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   BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06   

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BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 (https://dejure.org/2007,3031)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 (https://dejure.org/2007,3031)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 (https://dejure.org/2007,3031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Errichtung eines Konzernbetriebsrats; Begriff der in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) Beteiligten; Beachtung des Hindernisses der doppelten Rechtshängigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Errichtung eines Konzernbetriebsrats ...

  • Judicialis

    BetrVG § 54 Abs. 1; ; BetrVG § 54 Abs. 2; ; AktG § 17 Abs. 1; ; AktG § 17 Abs. 2; ; AktG § 18 Abs. 1; ; ArbGG § 83 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzernbetriebsrat; Konzernspitze im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 -.

    Der Schluss der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 31).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2007 entschieden, dass die Errichtung eines Konzernbetriebsrats wegen des Territorialitätsprinzips des AktG nur in Betracht kommt, wenn nicht nur die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefassten Unternehmen, sondern auch eine Konzerobergesellschaft ihren Sitz im Inland hat (BAG - 7 ABR 26/06 - Rn. 53), woran es im Streitfall fehlt.

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2007 (- 7 ABR 26/06 -) auch mit der Möglichkeit einer analogen Anwendung der im Bereich der Unternehmensmitbestimmung bestehenden Teilkonzernregelung des § 5 Abs. 3 MitbestG sowie der Heranziehung des in dieser Vorschrift und in § 11 Abs. 3 PublG enthaltenen Rechtsgedankens im Wege der Rechtsanalogie befasst.

    Hieran hält der Senat fest, wobei er zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2007 Bezug nimmt (- 7 ABR 26/06 - Rn. 52-64).

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Diese Zusammenfassung erfüllt ebenfalls die Merkmale eines Konzerns iSv. § 18 Abs. 1 AktG, auf den § 54 Abs. 1 BetrVG Bezug nimmt, so dass auch hier die Errichtung eines Konzernbetriebsrats in Betracht kommt (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe).

    Aus diesem Grund ist die Bildung eines Konzernbetriebsrats auch bei der Tochtergesellschaft eines Konzerns als Konzernspitze eines Unterkonzerns zulässig, wenn ihr hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger (personeller, sozialer und wirtschaftlicher) Angelegenheiten ein Entscheidungsspielraum zusteht, sie also nicht durch konkrete Weisungen der Muttergesellschaft gebunden ist (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - aaO, zu III 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Zwar sind Antragsänderungen in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht mehr zulässig (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 = AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B I 1 a der Gründe).

    Hiervon besteht aus prozessökonomischen Gründen eine Ausnahme, wenn sich der geänderte Sachantrag auf den in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann und der bisherige Streitstoff sowie das Verfahrensergebnis für die Entscheidung über den geänderten Antrag nutzbar gemacht werden können (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO mwN).

  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Der Unternehmensbegriff wird in den §§ 15 ff. AktG rechtsformneutral verwendet (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8 = EzA AÜG § 1 Nr. 1, zu III 2 d cc der Gründe; BGH 23. September 1991 - II ZR 135/90 -BGHZ 115, 187 = AP AktG § 303 Nr. 1, zu 1 a der Gründe).
  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Der Unternehmensbegriff wird in den §§ 15 ff. AktG rechtsformneutral verwendet (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8 = EzA AÜG § 1 Nr. 1, zu III 2 d cc der Gründe; BGH 23. September 1991 - II ZR 135/90 -BGHZ 115, 187 = AP AktG § 303 Nr. 1, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Der Verfahrensgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Das Arbeitsgericht kann erst von einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung absehen, wenn die entscheidungserheblichen Tatsachen von einem der Verfahrensbeteiligten vorgetragen worden sind, sie nicht wirksam bestritten werden und sich überdies keine Zweifel an ihrer Richtigkeit aufdrängen (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B II 5 c aa der Gründe).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 128 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 10, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • ArbG Hamburg, 19.07.2006 - 18 BV 11/06

    Konzernbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Auf die Sprungrechtsbeschwerden der S mbH, der V Services GmbH, der B GmbH und Co., der H GmbH sowie der Su GmbH wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juli 2006 - 18 BV 11/06 - teilweise aufgehoben, soweit er den Antrag der S mbH (Beteiligte zu 1)) zurückgewiesen und dem Gegenantrag zu 1. des Konzernbetriebsrats sowie der Betriebsräte der S mbH, der H GmbH und der Su GmbH entsprochen hat.
  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06
    Ihm steht das Hindernis der doppelten Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entgegen, das auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288 = AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 53 = EzA ArbGG 1979 § 80 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe) als negative Prozessvoraussetzung in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu beachten ist (zum Revisionsverfahren: BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 154 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 135, zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 9/95

    Konzernbetriebsrat im qualifiziert faktischen Konzern

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die Beteiligten können nur Tatsachen, nicht aber Tatbestandsmerkmale unstreitig stellen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 26 f.) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die Beteiligten können nur Tatsachen, nicht aber Tatbestandsmerkmale unstreitig stellen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 26 f.) .
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Allerdings kann ein Konzernbetriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht errichtet werden, wenn die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat (14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 52 bis 64, AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 3; 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 33, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3).

    Das gilt aber nicht in Fällen des "Konzerns im Konzern", wenn einem im Inland ansässigen abhängigen Unternehmen als inländischer Teilkonzernspitze wesentliche Leitungsaufgaben in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zur eigenständigen Ausübung gegenüber nachgeordneten Unternehmen verbleiben (vgl. 14. Februar 2007- 7 ABR 26/06 - Rn. 49 aaO; 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 31, aaO).

  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 60/16

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Dieser Streit wird durch eine Entscheidung über den Feststellungsantrag einer umfassenden Klärung zugeführt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 16) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann in einem mehrstufigen Konzern ein "Konzern im Konzern" bestehen, wenn das herrschende Unternehmen ("Mutter") von seiner Leitungsmacht zwar in wesentlichem Umfang, aber doch nur teilweise (etwa als Richtlinienkompetenz) Gebrauch macht und einem abhängigen Unternehmen ("Tochter") noch wesentliche Leitungsaufgaben zur eigenständigen Ausübung gegenüber den diesem nachgeordneten Unternehmen ("Enkel") verbleiben (vgl. grundlegend BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 31; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 49, BAGE 121, 212) .

    Ein Konzernbetriebsrat kann nach der Rechtsprechung des Senats nur gebildet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder eine Teilkonzernspitze im Inland besteht (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 20 ff.; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 40 ff., BAGE 121, 212; zuletzt offengelassen von BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 39, BAGE 136, 114) .

    Damit kommt die Errichtung eines Konzernbetriebsrats nur in Betracht, wenn nicht nur die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefassten Unternehmen, sondern auch eine Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Inland hat (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 29; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 53, BAGE 121, 212) .

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, juris; BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rz. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).
  • LAG Hamburg, 21.01.2009 - 4 TaBV 8/08

    Bestellung eines Konzernbetriebsrats - Körperschaft des öffentlichen Rechts als

    Der Errichtung eines Konzernbetriebsrats stünden vorliegend auch nicht die Erwägungen der Antragsteller zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer ausländischen Konzernspitze entgegen (BAG 14.02.2007 - 7 ABR 26/06; 16.05.2007 - 7 ABR 63/06).

    Allerdings hätte das Arbeitsgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979) Feststellungen zu der nach § 54 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BetrVG erforderlichen Beschlussfassung der beteiligten Betriebsräte nicht für entbehrlich halten dürfen.

    Das Arbeitsgericht kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst von einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung absehen, wenn die entscheidungserheblichen Tatsachen von einem der Verfahrensbeteiligten vorgetragen worden sind, sie nicht wirksam bestritten werden und sich überdies keine Zweifel an ihrer Richtigkeit aufdrängen (BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979; 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP Nr. 4 zu § 87 ArbGG 1979).

    Maßgeblich sind vielmehr die Regelungen des Aktiengesetzes (BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979).

    Aufgrund der Verweisung auf § 18 Abs. 1 AktG kann ein Konzernbetriebsrat nur in einem sog. Unterordnungskonzern errichtet werden (BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979; 14.02.2007 - 7 ABR 26/06 - AP Nr. 13 zu § 54 BetrVG 1972; 22.11.1995 - 7 ABR 9/95 - AP Nr. 7 zu § 54 BetrVG 1972).

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2007 (7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979) und 14. Februar 2007 (7 ABR 26/06 - AP Nr. 13 zu § 54 BetrVG 1972), wonach die Errichtung eines Konzernbetriebsrats wegen des Territorialitätsprinzips des Aktiengesetzes nur in Betracht zu ziehen ist, wenn nicht nur die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefassten Unternehmen, sondern auch eine Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Inland hat, stehen dem nicht entgegen.

    (2) Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2007 (7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979) und 14. Februar 2007 (7 ABR 26/06 - AP Nr. 13 zu § 54 BetrVG 1972) stehen der Errichtung eines Konzernbetriebsrats für den privatrechtlich organisierten Teil eines Konzerns mit öffentlich-rechtlich organisierter Konzernspitze nicht entgegen.

    Im Beschluss vom 16. Mai 2007 (7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979) hat das Bundesarbeitsgericht hieran ausdrücklich fest gehalten.

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 11 mwN, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 39, BAGE 121, 212) .

    Der Antrag der Arbeitgeberinnen führt diesen Streit einer umfassenden Klärung zu (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 16, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3) .

    Sie verfolgen mit ihrem negativen Feststellungsantrag ein eigenes betriebsverfassungsrechtliches Recht (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 14 mwN, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 39, BAGE 121, 212) .

    Der Unternehmensbegriff wird in §§ 15 ff. AktG rechtsformneutral verwendet ( vgl. zu allem BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 23, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 42, BAGE 121, 212) .

    (2) Dieser Sachverhalt unterscheidet sich entgegen der Auffassung der Arbeitgeberinnen maßgeblich von den Fallgestaltungen, die den Beschlüssen des Senats vom 16. Mai 2007 und 14. Februar 2007 zugrunde lagen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - BAGE 121, 212 ) .

    Nach diesen Entscheidungen kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 33, aaO; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 53, aaO ) .

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Dies setzt allerdings voraus, dass innerhalb des N-Konzerns ein herrschendes Unternehmen seinen Sitz im Inland hatte und deshalb ein Konzernbetriebsrat gebildet war (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 3).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.09.2015 - 5 BV 18/14

    Kein Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze

    Auch der erst im Lauf des Verfahrens beteiligte Betriebsrat zu 10) wird durch die Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen, da bei der wirksamen Errichtung eines Konzernbetriebsrats Kompetenzverschiebungen bei der betrieblichen Mitbestimmung eintreten, die beachtet werden müssen, vgl. BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06.

    Sie verfolgen mit ihrem die wirksame Errichtung des Konzernbetriebsrats leugnenden Feststellungsantrag ein eigenes betriebsverfassungsrechtliches Recht, vgl. BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06.

    Dieser Streit wird durch den Antrag der Arbeitgeberinnen einer umfassenden Klärung zugeführt, vgl. BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06.

    Die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats folgt auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 5 Absatz 3 MitbestG, vgl. BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06.

    bb) Das erkennende Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Beschlüssen vom 14.02.2007 - 7 ABR 26/06 und 16.05.2007 - 7 ABR 63/06.

    Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats kommt jedoch wegen des Territorialitätsprinzips nur in Betracht, wenn nicht nur die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefassten Unternehmen, sondern auch eine Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Inland hat, vgl. BAG 16.05.2007 - 7 ABR 63/06.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

    Maßgeblich sind vielmehr die Regelungen des Aktiengesetzes (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 26 mwN, DB 2011, 769; 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 23, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 42, BAGE 121, 212) .

    (bbb) Andererseits kann das Erfordernis einer wirksamen Mitbestimmung dafür sprechen, ein Unternehmen, das aufgrund anderer als gesellschaftsrechtlicher Mittel in der Lage ist, die Willensbildung eines fremden Unternehmens umfassend und dauerhaft zu bestimmen, als herrschendes Unternehmen im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn anzusehen (vgl. zur Rechtsfigur des "Konzerns im Konzern" BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 49 mwN, BAGE 121, 212; 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 31 mwN, AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 3) .

  • LAG Nürnberg, 21.07.2016 - 5 TaBV 54/15

    Konzernbetriebsrat - Territorialitätsprinzip

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 10 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09

    Konzernbetriebsratsfähiger Konzern - Landesverband des Roten Kreuzes als

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 TaBV 110/16

    Haftung des Arbeitgebers für im Auftrag des Betriebsrats entstandene

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 8 BV 71/10

    Konzernvermutung bei einheitlicher Leitung der konzerngebundenen Unternehmen;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 22 Sa 61/14

    Nachteilsausgleich - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • LAG Köln, 28.01.2022 - 9 TaBV 38/21

    Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen im Beschlussverfahren; Ausschreibung

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von

  • LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23
  • ArbG Essen, 07.09.2010 - 2 BV 123/09

    Verbot unzulässiger Wahlbeeinflussung

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 11/11

    Außerordentliche Kündigung bei tätlichem Angriff und Drohung mit körperlicher

  • LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16

    Der Arbeitgeber kann in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 und Abs. 2

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2018 - 8 TaBV 6/18

    Einrichtung und Besetzung einer Einigungsstelle

  • ArbG Wesel, 11.01.2012 - 4 BV 36/11

    Adressat, Kündigung, Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 13 TaBV 8/11

    Einigungsstelle zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21

    Fehlendes Feststellungsinteresse an der Zulässigkeit der Errichtung eines

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