. 3 BetrVG; ...

  • rechtsportal.de

    Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei Versetzung von Mandatsträgern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergreifende Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergreifende Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung - und das Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Mandatsträgers nach § 103 Abs. 3 BetrVG - dringende betriebliche Gründe - Anwendbarkeit der Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG auf Versetzungen gemäß § 103 Abs. 3 BetrVG - Verhältni

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen bei betriebsübergreifender Versetzung von Mandatsträgern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 381
  • NZA 2017, 200
  • DB 2017, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    (2) Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 18; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff., BAGE 135, 239) .

    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 18; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12) .

    (a) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 19; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 18) .

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 20; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 18; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12) .

    (a) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 19; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 18) .

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 20; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (vgl. zu § 1 Abs. 2 KSchG: BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .

    Vielmehr kann es nur darum gehen, ob auch auf der Basis der von ihm - nicht missbräuchlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer in dem Betrieb sinnvoll weiterzubeschäftigen (vgl. zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung: BAG 24. September 2015 - 2 AZR 563/14 - Rn. 34; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 19 ff., BAGE 145, 265) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann die Versetzung aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig sein (vgl. zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung: BAG 24. September 2015 - 2 AZR 563/14 - Rn. 29; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30, BAGE 152, 47) .

    Vielmehr kann es nur darum gehen, ob auch auf der Basis der von ihm - nicht missbräuchlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer in dem Betrieb sinnvoll weiterzubeschäftigen (vgl. zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung: BAG 24. September 2015 - 2 AZR 563/14 - Rn. 34; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 19 ff., BAGE 145, 265) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (vgl. zu § 1 Abs. 2 KSchG: BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, BAGE 149, 18) .

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann die Versetzung aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig sein (vgl. zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung: BAG 24. September 2015 - 2 AZR 563/14 - Rn. 29; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30, BAGE 152, 47) .

    Weder stellt der Verzicht auf die beschlossene Organisationsmaßnahme eine "geeignete andere Maßnahme" zur Vermeidung der Versetzung dar (ebenso zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 21, aaO) noch ist der Arbeitgeber gezwungen, eine Organisationsentscheidung mit dem Ziel zu "modifizieren", dass jedenfalls die Arbeitsplätze von Mandatsträgern im Betrieb erhalten bleiben.

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 76/99

    Verspätete Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung - Gewährung von

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Der Senat kann den Vertrag jedoch selbst auslegen, da der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und weiteres tatsächliches Vorbringen über die Umstände der Vereinbarung nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 76/99 - zu II 4 der Gründe) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen begründet jedoch das äußere Erscheinungsbild des Vertrags eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 31, BAGE 152, 327; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82) .
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    (2) Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 18; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff., BAGE 135, 239) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14
    Für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen begründet jedoch das äußere Erscheinungsbild des Vertrags eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 31, BAGE 152, 327; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auf welche Weise eine Gesellschaft die besondere Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter gegenüber Kunden zum Ausdruck bringt, ist grundsätzlich Teil ihrer unternehmerischen Organisationsfreiheit, die nur auf offensichtliche Unsachlichkeit, Unvernunft oder Willkür gerichtlich überprüfbar ist (zur Gestaltung von Anforderungsprofilen vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; zur unternehmerischen Organisationsentscheidung BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - Rn. 29, BAGE 155, 381) .
  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

    a) Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - Rn. 29, BAGE 155, 381; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .
  • ArbG Bonn, 04.05.2023 - 1 Ca 1444/22
    Der Arbeitgeber ist aufgrund der Schutzfunktion des § 103 Abs. 3 BetrVG in besonderem Maße verpflichtet, die Versetzung nach Möglichkeit durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - juris).

    Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann die Versetzung aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig sein (so BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - juris unter Zitierung seiner Rspr. zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung).

    Weder stellt der Verzicht auf die beschlossene Organisationsmaßnahme eine "geeignete andere Maßnahme" zur Vermeidung der Versetzung dar noch ist der Arbeitgeber gezwungen, eine Organisationsentscheidung mit dem Ziel zu "modifizieren", dass jedenfalls die Arbeitsplätze von Mandatsträgern im Betrieb erhalten bleiben (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - juris; APS/Linck § 103 BetrVG Rdn. 57a).

  • LAG Hessen, 17.05.2018 - 9 Sa 294/17

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Prüfungsmaßstäbe

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund gegeben ist ( BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14, nach juris; BAG, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12, nach juris; BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11, nach juris ).
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