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   BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10   

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https://dejure.org/2011,4686
BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10 (https://dejure.org/2011,4686)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2011 - 7 ABR 8/10 (https://dejure.org/2011,4686)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 (https://dejure.org/2011,4686)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

  • openjur.de

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 1 S 1 BetrVG, § 5 Abs 1 S 1 BetrVG, § 3 Abs 1 BetrVG, § 14 Abs 2 S 2 AÜG, § 44 BetrVG
    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahmerecht von Auszubildenden an Betriebsversammlungen bei zeitweiliger Zuweisung zur praktischen Ausbildung zu diesem Betrieb

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

  • rewis.io

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahmerecht der Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebs an Betriebsversammlungen im jeweiligen Einsatzbetrieb ["aufgespaltenes Ausbildungsverhältnis"]; Funktionsnachfolge bei Änderung eines Zuordnungstarifvertrags

  • rechtsportal.de

    Teilnahmerecht der Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebs an Betriebsversammlungen im jeweiligen Einsatzbetrieb ["aufgespaltenes Ausbildungsverhältnis"]; Funktionsnachfolge bei Änderung eines Zuordnungstarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und der neu gebildete Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 127
  • NZA 2012, 223
  • DB 2012, 1158
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 11 mwN, AP SGB IX § 81 Nr. 17 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 14; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83a Nr. 9) .

    Die nach Abschluss, Änderung oder Ende eines Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG errichteten Betriebsräte treten dann jeweils die Funktionsnachfolge der Betriebsräte an, die diese Einheiten zuvor repräsentiert haben (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11, aaO) .

    Der Verfahrensgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO auch dann, wenn zwar nicht der gestellte Antrag als solcher, aber der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83a Nr. 9) .

    Unschädlich ist es außerdem, wenn eine Änderung des Lebenssachverhalts allein in einer für Inhalt und Umfang des Streitstoffs folgenlosen Rechts- oder Funktionsnachfolge besteht (BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG umfasst nur solche Personen, mit denen der Ausbildende einen auf die Ausbildung gerichteten Vertrag geschlossen hat (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 2) .

    Daneben setzt die Arbeitnehmereigenschaft eines zu seiner Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG voraus, dass dieser in den Betrieb des Ausbildenden eingegliedert ist (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 14 mwN, aaO) .

    Er hat zwar in § 51 Abs. 1 BBiG die Möglichkeit der Wahl einer besonderen Interessenvertretung vorgesehen (vgl. dazu BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn 21 ff. mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 2) .

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Bereits der Einsatz des Auszubildenden im Einsatzbetrieb stellt sich für diesen als mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG dar (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 81/07 - Rn. 18 f., EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 10) .

    Er besitzt zumindest insoweit Personalhoheit, wie er den Auszubildenden durch seine betrieblichen Fachkräfte Anweisungen hinsichtlich Ort und Zeit ihrer Tätigkeit erteilt (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 81/07 - Rn. 19, aaO) .

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 28/88

    Mitarbeiterversammlung: Zulässigkeit der Information der Belegschaft durch den

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Sie dient der Unterrichtung und Aussprache zwischen Betriebsrat und Belegschaft (vgl. BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 28/88 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 62, 192) .

    (1) Betriebsversammlungen dienen vor allem der Kommunikation zwischen Betriebsrat und Belegschaft (vgl. BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 28/88 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 62, 192) .

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG umfasst nur solche Personen, mit denen der Ausbildende einen auf die Ausbildung gerichteten Vertrag geschlossen hat (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 2) .

    Er hat zwar in § 51 Abs. 1 BBiG die Möglichkeit der Wahl einer besonderen Interessenvertretung vorgesehen (vgl. dazu BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn 21 ff. mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 2) .

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 450/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Er greift dazu nicht in gesetzliche Organisationsstrukturen und Befugnisse von Vertretungsgremien ein und begegnet deshalb keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 111, 350; 13. August 2008 - 7 AZR 450/07 - Rn. 32) .
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Er greift dazu nicht in gesetzliche Organisationsstrukturen und Befugnisse von Vertretungsgremien ein und begegnet deshalb keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 111, 350; 13. August 2008 - 7 AZR 450/07 - Rn. 32) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Ebenso gelten grundsätzlich die für die jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Einheiten geschlossenen Betriebsvereinbarungen fort (BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 14, DB 2011, 2498) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Ein Antrag im Beschlussverfahren unterliegt insoweit denselben Anforderungen wie im Urteilsverfahren (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358) .
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
    Gegenstand eines Feststellungsantrags kann auch ein zwischen einem Beteiligten und einem Dritten bestehendes Rechtsverhältnis sein (vgl. BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 50, 37) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Die geschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten daher grundsätzlich fort und binden das personell neu zusammengesetzte Betriebsratsgremium (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Die geschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten daher grundsätzlich fort und binden das personell neu zusammengesetzte Betriebsratsgremium (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    (1) Nach dieser Rechtsprechung sind die einem Einsatzarbeitgeber zur praktischen Ausbildung zugewiesenen Auszubildenden berechtigt, an den von den jeweils für ihren Standort zuständigen Betriebsräten einberufenen Betriebsversammlungen teilzunehmen, weil die §§ 42, 44 BetrVG insoweit eine unbewusste gesetzliche Regelungslücke enthalten (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 29 ff., BAGE 139, 127).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) .

    Eine Funktionsnachfolge findet grundsätzlich statt bei einem unveränderten Betriebszuschnitt, beim Übergang von den gesetzlichen zu gewillkürten Betriebsverfassungsstrukturen, bei der Änderung eines Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG sowie bei der Rückkehr zu den gesetzlichen Betriebsverfassungsstrukturen (hierzu BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, aaO) .

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.

    (1) Betriebsversammlungen dienen vor allem der Kommunikation zwischen Betriebsrat und Belegschaft (vgl. BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 28/88 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 62, 192; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 34, AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) .

    Das macht für den Bereich der Leiharbeit auch die Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 AÜG deutlich (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Sie hat wesentliche Bedeutung für die Kommunikation des Betriebsrats mit der Belegschaft und dient der Unterrichtung und Aussprache zwischen Betriebsrat und Belegschaft (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 26, BAGE 139, 127) .

    Die Frage, ob die Arbeitgeberin die Teilnahme bestimmter Arbeitnehmer an Betriebsversammlungen ermöglichen muss, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 26, BAGE 139, 127) .

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Der Betriebsrat ist mit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen als Funktionsnachfolger seines Vorgängers im vorliegenden Verfahren in dessen Beteiligtenstellung eingetreten (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 14; 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 14; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN, BAGE 139, 127) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11, jeweils mwN., juris).

    Sie liegt im Interesse beider Betriebsparteien und ist wegen der Kontinuität der betrieblichen Interessenvertretung geboten (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN., juris).

    Die neu gewählten Betriebsräte treten dann jeweils die Funktionsnachfolge der Betriebsräte an, die diese Einheiten zuvor repräsentiert haben (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN., juris).

  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit -

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 48/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem

  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 9 TaBV 1/19

    Einigungsstellenspruch; Anfechtung; Konzernbetriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11

    Lohnvorschuss - Einbehalt von Nettolohnbeträgen wegen Steuern und

  • ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17

    Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß

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