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   BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10   

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https://dejure.org/2012,14409
BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 (https://dejure.org/2012,14409)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 (https://dejure.org/2012,14409)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 (https://dejure.org/2012,14409)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • openjur.de

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 9
    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen mit schwerbehinderten Menschen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Aufhebungsverträgen

  • hensche.de

    Schwerbehindertenvertretung, Aufhebungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Aufhebungsverträgen

  • rewis.io

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1
    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Aufhebungsverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebungsvertrag mit schwerbehinderten Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei Aufhebungsverträgen mit schwerbehinderten Menschen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretungen stärken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann die Schwerbehindertenvertretung angehört werden muss

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag mit behinderten Menschen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei Aufhebungsverträgen mit schwerbehinderten Menschen; Verpflichtung zur Anhörung vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags; Bestimmtheitsanforderungen an Feststellungs- und Unterlassungsantrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages?

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Aufhebungsverträgen mit Schwerbehinderten ist die Schwerbehindertenvertretung nicht immer vorab zu informieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1855
  • DB 2012, 1760
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Die Unterrichtungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Angelegenheit die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, BAGE 135, 207) .

    Die Schwerbehindertenvertretung soll Gelegenheit haben, den Arbeitgeber aus ihrer fachlichen Sicht auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen seiner Entscheidung hinzuweisen (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17, BAGE 135, 207; Düwell in LPK-SGB IX 3. Aufl. § 95 Rn. 35) .

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, BAGE 131, 316; 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 51) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, BAGE 131, 316; 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 51) .
  • ArbG Stuttgart, 29.09.2010 - 22 BV 294/09
    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Auf die Sprungrechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. September 2010 - 22 BV 294/09 - aufgehoben.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Wenn allerdings bereits das Bestehen des (Mitbestimmungs-)Rechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Er fällt dem Senat damit nicht zur Entscheidung an (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 63 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 17) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
    Vielmehr ist in dem zuvor auf den Ausspruch einer Verpflichtung gerichteten Antrag der Feststellungsantrag enthalten (vgl. hierzu BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 17 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 16) .
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    (2) Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung nicht nur ausreichend unterrichten, sondern ihr auch genügend Gelegenheit zur Stellungnahme geben (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 15; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Danach hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung vor einer Entscheidung, die Partikularinteressen der Schwerbehinderten berührt, anzuhören, damit diese zu der geplanten Maßnahme Stellung nehmen und so die Entscheidung des Arbeitgebers beeinflussen kann (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn.   21; zum Inhalt der Unterrichtung vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 20 ff., BAGE 164, 360) .

    Denn es besteht keine Unterrichtungspflicht, wenn die Angelegenheit die Belange schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter behinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als die nicht schwerbehinderter Beschäftigter (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, aaO; Mushoff in Hauck/Noftz SGB IX 2018 Stand Dezember 2018 K § 178 Rn. 52; Ludwig/Kemna NZA 2019, 1547, 1548) .

    Entscheidungen iSd. Norm sind nur einseitige Willensakte des Arbeitgebers wie bspw. eine Kündigung (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342) .

    Der beantragte Tenor ließe offen, welches rechtmäßige Verhalten der Arbeitgeberin genau abverlangt würde (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 10 zu einem Antrag, mit dem der Arbeitgeberin untersagt werden sollte, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, "bevor nicht der Schwerbehindertenvertreter unterrichtet und ihm Gelegenheit gegeben wurde, dazu Stellung zu nehmen") .

    Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten bzw. Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20 f.).

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind Anträge, mit denen die Unterlassung von Handlungen verlangt wird, so genau zu bezeichnen, dass der Inanspruchgenommene im Falle einer stattgebenden gerichtlichen Entscheidung eindeutig erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen was von ihm verlangt wird, um sich künftig rechtmäßig verhalten zu können (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9, EzA SGB IX § 95 Nr. 4) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Eine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht besteht deshalb nicht, wenn die Angelegenheit bzw. die Maßnahme des Arbeitgebers die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise betrifft als die Belange nicht schwerbehinderter Beschäftigter (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, aaO) .
  • LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15

    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen

    Der Schuldner muss wissen, welche genauen Handlungen er zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können ( BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris ).

    Darüber hinaus fehlt es an einer Präzisierung, in welcher Form und mit welcher Frist, mit welchem Inhalt und welchem Umfang die Unterrichtung zu erfolgen hat und welche Zeit der Schwerbehindertenvertretung zu einer Stellungnahme verbleibt ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris ).

    Es reicht aus, wenn der Streitgegenstand und der Umfang der rechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis so klar umrissen sind, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann und keine Unklarheiten bestehen, wobei entscheidend ist, ob in einem möglichen Folgeprozess mit hinreichender Deutlichkeit klar wird, was auf Grund des Feststellungsantrags entschieden ist und was nicht ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 7 ABR 22/12, nach juris ).

    Die zweite Verpflichtung bezieht sich auf Entscheidungen des Arbeitgebers im Sinne einseitiger Willensakte ( so BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris ).

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Für ihn muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9) .
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Für ihn muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9, EzA SGB IX § 95 Nr. 4) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9, EzA SGB IX § 95 Nr. 4) .

    Er fällt dem Senat damit nicht zur Entscheidung an (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 11, EzA SGB IX §   95 Nr. 4) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9).

    Der beantragte Tenor ließe offen, welches rechtmäßige Verhalten dem Arbeitgeber genau abverlangt würde (vgl. zur Zulässigkeit eines Unterlassungsantrags betreffend die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen: BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 10).

    Wenn allerdings bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Detail beschrieben werden müssten (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 17; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - Rn. 35).

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

  • LAG München, 26.01.2017 - 3 TaBV 95/16

    Schwerbehindertenvertretung, Unterrichtungs- und Anhörungsrecht, Aussetzung

  • LAG Hamm, 10.01.2020 - 13 TaBV 60/19

    Rechtstellung der Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

  • LAG Hamm, 14.01.2020 - 7 TaBV 63/19

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor tariflicher Leistungsbeurteilung

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

  • LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17

    Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare

  • LAG Hamm, 23.04.2021 - 13 TaBV 62/20

    Umfang der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Maßnahmen gegenüber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12

    Arbeitszeitverringerung am 31.12. nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L hier: i. V. m. § 43

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15

    Zentrale Einführung von IT-Technik durch die Bundesagentur für Arbeit

  • LAG Hessen, 10.07.2015 - 14 Sa 1119/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Löschung der aus Anlass vom Arbeitgeber

  • LAG Hamm, 22.08.2018 - 4 Sa 1592/17

    Betriebsübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen Einheit

  • LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten

  • LAG Hamm, 06.07.2012 - 13 TaBV 6/12

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Dienstplanänderung; Bestimmtheit des

  • ArbG Münster, 03.07.2020 - 4 BV 4/20
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 19 BV 670/12

    Unterlassungsanspruch; Schwerbehindertenvertretung; Behinderungsverbot;

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