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   BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09   

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https://dejure.org/2010,1925
BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09 (https://dejure.org/2010,1925)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 7 ABR 86/09 (https://dejure.org/2010,1925)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 7 ABR 86/09 (https://dejure.org/2010,1925)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • openjur.de

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung; Mitteilung des Befristungsgrundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 TzBfG, § 14 Abs 2 TzBfG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 Halbs 1 BetrVG
    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 TzBfG, § 14 Abs 2 TzBfG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 Halbs 1 BetrVG
    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflicht des Arbeitgebers ggü. dem Betriebsrat bei befristeter Einstellung von Arbeitnehmern bezüglich Befristung mit oder ohne Sachgrund bzw. welchem Sachgrund

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Unterrichtungspflicht

  • hensche.de

    Betriebsrat, Befristung

  • bag-urteil.com

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • Betriebs-Berater

    Befristete Einstellung - Unterrrichtung des Betriebsrats

  • rewis.io

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • Bundesarbeitsgericht

    (Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes)

  • rewis.io

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung: Kein Auskunftsanspruch des Betriebsrats, ob befristete Einstellung mit oder ohne Sachgrund erfolgen soll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristete Einstellungen und die Unterrichtung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der Unterrichtungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 123
  • MDR 2011, 988
  • NZA 2011, 418
  • BB 2011, 1598
  • BB 2011, 755
  • DB 2011, 771
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    (1) Ein Antrag, mit dem ein Informationsrecht des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber in bestimmten Situationen gerichtlich festgestellt werden soll, muss wegen der Anforderungen der §§ 308, 322 ZPO den Inhalt der begehrten Information sowie den betrieblichen Vorgang, bei dem die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers geltend gemacht wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung feststeht, wann der Arbeitgeber zu welcher Information verpflichtet ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 15, BAGE 136, 123) .

    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat daher so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 21 mwN, BAGE 136, 123) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 21 mwN, NZA 2011, 418) .

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen - auch von Leiharbeitnehmern - ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 23 mwN, NZA 2011, 418) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Auch mit der gesetzlichen Überwachungsbefugnis nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ist dem Personalrat - entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung - kein zusätzliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt (vgl. [zu § 80 Abs. 1 BetrVG] BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B I 6 der Gründe, BAGE 101, 216; ferner [zum allgemeinen Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG iVm. seiner Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG] 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 32, NZA 2011, 418) .
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