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   BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91   

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BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91 (https://dejure.org/1991,10974)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1991 - 7 ABR 80/91 (https://dejure.org/1991,10974)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1991 - 7 ABR 80/91 (https://dejure.org/1991,10974)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung des Bestehens von Dauerschuldverhältnissen zum Arbeitgeber - Zulässigkeit des Antrags - Anwendung des Urteilsverfahren oder Beschlussverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.04.1957 - 1 AZR 289/55

    Fragen des Besitzrechts - Betriebsratsakten - Zuständigkeit der ArbG -

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Ist nach der gesetzlichen Regelung über einen bestimmten Antrag in einem der beiden Verfahren zu entscheiden, so führt dies zum Ausschluß des anderen Verfahrens (vgl. BAGE 4, 46, 48 f. = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1953, zu II der Gründe; BAGE 22, 156, 159 = AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953, zu 2 der Gründe, mit zustimmender Anm. von Rüthers).

    Das Beschlußverfahren dient damit der Einhaltung und Durchsetzung des Betriebsverfassungsrechts (vgl. BAGE 4, 46, 48 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Auf Fälle, in denen der erstinstanzliche Beschluß vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1991, ergangen ist, ist für das gesamte Verfahren bis zur abschließenden rechtskräftigen Entscheidung das Recht anzuwenden, das bis zum 31. Dezember 1990 gegolten hat (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1991 - III ZR 49/90 - AP Nr. 1 zu § 17 a GVG = NJW 1991, 1686; für die Arbeitsgerichtsbarkeit mit jeweils ausführlicher Begründung BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 1 der Gründe; ferner Senatsurteile vom 24. Juli 1991 - 7 AZR 61/90 -, n.v., zu III der Gründe, und vom 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 1 der Gründe).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Auf Fälle, in denen der erstinstanzliche Beschluß vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1991, ergangen ist, ist für das gesamte Verfahren bis zur abschließenden rechtskräftigen Entscheidung das Recht anzuwenden, das bis zum 31. Dezember 1990 gegolten hat (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1991 - III ZR 49/90 - AP Nr. 1 zu § 17 a GVG = NJW 1991, 1686; für die Arbeitsgerichtsbarkeit mit jeweils ausführlicher Begründung BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 1 der Gründe; ferner Senatsurteile vom 24. Juli 1991 - 7 AZR 61/90 -, n.v., zu III der Gründe, und vom 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Auf Fälle, in denen der erstinstanzliche Beschluß vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1991, ergangen ist, ist für das gesamte Verfahren bis zur abschließenden rechtskräftigen Entscheidung das Recht anzuwenden, das bis zum 31. Dezember 1990 gegolten hat (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1991 - III ZR 49/90 - AP Nr. 1 zu § 17 a GVG = NJW 1991, 1686; für die Arbeitsgerichtsbarkeit mit jeweils ausführlicher Begründung BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 1 der Gründe; ferner Senatsurteile vom 24. Juli 1991 - 7 AZR 61/90 -, n.v., zu III der Gründe, und vom 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Auf Fälle, in denen der erstinstanzliche Beschluß vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1991, ergangen ist, ist für das gesamte Verfahren bis zur abschließenden rechtskräftigen Entscheidung das Recht anzuwenden, das bis zum 31. Dezember 1990 gegolten hat (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1991 - III ZR 49/90 - AP Nr. 1 zu § 17 a GVG = NJW 1991, 1686; für die Arbeitsgerichtsbarkeit mit jeweils ausführlicher Begründung BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 1 der Gründe; ferner Senatsurteile vom 24. Juli 1991 - 7 AZR 61/90 -, n.v., zu III der Gründe, und vom 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters -

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Die Aufzählung der Angelegenheiten, für die im Streitfall vor den Arbeitsgerichten das Beschlußverfahren die vorgesehene Verfahrensart ist, ist umfassend und abschließend (ständige Rechtsprechung seit BAGE 3, 288, 290 [BAG 08.02.1957 - 1 ABR 11/55] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.1991 - 10 TaBV 5/90
    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Das Landesarbeitsgericht Berlin hat das Wahlanfechtungsverfahren in der Beschwerdeinstanz mit Rücksicht auf das vorliegende Verfahren ausgesetzt (10 TaBV 5/90).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Auf Fälle, in denen der erstinstanzliche Beschluß vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1991, ergangen ist, ist für das gesamte Verfahren bis zur abschließenden rechtskräftigen Entscheidung das Recht anzuwenden, das bis zum 31. Dezember 1990 gegolten hat (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1991 - III ZR 49/90 - AP Nr. 1 zu § 17 a GVG = NJW 1991, 1686; für die Arbeitsgerichtsbarkeit mit jeweils ausführlicher Begründung BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 1 der Gründe; ferner Senatsurteile vom 24. Juli 1991 - 7 AZR 61/90 -, n.v., zu III der Gründe, und vom 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Die Feststellung individualrechtlicher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist dagegen keine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsrecht (BAG Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 73/84 - AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 1972, unter B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Prozessualer Antrag - Prozeßziel -

    Auszug aus BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91
    Über eindeutige Anträge darf sich das Gericht im Wege der Auslegung nicht hinwegsetzen (BAG Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 24.07.1991 - 7 AZR 61/90

    Arbeitsbefreiung wg. Betriebsratstätigkeit - Entgeltfortzahlung - Voraussetzungen

  • BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69

    Urteilsverfahren - Beschlußverfahren - Betriebsratsmitglied - Aufwandsersatz -

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   BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 80/91   

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https://dejure.org/1992,30381
BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 80/91 (https://dejure.org/1992,30381)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1992 - 7 ABR 80/91 (https://dejure.org/1992,30381)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 (https://dejure.org/1992,30381)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Für das Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit ist entscheidend, ob der geltend gemachte Anspruch bzw. die begehrte Feststellung ihre Rechtsgrundlage in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat (vgl. BAG 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 - zu B II 2 der Gründe; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2018 § 2a Rn. 17; Fitting 29. Aufl. Anhang 3 ArbGG Rn. 7) .

    Demgegenüber darf der Sachantrag nicht in der unzutreffend gewählten Verfahrensart entschieden werden, nur weil eine für den Streitgegenstand notwendige Vorfrage ein Rechtsverhältnis betrifft, für dessen Klärung die gewählte Verfahrensart zulässig ist (vgl. BAG 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 - zu B II 2 der Gründe) .

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZB 19/19

    Verfahrensart - Schadensersatz wegen Behinderung der BR-Arbeit

    Für das Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit ist entscheidend, ob der geltend gemachte Anspruch bzw. die begehrte Feststellung ihre Rechtsgrundlage in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat (vgl. BAG 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 - zu B II 2 der Gründe; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Dezember 2015 § 2a Rn. 17; Fitting 29. Aufl. Anhang 3 ArbGG Rn. 7) .
  • LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18

    § 17a Absatz 4 Satz 3 GVG, §§ 48 Absatz 1, 78 ArbGG, § 567 Absatz 1 ZPO, § 2

    Für das Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit ist entscheidend, ob der geltend gemachte Anspruch bzw. die begehrte Feststellung ihre Rechtsgrundlage in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat (vgl. BAG 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 - zu B II 2 der Gründe; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2018 § 2a Rn. 17; Fitting 29. Aufl. Anhang 3 ArbGG Rn. 7).
  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 16 Ta 431/19

    Der Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zurverfügungstellung eines

    Für das Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit ist entscheidend, ob der geltend gemachte Anspruch bzw. die begehrte Feststellung ihre Rechtsgrundlage in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat (vgl. BAG 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 - zu B II 2 der Gründe; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2018 § 2a Rn. 17; Fitting 29. Aufl. Anhang 3 ArbGG Rn. 7).
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