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   BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12   

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https://dejure.org/2014,44734
BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12 (https://dejure.org/2014,44734)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2014 - 7 ABR 86/12 (https://dejure.org/2014,44734)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 (https://dejure.org/2014,44734)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

  • openjur.de

    Beschlussverfahren; Zwangsvollstreckung; Schadensersatz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 1 S 3 ArbGG, § 85 Abs 2 S 2 ArbGG, § 717 Abs 2 ZPO
    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

  • IWW

    § 92 Abs. 1 Satz 1, § ... 92a Satz 2 ArbGG, § 717 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 945 ZPO, §§ 101, 104 des Betriebsverfassungsgesetzes, § 85 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 124 Nr. 8 des Betriebsverfassungsgesetzes, § 705 ZPO, § 288 BGB, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde; Anwendbarkeit des verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs gem. § 717 Abs. 2 ZPO in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • bag-urteil.com

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

  • rewis.io

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde; Anwendung von § 717 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren; Zinsschaden; Zwangsvollstreckung; Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu schnell vollstreckt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Vollstreckbarkeit und Schadensersatz im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde - Anwendung von § 717 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren - Zinsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 1
  • NJW 2015, 894
  • MDR 2015, 841
  • NZA 2015, 252
  • JR 2016, 408
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Dadurch soll gewährleistet werden, dass derjenige, der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils in Anspruch genommen worden ist, die im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebene oder zur Abwehr der Vollstreckung erbrachte Leistung nach Aufhebung des Titels sogleich zurückerhält (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 49 mwN) .

    aa) Zu dem nach § 717 Abs. 2 ZPO zu ersetzenden Schaden gehört auch der fiktive Zinsverlust, den der Schuldner durch die Zahlung oder Leistung erleidet (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 33; BGH 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 136, 199) .

    Für die Mindesthöhe des Zinsverlustes kann § 288 BGB entsprechend angewandt werden (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 33 mwN) .

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    a) Die Beschränkung eines Rechtsmittels muss sich aus Gründen der Rechtsmittelklarheit eindeutig aus der angefochtenen Entscheidung ergeben (für das Revisionsverfahren: BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 128, 256) .

    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. für das Revisionsverfahren: BAG 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - zu I der Gründe, BAGE 51, 314; 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 21 f., BAGE 128, 256; 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 17; 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 8) .

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    aa) Zu dem nach § 717 Abs. 2 ZPO zu ersetzenden Schaden gehört auch der fiktive Zinsverlust, den der Schuldner durch die Zahlung oder Leistung erleidet (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 33; BGH 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 136, 199) .
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    a) Eine beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich möglich (vgl. BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. für das Revisionsverfahren: BAG 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - zu I der Gründe, BAGE 51, 314; 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 21 f., BAGE 128, 256; 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 17; 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 8) .
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Der aus der Vollstreckung folgende Schaden soll vollständig aufgrund einer schuldunabhängigen Risikohaftung des Gläubigers ausgeglichen werden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 -; BGH 20. November 2008 - IX ZR 139/07 - Rn. 6) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. für das Revisionsverfahren: BAG 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - zu I der Gründe, BAGE 51, 314; 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 21 f., BAGE 128, 256; 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 17; 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 8) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Eine analoge Anwendung setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 679/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 142, 1) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Durch die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist die Zinsforderung zur Hauptforderung verselbstständigt worden (vgl. für das Revisionsverfahren: BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 595/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 28.05.2014 - 10 AZB 20/14

    Rechtsweg - unzulässig beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12
    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. für das Revisionsverfahren: BAG 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - zu I der Gründe, BAGE 51, 314; 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 21 f., BAGE 128, 256; 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 17; 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 8) .
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 139/07

    Wirkung der Aufrechnung mit einem wegen Aufhebung eines zunächst für

  • LAG München, 17.10.2012 - 11 TaBV 86/10

    Kostenentscheidung Beschlussverfahren

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Eine Beschränkung der Zulassung auf eine der beiden Arbeitgeberinnen wäre nicht zulässig und lässt sich der angefochtenen Entscheidung nicht entnehmen (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 - Rn. 10, BAGE 150, 1) ; vielmehr folgt aus der Begründung der Zulassungsentscheidung und aus der Rechtsmittelbelehrung, dass die Rechtsbeschwerde für beide Arbeitgeberinnen zugelassen werden sollte.
  • OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18

    Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar entschieden, dass auch ein fiktiver Zinsverlust zu ersetzen ist und hat § 288 BGB entsprechend angewandt (vgl. BAG, Beschluss vom 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 -, juris Rn. 32, juris; ähnlich wohl Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 717 ZPO Rn. 26).

    Hinsichtlich des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 12. November 2014 (7 ABR 86/12) besteht keine Divergenz, weil dort zugleich die Leistung zurückverlangt worden war.

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (BAG 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 - Rn. 13 mwN, BAGE 150, 1) .
  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

    Der auf § 717 Abs. 2 ZPO gestützte Schadensersatzanspruch soll gewährleisten, dass derjenige, der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils in Anspruch genommen worden ist, die im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebene oder zur Abwehr der Vollstreckung erbrachte Leistung nach Aufhebung des Titels sogleich zurückerhält (BAG 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 1) .
  • AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19

    Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz

    Der Anspruch auf Verzinsung des zu Unrecht vollstreckten Betrages ergibt sich aus § 717 Abs. 2 ZPO (BAG, Beschluss vom 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 -, juris Rn. 31).
  • AG Stuttgart, 03.11.2020 - 3 C 1829/20

    Erstattung der Inkassokosten beim Zahlungsverzug; Voraussetzungen des

    Auf diese Frage, bei welcher es sich um einen selbständigen Teil des Streitstoffs handelt (vgl. BGH, NJW 2018, 1880 juris Rn. 21 sowie BAGE 150, 1 juris Rn. 14), wird die Zulassung der Berufung beschränkt (vgl. dazu: BGH, VersR 2018, 313 Rn. 8).
  • BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; "regelmäßige Teilnahme" von Ersatzmitgliedern des

    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. BAG, Beschluss vom 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 - NJW 2015, 894 Rn. 13; s.a. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1988 - 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 S. 2 f. jeweils m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - 15 Sa 42/20

    Feststellungsinteresse bei Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses;

    Zu Recht hat die Beklagte auch darauf hingewiesen, dass zu dem nach § 717 Abs. 2 ZPO zu ersetzenden Schaden auch der fiktive Zinsverlust gehört (BAG 12.11.2014 - 7 ABR 86/12 - Juris Rn. 31).
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