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   BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12   

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BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12 (https://dejure.org/2014,41116)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2014 - 7 ABR 71/12 (https://dejure.org/2014,41116)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 (https://dejure.org/2014,41116)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • openjur.de

    Schwerbehindertenvertretung; Zuständigkeit; Jobcenter

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 S 10 SGB 9, § 95 Abs 1 SGB 9, § 95 Abs 2 SGB 9, § 44b SGB 2, § 44d Abs 4 SGB 2
    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • IWW

    § 44b SGB II, § ... 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 95 Abs. 2 SGB IX, § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 95 Abs. 1 SGB IX, § 44i SGB II, § 44h SGB II, § 44h Abs. 3 SGB II, § 44h Abs. 5 SGB II, § 44d Abs. 4 SGB II, § 44d Abs. 6, § 44g Abs. 2 SGB II, § 44k SGB II, § 44d Abs. 6 SGB II, § 44k Abs. 1 SGB II, § 44g Abs. 1, 2 SGB II, Art. 33 Abs. 2 GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des Job-Centers bei der Besetzung einer Stelle

  • Betriebs-Berater

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit im Jobcenter

  • bag-urteil.com

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • rewis.io

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenvertretung; Zuständigkeit; Jobcenter

  • rechtsportal.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des Job-Centers bei der Besetzung einer Stelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehindertenvertretung beim Jobcenter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der SBV an Auswahlverfahren im Jobcenter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 277
  • MDR 2015, 345
  • NZA 2015, 176
  • BB 2015, 116
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition; BVerwG 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 - Rn. 32 f.; Cramer/Fuchs/Hirsch/Ritz SGB IX 6. Aufl. § 95 Rn. 12; Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 3. Aufl. § 95 Rn. 14; Esser/Isenhardt in jurisPK-SGB IX § 95 Rn. 17; Hohmann in Wiegand Schwerbehindertenrecht Stand April 2014 § 95 SGB IX Rn. 97) .

    Nach § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX soll er zum Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren durch die Schwerbehindertenvertretung unterstützt werden (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 81 Abs. 1 Satz 4, 7, 8 und 9 iVm. § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, BAGE 135, 207) .

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Diese Mitwirkungsrechte setzen die Zuständigkeit des Trägers für die Entscheidung über die Begründung von Arbeitsverhältnissen denknotwendig voraus (vgl. BVerwG 24. September 2013 - 6 P 4.13 - Rn. 18, BVerwGE 148, 36 zur Zuständigkeit des Trägers bei der Zuweisung) .

    Im Übrigen ist auch die Zuweisungsentscheidung vom Träger zu treffen, auch wenn sie unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung steht (vgl. BVerwG 24. September 2013 - 6 P 4.13 - Rn. 18, BVerwGE 148, 36) .

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 16) .

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG können das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Betriebsparteien insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (vgl. etwa BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17) .

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Sie haben auch durch die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sicherzustellen, dass die Auswahlentscheidung dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) entspricht (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 104, 295) .
  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Einer darauf gestützten Zurückverweisung bedarf es nicht, wenn die Anhörung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt wird und der Beteiligte Gelegenheit erhält, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 22; 17. April 2012 - 1 ABR 84/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Einer darauf gestützten Zurückverweisung bedarf es nicht, wenn die Anhörung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt wird und der Beteiligte Gelegenheit erhält, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 22; 17. April 2012 - 1 ABR 84/10 - Rn. 15) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 18 TaBV 515/12

    Zuständige Schwerbehindertenvertretung im Bewerberauswahlverfahren - Zuweisung

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2012 - 18 TaBV 515/12 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12

    Mitbestimmung; Ausschreibung; Absehen von Auswahlverfahren; Bundesagentur für

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Diese Befugnisse verbleiben bei den jeweiligen Trägern, die weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26; OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - 62 PV 18.12 - Rn. 24; Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 44d Rn. 26; Knapp in jurisPK-SGB II 3. Aufl. § 44d Rn. 52; Korte in LPK-SGB II 5. Aufl. § 44d Rn. 5) .
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition; BVerwG 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 - Rn. 32 f.; Cramer/Fuchs/Hirsch/Ritz SGB IX 6. Aufl. § 95 Rn. 12; Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 3. Aufl. § 95 Rn. 14; Esser/Isenhardt in jurisPK-SGB IX § 95 Rn. 17; Hohmann in Wiegand Schwerbehindertenrecht Stand April 2014 § 95 SGB IX Rn. 97) .
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277; für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 16) .

    Es geht im Streitfall nicht um die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Antragstellerin und den Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter (vgl. insoweit BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 -; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 -) .

    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 25, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4, 7, 8 und 9 iVm. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, BAGE 135, 207) .

    Die Schwerbehindertenvertretung kann ihr Beteiligungsrecht nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen nehmen und an Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO) .

    Die in § 178 Abs. 1 SGB IX enthaltene Aufzählung der Aufgaben ist jedoch nicht abschließend (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 27 mwN, BAGE 149, 277 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

    Der Zweck der gesetzlichen Regelung, die Teilhabechancen schwerbehinderter Menschen sicherzustellen, erfordert die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Entscheidung über die Begründung von Arbeitsverhältnissen vielmehr auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nach der Begründung des Arbeitsverhältnisses einem Dritten im Wege der Personalgestellung zugewiesen werden soll (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 27, aaO zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

    (3) Die Entscheidungsbefugnis für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern, die in gemeinsamen Einrichtungen iSv. § 44b SGB II beschäftigt werden sollen, liegt nicht bei der gemeinsamen Einrichtung, sondern bei dem Träger und damit ggf. bei der Arbeitgeberin (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26; BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 32 mwN, BAGE 149, 277; OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - 62 PV 18.12 - Rn. 24) .

    Die Zuständigkeit des Trägers für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen iSv. § 44d Abs. 4 SGB II umfasst nicht nur den erstmaligen Abschluss eines Arbeitsvertrags, sondern auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags (BAG 9. September 2015 - 7 AZR 190/14 - Rn. 37 mwN) einschließlich der Durchführung des Auswahlverfahrens (ausf. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 35 ff., aaO) .

  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

    Diese Befugnisse verbleiben bei den jeweiligen Trägern, die weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BAG 15.10.2014 - 7 ABR 71/12, Rn. 32).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 25, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4, 7, 8 und 9 iVm. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO) .

    Die Schwerbehindertenvertretung kann ihr Beteiligungsrecht nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen nehmen und an Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO) .

    cc) Im Rahmen einer nach diesen Grundsätzen beteiligungspflichtigen Maßnahme ergibt sich die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Schwerbehindertenvertretung des Trägers und der bei der gemeinsamen Einrichtung gebildeten Schwerbehindertenvertretung aus § 44i iVm. § 44h SGB II (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 34; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, BAGE 149, 277) .

    Gemäß § 44h Abs. 5 SGB II bleiben dagegen die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, aaO) .

    Diese Befugnisse verbleiben bei den jeweiligen Trägern, die weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26; BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 32 mwN, BAGE 149, 277) .

    Die der Begründung von Arbeitsverhältnissen vorausgehende Auswahlentscheidung fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Trägers, auch wenn eine anschließende Zuweisung zu der gemeinsamen Einrichtung beabsichtigt ist (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 30 ff., BAGE 149, 277) .

    Aus der Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 2014 (- 7 ABR 71/12 - BAGE 149, 277) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Der Senat hat dort zwar ausgeführt, es unterliege der Personalhoheit des Trägers, aus seinem Personal die Beschäftigten für die Tätigkeit in der gemeinsamen Einrichtung auszuwählen, und daraus den Schluss gezogen, dass das Auswahlverfahren vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, dem Tätigkeiten in einem Jobcenter zugewiesen werden sollen, erst recht in die Zuständigkeit des Trägers fällt (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 38, aaO) .

  • LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15

    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen

    Die entsprechende Anwendung hat das Bundesarbeitsgericht für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung bejaht ( BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12, nach juris; BAG, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07, nach juris ).

    Hierzu führt das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12, nach juris ) ausdrücklich aus: "Danach ist die Schwerbehindertenvertretung von Anfang an in das Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Dies gilt für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung entsprechend (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 18, BAGE 149, 277) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277; für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 16) .

    Das ist von Amts wegen noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 21, BAGE 149, 277) .

    Die Zuständigkeitsverteilung ergibt sich insoweit aus § 44i iVm. § 44h SGB II (dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, BAGE 149, 277) .

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Einer darauf gestützten Zurückverweisung bedarf es nicht, wenn die Anhörung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt wird und der Beteiligte Gelegenheit erhält, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 21; 17. April 2012 - 1 ABR 84/10 - Rn. 15) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einer Arbeitsagentur bei

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. entsprechend BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12, NZA 2015, 176 ).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur das Beteiligungsrecht eines Betriebsrats sondern auch das Beteiligungsrecht einer Schwerbehindertenvertretung unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Beteiligten insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    Zudem kann eine unterbliebene Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt werden (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    Nach § 81 Abs. 2 S. 1 SGB IX soll er zum Schutz vor Benachteiligung in Bewerbungsverfahren durch die Schwerbehindertenvertretung unterstützt werden (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    Dazu steht ihr das Recht auf Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen und das Recht auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    cc) Die Schwerbehindertenvertretung der Bundesagentur für A. ist bei der Entscheidung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und auch bei der Entscheidung über die Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einem Dritten im Wege der Personalgestellung zu beteiligen (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.; vgl. auch BVerwG, 24.09.2013, 6 P 4/13, NZA-RR 2013, 668 ).

    Gemäß § 44 h Abs. 5 SGB II bleiben dagegen die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben (vgl. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

    Einer darauf gestützten Zurückverweisung bedarf es nicht, wenn die Anhörung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt wird und der Beteiligte Gelegenheit erhält, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 21, BAGE 149, 277; 17. April 2012 - 1 ABR 84/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14

    Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben

    Diese Befugnisse verbleiben bei den jeweiligen Trägern, die weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26; BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 32 mwN) .

    Dies führt jedoch nicht zu einer Ausdehnung der dienst- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Geschäftsführer über die Regelung in § 44d Abs. 4 SGB II hinaus (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Die grundsätzliche Beibehaltung der Arbeitgeberstellung bei den Trägern und die differenzierenden Regelungen in den §§ 6 - 6d, §§ 44b - 44k SGB II zur Wahrnehmung einzelner Arbeitgeberfunktionen durch die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung bestätigt vielmehr, dass die Träger weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 32) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

  • LAG Hamm, 14.01.2020 - 7 TaBV 63/19

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor tariflicher Leistungsbeurteilung

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • VG Mainz, 19.09.2023 - 5 K 111/23

    Personalvertretungsrecht Land

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Rechtsträger; Ausschreibung;

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2023 - 6 A 1079/21

    Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung; Schwerbehindertenvertretung;

  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2015 - 62 PV 6.15

    Beschwerde eines Personalrats; Rechtskraft der Wahlanfechtung; Verhältnis

  • LAG Bremen, 05.06.2014 - 3 TaBV 32/12

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Einstellung von Beschäftigten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14

    Mehrere sachgrundlose Befristungen mit verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 15 TaBV 798/13

    Beteiligung der Bezirksschwerbehindertenvertretung einer Regionaldirektion der

  • LAG Köln, 23.10.2015 - 11 Ta 77/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Klage eines Jobcenters gegen einen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 2 TaBV 13/21

    Schwerbehindertenvertretung - Wegstreckenentschädigung - Sitz der

  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

  • KAG Hamburg, 24.02.2016 - I MAVO 17/15
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