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   BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96   

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BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 (https://dejure.org/1998,1104)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 (https://dejure.org/1998,1104)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 (https://dejure.org/1998,1104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 3; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; BGB § 779; ; BRAGO § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 80 Abs. 3, § 40 Abs. 1; BGB § 779; BRAGO § 23
    Abtretung des Anspruchs des Betriebsrats auf Freistellung von Sachverständigen-/Anwaltskosten nur nach entsprechender Beschlußfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 900
  • BB 1999, 426
  • DB 1998, 1670
  • JR 1999, 219
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 15.03.1994 - 13 TaBV 16/94

    Betriebsrat: Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen - Hinzuziehung

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96
    Das Einverständnis der Arbeitgeberin mit dieser Hinzuziehung war durch eine rechtskräftig gewordene einstweilige Anordnung (LAG Hamm Beschluß vom 15. März 1994 - 13 TaBV 16/94 -) ersetzt worden.

    Nachdem noch der in erster Instanz des Ersetzungsverfahrens ergangene Beschluß vom 21. Januar 1994 (- 1 BV Ga 1/94 -) dem Antrag entsprechend tenoriert hatte, die Arbeitgeberin habe ihr Einverständnis zur Hinzuziehung des Sachverständigen zur Beratung und Verhandlung des Interessenausgleichs und Sozialplans zu erklären, wurde im zweitinstanzlichen Beschluß vom 15. März 1994 (- 13 TaBV 16/94 -) zwar im Tenor die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen.

  • LAG Hamm, 14.05.1996 - 13 TaBV 106/95

    Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96
    Landesarbeitsgericht Hamm Beschluß vom 14. Mai 1996 - 13 TaBV 106/95 -.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 1996 - 13 TaBV 106/95 - aufgehoben.

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96
    Die Kosten eines vom Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hinzugezogenen Sachverständigen gehören, soweit sie erforderlich sind, zu den gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratstätigkeit (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP Nr. 48 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96
    Die Kosten eines vom Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hinzugezogenen Sachverständigen gehören, soweit sie erforderlich sind, zu den gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratstätigkeit (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP Nr. 48 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Keinen Vergleich stellt deshalb eine Vereinbarung dar, durch die Rechte und Pflichten erst begründet werden (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Dagegen ist es weder Aufgabe eines Sachverständigen (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B II 3 a der Gründe) noch Aufgabe eines Beraters (vgl. Annuß in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 111 Rn. 55) , als Vertreter des Betriebsrats aufzutreten und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen.
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Wird - wie hier - ohne einen derartigen Anlass lediglich die Rechtslage gestaltet, weil Rechte und Pflichten überhaupt erst begründet werden, liegt darin kein Vergleich (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42).
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15

    Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

    Die bloße Rechtsgestaltung ist dagegen nicht am Leitbild des § 779 BGB zu messen (vgl. auch BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Der Senat hat dies für die auf Grund einer Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entstehenden Ansprüche des Betriebsrats bereits ausdrücklich entschieden (13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe).

    Denn da der vom Betriebsrat beauftragte Dritte ohne eine vorherige wirksame Abtretung des dem Betriebsrat zustehenden Freistellungsanspruchs keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Arbeitgeber erwirbt (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe), würde der Arbeitgeber entgegen der gesetzlichen Konzeption von seiner Kostentragungspflicht frei.

    Durch die Abtretung wandelten sich die Freistellungsansprüche des Betriebsrats in Zahlungsansprüche der Antragsteller um (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe).

  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Der Freistellungsanspruch des Wahlvorstands hat sich mit der Abtretung an den Antragsteller in einen Zahlungsanspruch an diesen umgewandelt (vgl. BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42).
  • ArbG Berlin, 15.03.2006 - 9 BV 21646/05

    Einigungsgebühr; Interessenausgleich und Sozialplan

    Dem vom Betriebsrat für die Verhandlungen hinzugezogenen Rechtsanwalt steht - wie schon im Rahmen des früheren § 23 BRAGO (vgl. BAG, Beschluss vom 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 ) - keine Einigungsgebühr zu.

    Wie das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.05.1998 (7 ABR 65/1996 ) schon festgestellt habe, stellten weder der Sozialplan noch der Interessenausgleich einen Vertrag dar, mit dem der Streit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werde; vielmehr würden durch beide Regelungswerke überhaupt erst Rechte und Pflichten begründet.

    Durch die in § 80 Abs. 3 geforderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, dessen Gläubiger der insoweit als vermögensfähig anzusehende Betriebsrat ist (vgl. BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 , AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972).

    Unabhängig von der Frage, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat zur Verhandlung eines Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber aus rechtlichen Gründen überhaupt auf der Basis einer Tätigkeit als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG möglich ist (dagegen: BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 , AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972 unter II 1. der Gründe), umfasst die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG jedenfalls nur die tatsächlich in Zusammenhang mit dem Tätigwerden des Rechtsanwalts nach dem RVG entstandenen Gebühren.

    a) Das Bundesarbeitsgericht ist in seinem Beschluss vom 13.05.1998 ( 7 ABR 65/96 , AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972) vor Inkrafttreten des RVG davon ausgegangen, dass dem am Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans mitwirkenden Rechtsanwalt, der den Betriebsrat berät, keine Vergleichsgebühr zusteht.

    Kommt es nach schwierigen Gesprächen über die Höhe von Leistung und Gegenleistung zu einer Einigung und damit zu einem Vertragsschluss, so liegt damit kein Vertrag vor, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (BAG, 13.05.1998, a.a.O.).

    Geht der Arbeitgeber von seiner Verpflichtung zum Abschluss eines Sozialplans und eines Interessenausgleichs aus und bestehen zwischen den Betriebspartnern nur Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt beider Regelungswerke, so einigen sie sich nicht über Inhalt bzw. Umfang ihrer etwaigen Rechte und Pflichten, sondern lediglich auf den möglichst günstigsten Inhalt eines auf der Grundlage ihres Rechtsverhältnisses abzuschließenden Vertrags (so auch BAG, 13.05.1998, a.a.O.).

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Tritt der Betriebsrat den Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt ab, wandelt sich der Freistellungsanspruch des Betriebsrats in einen Zahlungsanspruch des beauftragten Rechtsanwalts gegen den Arbeitgeber um (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

    Ein solcher Beschluss ist zur Abtretung eines Freistellungsanspruchs des Betriebsrats zwar grundsätzlich erforderlich (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe).

    Mit der Abtretung wandelte sich der Freistellungsanspruch in einen Anspruch auf Zahlung an den Antragsteller als Gläubiger um (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - aaO).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

    Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

    Dabei geht es im Wesentlichen um die ihm nach § 40 Abs. 1 und 2 BetrVG zustehenden Ansprüche (vgl. BAG 24. Oktober 2001 aaO; vgl. ferner zu einer Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe).
  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • LAG Köln, 20.07.2018 - 9 TaBV 74/17

    Rechtsanwaltskosten; Inhalt des Freistellungsanspruchs aus § 40 Abs. 1 BetrVG ;

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 TaBV 110/16

    Haftung des Arbeitgebers für im Auftrag des Betriebsrats entstandene

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99

    Kosten der Betriebsratswahl

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 179/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 21 TaBV 769/14

    Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs - Aktivlegitimierung - Antragsbefugnis

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 579/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 507/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 227/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 481/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 580/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • LAG Hessen, 29.08.2011 - 16 TaBV 94/11

    Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - Interessenausgleich mit Sozialplan

  • BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 172/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Hessen, 17.03.2011 - 9 TaBV 59/10

    Kostentragungspflicht - Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung im

  • LAG München, 10.05.2007 - 2 TaBV 36/06

    Beratertätigkeit

  • BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 809/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 182/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Düsseldorf, 28.01.2022 - 6 TaBV 32/21

    Keine Verjährungshemmung von anwaltlichem Vergütungsanspruch durch Antrag des

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 184/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 729/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Niedersachsen, 25.07.2017 - 11 TaBV 34/17

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats;

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99

    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2000 - 5 TaBV 25/99

    Vom Betriebsrat beauftragter Rechtsanwalt als Gläubiger eines Zahlungsanspruchs

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2015 - 6 TaBV 62/15

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 6 TaBV 13/16

    Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch bei Abtretung -

  • BVerwG, 28.08.2000 - 6 P 7.99

    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller

  • LAG Köln, 08.09.2010 - 3 Ta 234/10

    Beschlussverfahren zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats nach

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2015 - 7 TaBV 2158/14

    Fehlender Betriebsratsbeschluss - Kosten für Sachverständigen des

  • LAG Berlin, 24.08.2004 - 3 TaBV 1082/04
  • LAG Hamm, 08.08.2008 - 10 TaBV 21/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Betriebsänderung; geplante Betriebsänderung;

  • ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 85/13

    Erforderlichkeit der Beauftragung von Rechtsanwälten

  • LG Lüneburg, 25.10.2007 - 4 O 160/07

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus einem Honorarvertrag eines Betriebsrates mit

  • ArbG München, 14.03.2000 - 19 BV 302/99

    Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung der Kosten eines für den

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