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   BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12   

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https://dejure.org/2014,49700
BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 (https://dejure.org/2014,49700)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 (https://dejure.org/2014,49700)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 7 ABR 74/12 (https://dejure.org/2014,49700)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • openjur.de

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 S 1 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 BetrVG, § 14 Abs 1 AÜG
    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • IWW

    § 80 Abs. 2 BetrVG, § ... 33 BetrVG, §§ 80, 81 ZPO, § 88 Abs. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 890 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 14 Abs. 1 AÜG, § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitnehmerentleihers zur Gewährung von Zutritt für Mitglieder des Betriebsrats des Verleihers

  • bag-urteil.com

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Behinderung der Betriebsratsarbeit

  • rewis.io

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein anlassunabhängiges Zutrittsrecht des Betriebsrats des Verleihers zum Entleiherbetrieb

  • dbb.de PDF, S. 4 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zugang von Betriebsratsmitgliedern des Verleiherbetriebs zum Entleiherbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Arbeitnehmerentleihers zur Gewährung von Zutritt für Mitglieder des Betriebsrats des Verleihers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zugangsrecht des Betriebsrats zu den Arbeitsplätzen der Belegschaft gilt nicht gegenüber Dritten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zutrittsrecht des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Zugang von Betriebsratsmitgliedern des Verleiherbetriebs zum Entleiherbetrieb - Behinderung der Betriebsratsarbeit

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zutrittsrecht des Betriebsrats

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeit: Kein Zutrittsrecht des Betriebsrates zum Kundenbetrieb

  • dbb.de PDF, S. 4 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zugang von Betriebsratsmitgliedern des Verleiherbetriebs zum Entleiherbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 286
  • NJW 2015, 1840
  • NZA 2015, 560
  • BB 2015, 755
  • BB 2015, 826
  • DB 2015, 870
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    So obliegt etwa die Wahrnehmung allgemeiner arbeitsplatzbezogener Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs (dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 - Rn. 29, BAGE 149, 286) .
  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

    Die Bestimmung ist als Anspruchsnorm zu verstehen, auf die im Behinderungsfall Unterlassungsansprüche gestützt werden können (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 -, BAGE 149, 286-296, Rn. 32.; Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, Rn. 38, juris).
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Es richtet sich auch gegen außerbetriebliche Stellen (vgl. BAG, Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 203/68, BeckRS 1959, 103354 zu § 53 Abs. 2 BetrVG a.F.; BAG, NZA 2015, 560 Rn. 32 zu § 78 Satz 1 BetrVG; Richardi/Thüsing, BetrVG, 15. Aufl., § 78 Rn. 12; BeckOK ArbR/Werner, BetrVG, § 78 Rn. 5 [01.12.2017]; Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl., § 78 BetrVG Rn. 6) und ist daher grundsätzlich auch von der Beklagten zu beachten.
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    Durch die vorübergehende Eingliederung in die Betriebsorganisation des Entleihers und die für das Leiharbeitsverhältnis kennzeichnende Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen wird die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung des Leiharbeitnehmers zum Entsendebetrieb des Vertragsarbeitgebers, wie § 14 Abs. 1 AÜG klarstellt, nicht aufgehoben (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 - Rn. 27, BAGE 149, 286) .
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBVGa 4/17

    Bestand des Betriebsrats bei einer Betriebsabspaltung

    Vielmehr könnten damit je nach den konkreten Umständen Handlungspflichten verbunden sein, wie etwa das Öffnen von Türen, die einem ungehinderten Zugang im Wege stehen, oder die Anweisung an das Pfortenpersonal, die Antragstellerin hereinzulassen (vgl. insoweit für das Zugangsrecht von Betriebsratsmitgliedern BAG 15.10.2014 - 7 ABR 74/12, juris Rn. 17).

    Der Antrag ist dahin zu verstehen, dass das Zugangsrecht insoweit von der Entscheidung der Antragstellerin abhängen soll und sämtliche Tage und Uhrzeiten einschließt (vgl. insoweit zur Parallele des Zugangsrechts eines Betriebsrats BAG 15.10.2014 a.a.O. Rn. 21f.).

  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

    Eines Nachweises der Ordnungsmäßigkeit der erstinstanzlichen Bevollmächtigung bedurfte es gemäß § 88 Abs. 2 ZPO nicht, da die Beteiligten zu 1. bis 6. zu keinem Zeitpunkt bestritten haben, dass die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates erstinstanzlich ordnungsgemäß bevollmächtigt worden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 - Rz. 14, NZA 2015, 560, 561).
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