Rechtsprechung
BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über die Bildung eines Gesamtbetriebsrates durch die Betriebsräte eines Bezirksverbandes und die Betriebsräte der Kreisverbände - Gründung von Betriebsräten sowohl in den Einrichtungen des Bezirksverbandes als auch in den Einrichtungen der Kreisverbände ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 27.06.1986 - 6 BV 9/86
- LAG Hamm, 27.05.1987 - 3 TaBV 109/86
- BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87
Papierfundstellen
- BAGE 63, 302
- NZA 1990, 615
- BB 1990, 1206
- DB 1990, 1568
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06
Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …
Die rechtliche Selbständigkeit von Kapitalgesellschaften und Gesamthandsgesellschaften des Handelsrechts geht auch nicht dadurch verloren, dass sie mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verflochten sind oder Personengleichheit der Geschäftsführung besteht (BAG 11. Dezember 1987 - 7 ABR 49/87 -BAGE 57, 144, zu II 2 der Gründe; 29. November 1989 - 7 ABR 64/87 - BAGE 63, 302, zu B II 3 a der Gründe). - BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Wer zwar nicht im Zivilprozess, aber gem. § 10 Satz 1 1. Halbs. ArbGG im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren parteifähig ist, ist auch im Beschlussverfahren beteiligtenfähig (BAG 29. November 1989 - 7 ABR 64/87 - BAGE 63, 303, zu I 2 a der Gründe;… GK-ArbGG/Dörner Stand Juli 2006 § 10 Rn. 23, 24 mwN). - BAG, 09.08.2000 - 7 ABR 56/98
Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei
Nach den Vorschriften des AktienG, des GmbH-Gesetzes, des HGB und des BGB können die Kapitalgesellschaften, die Gesellschaften des Handelsrechts, die Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder auch Vereine jeweils nur Träger eines einzigen einheitlichen Unternehmens sein (BAG 29. November 1989 - 7 ABR 64/87 - BAGE 63, 302 = AP ArbGG 1979 § 10 Nr. 3).Der Unternehmer und der Inhaber der zu dem Unternehmen gehörenden Betriebe müssen identisch sein (BAG 29. November 1989 aaO, zu B II 3 a der Gründe mwN).
- LAG Baden-Württemberg, 02.11.1995 - 4 TaBV 5/95
Betriebsratswahl: Wahl des Vorsitzenden eines Gesamtbetriebsrats - Gütigkeit - …
Der Rechtsträger markiert mit seinem Geschäfts- und Tätigkeitsbereich zugleich die Grenze des, nämlich seines, Unternehmens" (insgesamt ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Beschluss vom 29.11.1989 - 7 ABR 64/87 -, AP Nr. 3 zu § 10 ArbGG 1979 m.w.N.).Betriebsräte aus Betrieben verschiedener Rechtsträger können mithin keinen Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 1 BetrVG errichten (vgl. BAG, Beschluss vom 29.11.1989, aaO.).
- LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der …
Unterorganisationen sind ausnahmsweise nur dann selbst parteifähig, wenn sie (1) körperschaftlich organisiert sind, (2) gegenüber der Gesamtorganisation selbständig tätig werden können und (3) handlungsfähig i. S. eigener Tariffähigkeit sind (vgl. BAG, Beschluss vom 19.11.1985, 1 ABR 37/83, Beschluss vom 29.11.1989, 7 ABR 64/87, Beschluss vom 14.12.1999, 1 ABR 74/98, vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 0.12.2003, 7 Sa 458/03, LAG Niedersachen, Urteil vom 02.06.2004, 7 Sa 819/04, LAG Hamm, Urteil vom 31.05.200, 18 Sa 858/00, Urteil vom 04.08.1999, 18 Sa 2151/98, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.1987, 3 Sa 144/87;… Oetker, AuR 2001, 42 ff., Däubler/Peter, TVG, 2. Aufl., § 2 Rz. 54, Kempen/Zachert, TVG, 4. Aufl., § 2 Rz. 84, Dörner, GK-ArbGG, § 10 Rz. 16, ErfK/Koch, 6. Aufl., § 10 ArbGG Rz. 5). - LAG Köln, 09.06.1998 - 13 TaBV 97/97
Politische Partei; Gesamtbetriebsrat; Konzernbetriebsrat, Unternehmensträger, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 23.04.1990 - 3 TaBV 27/90
Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff
Wie Gamillscheg (…Gemeinsame Anmerkung a.a.O. S. 40) zu Recht angemerkt hat, bleibt als Zweck einer solchen BGB-Gesellschaft mithin nur die gemeinsame Verwaltung der betriebsverfassungsrechtlich erheblichen Angelegenheiten, sie wird zu einer Art Generalbevollmächtigte für den Umgang mit dem Betriebsrat: "Das Rätsel der Führungsvereinbarung harrt nach wie vor seiner Lösung." (vgl. zur Bildung des Gesamtbetriebsrats in einem "Unternehmen" nach § 47 BetrVG : BAG Beschluß vom 29.11.1989 - 7 ABR 64/87 ). - ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
Bildung einer Paritätischen Kommission - Überprüfungskompetenz der PaKo bezüglich …
Die Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren entspricht demnach der Parteifähigkeit im Urteilsverfahren (BAG vom 29.11.1989 - 7 ABR 64/87-, NZA 1990, 615). - ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07
Einführung des ERA-TV im Betrieb - Reklamation der Entgeltgruppe - Bildung einer …
Die Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren entspricht demnach der Parteifähigkeit im Urteilsverfahren (BAG 29.11.1989 - 7 ABR 64/87 -, NZA 1990, 615). - ArbG Düsseldorf, 22.08.2018 - 8 Ca 2069/18 Die rechtliche Selbständigkeit von Kapitalgesellschaften und Gesamthandsgesellschaften des Handelsrechts geht auch nicht dadurch verloren, dass sie mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verflochten sind oder Personengleichheit der Geschäftsführung besteht (BAG 11. Dezember 1987 - 7 ABR 49/87 - BAGE 57, 144, zu II 2 der Gründe; 29. November 1989 - 7 ABR 64/87 - BAGE 63, 302, zu B II 3 a der Gründe).