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   BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11   

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https://dejure.org/2013,18799
BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11 (https://dejure.org/2013,18799)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 7 ABR 71/11 (https://dejure.org/2013,18799)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 (https://dejure.org/2013,18799)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

  • openjur.de

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat; Sachdienlichkeit; Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a, Abs 2 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Sachdienlichkeit - Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a, Abs 2 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a BetrVG, § 3 Abs 2 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG
    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Sachdienlichkeit - Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a, Abs 2 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Errichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • hensche.de

    Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats mittels Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Sachdienlichkeit - Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a, Abs 2 BetrVG

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Errichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsvereinbarung zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats: Nicht nur die zentrale Entscheidungskompetenz, sondern auch die Ortsnähe ist zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung eines einheitlichen Betriebsrats in Großunternehmen mit mehreren Betrieben erschwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 60
  • ZIP 2013, 1932 (Ls.)
  • BB 2013, 2035
  • DB 2013, 1913
  • JR 2014, 225
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Das ist verfassungsgemäß (vgl. zur Befugnis der Tarifvertragsparteien, abweichende Betriebsverfassungsstrukturen zu vereinbaren, BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 16 ff., BAGE 131, 277; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32) .

    Das Gesetz lässt Abweichungen von der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht voraussetzungslos zu (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35) .

    Dies ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 38) .

    Ob die Betriebsparteien hierbei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten oder überschritten haben, unterliegt allerdings im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit der Wahl bestehen nicht (vgl. zu den strengen Anforderungen an die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197) .

    Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, läge lediglich eine Verkennung des Betriebsbegriffs vor, die zwar eine Anfechtung der Wahl rechtfertigt, regelmäßig aber nicht die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hat (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, aaO) .

    An ihnen darf sich bei der Schaffung einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit die maßgebliche Regelung orientieren (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 43, BAGE 139, 197, für Zusammenfassung mehrerer Betriebe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG durch Tarifvertrag) .

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Das ist verfassungsgemäß (vgl. zur Befugnis der Tarifvertragsparteien, abweichende Betriebsverfassungsstrukturen zu vereinbaren, BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 16 ff., BAGE 131, 277; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32) .

    Dies erfordert zum einen die Einschätzung, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vom gesetzlichen Modell abweichende Arbeitnehmervertretungsstruktur vorliegen, sowie zum anderen die Beurteilung, in welcher Weise von der durch das Gesetz eröffneten Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 27, BAGE 131, 277) .

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    In diesen Fällen ist eine Betriebsvereinbarung insgesamt unwirksam, wenn sie ohne die unwirksame Regelung nicht abgeschlossen worden wäre (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Diese Grundsätze gelten auch für die Auslegung von Protokollnotizen zu Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Der Zweck dieser Regelung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebs von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktaufnahme so erschwert ist, dass der Betriebsrat des Hauptbetriebs die Interessen der Arbeitnehmer in dem Betriebsteil nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt damit die für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18) .
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. etwa BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .
  • LAG München, 11.08.2011 - 2 TaBV 5/11

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2011 - 2 TaBV 5/11 - aufgehoben.
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht nach wie vor ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Insoweit hat der Antragsteller allein ein gegenwarts- und zukunftsbezogenes Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. allg. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe) .

    Dieser ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 31, BAGE 145, 60) , was seinerseits eine Äußerungsmöglichkeit der Betriebsparteien, die die Betriebsvereinbarung geschlossen haben, gebietet.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23

    Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags

    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt die für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 24.04.2013 - 7 ABR 71/11, juris Rn. 22).

    Richtig ist, dass § 18 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit eröffnet, die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit unabhängig von einer konkreten Betriebsratswahl gerichtlich mit Bindungswirkung klären zu lassen (so z.B. BAG 24.04.2013 - 7 ABR 71/11, juris Rn. 22).

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht hingegen ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE   145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18

    Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer

    Der Gesamtbetriebsrat ist originär zuständig, ohne dass die örtlichen Betriebsräte ein Vetorecht haben (BAG 24.04.2013 - 7 ABR 71/11, juris Rn. 37 ff).

    Zu deren Voraussetzungen hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 24.04.2013 a.a.O. Rn. 24 ff.) Folgendes ausgeführt:.

    (4)Soweit ggfs. andere Teile der GBV Gesamt unwirksam sind, wie z.B. zur Frage der Freistellungen oder zu den Schwellenwerten im Betriebsverfassungsrecht oder im Kündigungsrecht, führt dies nicht zur Gesamtnichtigkeit der GBV Gesamt (vgl. dazu BAG 24.04.2013 a.a.O. Rn. 42 ff.).

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer

    Die Einführung einer gewillkürten Betriebsstruktur gerichtet auf einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat kann denklogisch nur das Gesamtunternehmen betreffen nicht innerhalb verschiedener Betriebe (u.U. unterschiedlich) geregelt werden (vgl. BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Einem regionalen Betriebsrat steht insoweit kein Vetorecht zu (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
    Die Einführung einer gewillkürten Betriebsstruktur gerichtet auf einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat kann denklogisch nur das Gesamtunternehmen betreffen nicht innerhalb verschiedener Betriebe (u.U. unterschiedlich) geregelt werden (vgl. BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Einem regionalen Betriebsrat steht insoweit kein Vetorecht zu (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

  • LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22

    Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat -

    Nach der vom Arbeitsgericht zu Recht herangezogenen Entscheidung des BAG vom 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, habe das BAG deutlich formuliert, dass die Bildung eines UEB dann vom Zweck der Regelung nicht mehr gedeckt sei, wenn die Erleichterung der Bildung von Betriebsräten ohne Weiteres bereits durch eine Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b in Verbindung mit Abs. 2 BetrVG erreicht werden könne und sich demgegenüber die Bildung eines UEB als ersichtlich weniger sachgerechte Lösung darstelle.

    (2.) Das BAG hat die Voraussetzungen für die gewillkürte Schaffung eines UEB und die Möglichkeit der Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung daher wie folgt zusammengefasst (BAG, Beschluss vom 24.04.2013 - Az.: 7 ABR 71/11 - in juris recherchiert).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11  - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 -  7 ABR 62/04  - zu B II 1 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (st. Rspr. des BAG, zuletzt etwa Beschluss vom 24.04.2013 - 7 ABR 71/11, DB 2013, 1913; Urteile vom 18.10.2011 - 1 AZR 376/10, juris; vom 27.07.2010 - 1 AZR 67/09, DB 2010, 2455).
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

  • LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19

    1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl

  • LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 TaBV 22/22

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat -

  • LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21

    Personelle Einzelmaßnahme; Matrixstruktur; Zuordnungstarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2017 - 4 TaBVGa 7/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsverfügung; Befriedigungsverfügung;

  • LAG Nürnberg, 26.01.2023 - 3 BV 4/22

    Prüfung der Sachgerechtigkeit vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach § 3

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 21 Sa 1034/17

    Vergütung tariflich bestimmter Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst des

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit -

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesamtbetriebsvereinbarung,

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