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   BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13   

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https://dejure.org/2016,30537
BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13 (https://dejure.org/2016,30537)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2016 - 7 ABR 81/13 (https://dejure.org/2016,30537)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 (https://dejure.org/2016,30537)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl - Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl - Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 BetrVG, § 21 S 3 BetrVG, § 559 Abs 1 ZPO, § 263 ZPO
    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl - Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung

  • IWW

    § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 263 ZPO, § 21 BetrVG, § 22 BetrVG, § 13 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 133 BGB, § 8 BetrVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, Art. 19 Abs. 4 GG, § 92 Abs. 2 Satz 1, § 74 Abs. 1 ArbGG, § 23 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung; Charakteristik des sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs; Ausnahmen vom Antragserweiterungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren; Entfallen des Rechtsschutzinteresses für einen Ausschlussantrag bei zwischenzeitlicher ...

  • bag-urteil.com

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl - Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung

  • Betriebs-Berater

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat und Erweiterung des Antrags auf Neuwahlen

  • rewis.io

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl - Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat; Neuwahl; Rechtsschutzinteresse; Antragsänderung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragserweiterungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und der neue Lebenssachverhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und der neugewählte Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an eine (Rechts-)Beschwerdebegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussantrag gegen ein Betriebsratsmitglied - und die zwischenzeitliche Neuwahl

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl- Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1423
  • BB 2016, 2484
  • NZA-RR 2016, 582
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    Der Betriebsrat ist mit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen als Funktionsnachfolger seines Vorgängers im vorliegenden Verfahren in dessen Beteiligtenstellung eingetreten (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 14; 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 14; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .

    Er hat die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsrats eingenommen (vgl. BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 14; 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 16) .

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn.   13; 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19, BVerfGK 20, 207; 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn.   13) .

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    In gleicher Weise unterscheidet das Gesetz in § 22 BetrVG für die Fälle der (vorzeitigen) Neuwahl des Betriebsrats zwischen dem alten und dem neuen Betriebsrat (BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - zu II B 2 d der Gründe) .

    aus diesem Betriebsrat für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da der gestaltende Beschluss nach § 23 Abs. 1 BetrVG keine Rückwirkung entfaltet, sondern nur für die Zukunft wirkt (BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - zu II B 2 b, 4 der Gründe; 8. Dezember 1961 - 1 ABR 8/60 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 12, 107) .

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    (1) Antragserweiterungen und sonstige Antragsänderungen sind im Rechtsbeschwerdeverfahren wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich (vgl. etwa BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO - aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286; 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, aaO) .

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    bis 248. und 254. bis 256. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - wird zurückgewiesen.

    beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - werden als unzulässig verworfen.

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .

    Dieser wird mit Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats wegen des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 11 ff.) .

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    Ein neuer Sachantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz erfordert, dass der Antragsteller Rechtsmittelführer ist und sein Rechtsmittel zulässig ist (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn.   12; für die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz BGH 30. November 2005 - XII ZR 112/03 - Rn. 15) oder dass er sich dem Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten anschließt.
  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    Ein neuer Sachantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz erfordert, dass der Antragsteller Rechtsmittelführer ist und sein Rechtsmittel zulässig ist (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn.   12; für die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz BGH 30. November 2005 - XII ZR 112/03 - Rn. 15) oder dass er sich dem Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten anschließt.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    (aa) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes ist Ausfluss des staatlichen Justizgewährleistungsanspruchs (vgl. BVerfG 9. Mai 1989 - 1 BvL 35/86 - zu IV 1 a der Gründe, BVerfGE 80, 103) .
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn.   13; 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19, BVerfGK 20, 207; 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

  • BAG, 07.10.2015 - 7 ABR 75/13

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit -

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13

    Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 30/04

    Beschlussverfahren - Beteiligte

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Anderenfalls könnten Koalitionen wegen der typischerweise begrenzten Laufzeit der erstreckten Tarifverträge keinen wirksamen Rechtsschutz nach § 98 ArbGG erlangen (vgl. zur Reichweite des Justizgewährleistungsanspruchs zB BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 28) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Anderenfalls könnten Koalitionen wegen der typischerweise begrenzten Laufzeit der erstreckten Tarifverträge keinen wirksamen Rechtsschutz nach § 98 ArbGG erlangen (vgl. zur Reichweite des Justizgewährleistungsanspruchs zB BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 28) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    aus dem im Jahr 2014 gewählten Betriebsrat auszuschließen, betrifft einen anderen Streitgegenstand als der auf die Ausschließung aus dem vorherigen Betriebsrat gerichtete Antrag (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 17; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12) .

    Er ist - anders als der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 9. Februar 2011 - 7 ABR 11/10 - Rn. 42, BAGE 137, 123)  - keine Dauereinrichtung (BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 15) .

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