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   BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04   

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BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04 (https://dejure.org/2004,1008)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 6/04 (https://dejure.org/2004,1008)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 (https://dejure.org/2004,1008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Wahl des Betriebsrats; Zulässigkeit der Auslegung eines Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl als Anfechtung der Betriebsratswahl; Voraussetzungen für die Anfechtung einer Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber ; Wahlberechtigung ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    ABM-Beschäftigte als Wahlberechtigte bei einer Betriebsratswahl

  • Judicialis

    BetrVG § 5; ; BetrVG § 7 Satz 1; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 19 Abs. 1; ; BetrVG § 19 Abs. 2; ; SGB III § 260; ; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 2a Abs. 2; ; ArbGG § 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als wahlberechtigte Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von Mitarbeitern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Wahlrecht zum Betriebsrat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Wahlrecht zum Betriebsrat

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wer ist im Einzelnen wahlberechtigt oder nicht?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.10.2004)

    ABM-Kräfte dürfen Betriebsrat mitwählen // Vertrag und Arbeit wie Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wahlberechtigung von ABM-Beschäftigten zu Betriebsratswahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 180
  • ZIP 2005, 726
  • MDR 2005, 761
  • NZA 2005, 480
  • BB 2006, 336
  • DB 2005, 837
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind wahlberechtigt iSd. § 7 Satz 1 BetrVG die betriebsangehörigen Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 BetrVG (20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe; 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe).

    Fehlt es an einem der Merkmale, ist die Wahlberechtigung insgesamt zu verneinen (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 60, zu B II 2 der Gründe).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit von

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Zur Erfüllung dieses Zwecks werden die Beschäftigten in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als Arbeitnehmer eingesetzt (vgl. zur Berechnung der für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses erforderlichen Regelzahl die Berücksichtigung von im Rahmen des § 19 Abs. 2 Alternative 1 BSHG tätiger Arbeitnehmer: BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72, zu B II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00

    Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Zur Erfüllung dieses Zwecks werden die Beschäftigten in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als Arbeitnehmer eingesetzt (vgl. zur Berechnung der für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses erforderlichen Regelzahl die Berücksichtigung von im Rahmen des § 19 Abs. 2 Alternative 1 BSHG tätiger Arbeitnehmer: BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72, zu B II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind wahlberechtigt iSd. § 7 Satz 1 BetrVG die betriebsangehörigen Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 BetrVG (20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe; 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 42/91

    Wahlrecht der Helfer im freiwilligen sozialen Jahr

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Das Betriebsverfassungsgesetz geht nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinem § 5 Abs. 1 vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff aus, den es in § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG und in § 6 BetrVG erweitert und eingeschränkt hat (12. Februar 1992 - 7 ABR 42/91 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 52 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 53, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Das Arbeitsgericht muss wegen des in dieser Verfahrensart geltenden Untersuchungsgrundsatzes sämtliche Anfechtungsgründe von Amts wegen berücksichtigen, soweit der Vortrag der Beteiligten Anhaltspunkte liefert, unabhängig davon, ob sie sich darauf berufen (BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 24, zu II 4 c der Gründe; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38 = AP BetrVG § 18 Nr. 17, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95

    Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Ist dagegen der Betriebszweck des Ausbildungsbetriebs auf die Vermittlung einer berufspraktischen Ausbildung beschränkt und werden daneben keine weiteren arbeitstechnischen Zwecke verfolgt, sind die dortigen Auszubildenden nicht in vergleichbarer Weise wie die übrigen Arbeiter oder Angestellten in den Betrieb eingegliedert (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II 1 der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 c der Gründe; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Ist dagegen der Betriebszweck des Ausbildungsbetriebs auf die Vermittlung einer berufspraktischen Ausbildung beschränkt und werden daneben keine weiteren arbeitstechnischen Zwecke verfolgt, sind die dortigen Auszubildenden nicht in vergleichbarer Weise wie die übrigen Arbeiter oder Angestellten in den Betrieb eingegliedert (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II 1 der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 c der Gründe; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Das Arbeitsgericht muss wegen des in dieser Verfahrensart geltenden Untersuchungsgrundsatzes sämtliche Anfechtungsgründe von Amts wegen berücksichtigen, soweit der Vortrag der Beteiligten Anhaltspunkte liefert, unabhängig davon, ob sie sich darauf berufen (BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 24, zu II 4 c der Gründe; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38 = AP BetrVG § 18 Nr. 17, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
    Sie sind keine betriebsangehörigen Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 3, zu B II 5 der Gründe) und deshalb nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt.
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

  • LAG Berlin, 08.10.2003 - 9 TaBV 541/03

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Wahlberechtigung der Teilnehmer an

  • BAG, 25.06.1974 - 1 ABR 68/73

    Anfechtung eines Betriebsratswahl wegen Nichtaufnahme eines bestimmten

  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 94/73

    Leitende Angestellte: Rechtswirkungen von Abmachungen zwischen Sprecherausschuß

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12; 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 - zu B I der Gründe, BAGE 112, 180) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und allgemeiner Auffassung im Schrifttum geht das BetrVG in § 5 Abs. 1 Satz 1 vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff aus, den es in § 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 2 und Abs. 3 erweitert sowie einschränkt (vgl. BAG 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 - zu B II 1 a aa der Gründe mwN, BAGE 112, 180; Raab GK-BetrVG 9. Aufl. § 5 Rn. 12; Fitting 26. Aufl. § 5 Rn. 15; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 5 Rn. 4; vgl. aber auch DKKW-Trümner 13. Aufl. § 5 Rn. 9 ff.) .
  • LAG Hamm, 03.12.2019 - 7 TaBV 57/19

    Berücksichtigung von bei einer privatrechtlich organisierten gemeinnützigen

    Beschäftigte, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages bei einer privat-rechtlich organisierten gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft tätig sind und deren Beschäftigung gemäß § 16 i SGB II öffentlich gefördert wird, sind jedenfalls dann als Arbeitnehmer bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu berücksichtigen, wenn sich die Tätigkeit der Gesellschaft nicht auf die Vermittlung eines Personaleinsatzes bei Dritten beschränkt (Anschluss an BAG, Beschlüsse vom 05.10.2000, 1 ABR 14/00 und vom 13.10.2004, 7 ABR 6/04).

    (2) Zum anderen folgt die Beschwerdekammer der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluss vom 05.04.2000 - 7 ABR 20/99 - und dem Beschluss vom 13.10.2004, 7 ABR 6/04 zur Wahlberechtigung für Betriebsratswahlen von solchen Mitarbeitern, die über die "alten" Bestimmungen des BSHG über das Instrument der Hilfe zur Arbeit gefördert wurden bzw. in sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ("ABM-Beschäftigte") tätig waren.

    Insbesondere im Beschluss vom 05.04.2000 aaO. hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ausgeführt, dass bezogen auf den zu fördernden Personenkreis der arbeitstechnische Zweck des Betriebes gerade kein Ausbildungs- oder Integrationszweck ist, sondern vorrangig die Erledigung dieser Arbeiten, für die der Personenkreis eingesetzt wird (BAG vom 13.10.2004 aaO. Rdnr. 21 m.w.N.), wobei der Umstand, dass nicht ausschließlich eine Arbeitsleistung erbracht wird, sondern auch ein Integrations- und Qualifizierungsanteil enthalten ist, dem nicht entgegensteht (BAG aaO. Rdnr. 22).

  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 - zu B I der Gründe, BAGE 112, 180) .
  • LAG Hessen, 24.09.2018 - 16 TaBV 50/18

    Die Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler hat gemäß § 26 Absatz 1 Wahlordnung

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. Bundesarbeitsgericht 21. März 2017 -7 ABR 19/15- Rn. 10; 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12; 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 - zu B I der Gründe, BAGE 112, 180).
  • LAG Hessen, 23.05.2006 - 9 TaBVGa 81/06

    Betriebsratswahl - Abbruch - Erwerbstätige Hilfebedürftige - Wahlberechtigung

    Nach § 7 BetrVG in Verb. mit § 5 Abs. 1 BetrVG sind nur diejenigen Arbeitnehmer wahlberechtigt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und innerhalb seiner Arbeitsorganisation abhängige Arbeit erbringen (BAG Beschluss vom 13. Okt. 2004 - 7 ABR 6/04 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 5. April 2000 - 7 ABR 20/99 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 63).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2007 - 3 TaBV 49/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Mit dem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl vom März 2006 hat sie die Wahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG angefochten, auch wenn sie nicht den gebotenen Antrag auf Erklärung der Unwirksamkeit der Wahl (vgl. BAG 13.10.2004 -7 ABR 6/04- EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 1) gestellt hat.
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