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   BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88   

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BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 (https://dejure.org/1990,1865)
BAG, Entscheidung vom 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 (https://dejure.org/1990,1865)
BAG, Entscheidung vom 01. August 1990 - 7 ABR 99/88 (https://dejure.org/1990,1865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 8, § 44 Abs. 2; ZA-NTS Art. 56 Abs. 9; UP Abs. 1
    Zulässigkeit der Erfassung von Rufnummern der Ferngespräche der Betriebsvertretung (hier: bei NATO-Streitkräften)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung der US-Stationierungsstreitkräfte - Anspruch auf Amtsanschluß an Telefonnetz - Erfassung der Rufnummern - Speichern von Fernrufnummern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 316 (Ls.)
  • BB 1990, 2270
  • DB 1991, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    Die Rufnummern von Gesprächsteilnehmern der Betriebsvertretung dürfen von der Dienststelle nur bei Fern-, nicht aber bei Haus-, Orts- und Nahgesprächen aufgezeichnet, gespeichert oder sonstwie erfaßt werden, (im Anschluß an BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71 ).«.

    Hierunter ist jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrates zu verstehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe, zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG).

    Indessen stellt die Aufzeichnung der Ferngespräche der Betriebsvertretung nach Datum, Anmelder, Ort und Zielnummer sowie auch nach Gebühreneinheiten keine Behinderung im Sinne des § 8 BPersVG dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG; BAG Beschluß vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 38/87 - n. v., zu B II 2 a bis e der Gründe).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach erkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht des Inhalts hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden und erforderlich sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ; BVerwGE 44, 254 ; Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe).

    Inwieweit eine solche Überprüfung zulässig ist, muß anhand objektiver Umstände unter Abwägung der Interessen der Betriebsvertretung bzw. des Personalrats an ungehinderter Arbeit und des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit seiner Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln entschieden werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. Juni 1989 - 6 P 10/86 - NVwZ 1990, 74, 75).

    Die hier bei Ferngesprächen erfaßten äußeren Daten können zwar personenbezogene Daten der Mitglieder der antragstellenden Betriebsvertretung sein, denn hieraus wird ersichtlich, daß ein bestimmtes Telefongespräch von dem Telefonapparat aus geführt worden ist, der der Betriebsvertretung als Hauptanschluß zur Verfügung steht (vgl. BAGE 52, 88, 98 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 2 c der Gründe sowie BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 73, zu 2 d der Gründe).

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    b) Diesem Ergebnis steht der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1986 (BAGE 52, 88 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) nicht entgegen.

    Die hier bei Ferngesprächen erfaßten äußeren Daten können zwar personenbezogene Daten der Mitglieder der antragstellenden Betriebsvertretung sein, denn hieraus wird ersichtlich, daß ein bestimmtes Telefongespräch von dem Telefonapparat aus geführt worden ist, der der Betriebsvertretung als Hauptanschluß zur Verfügung steht (vgl. BAGE 52, 88, 98 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 2 c der Gründe sowie BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 73, zu 2 d der Gründe).

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 38/87

    Anspruch einer Betriebsvertretung bei der US-Army ( amerikanische

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    Indessen stellt die Aufzeichnung der Ferngespräche der Betriebsvertretung nach Datum, Anmelder, Ort und Zielnummer sowie auch nach Gebühreneinheiten keine Behinderung im Sinne des § 8 BPersVG dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG; BAG Beschluß vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 38/87 - n. v., zu B II 2 a bis e der Gründe).
  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach erkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht des Inhalts hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden und erforderlich sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ; BVerwGE 44, 254 ; Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach erkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht des Inhalts hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden und erforderlich sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ; BVerwGE 44, 254 ; Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    Dem stehen die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Telefondaten eines Psychologen nicht entgegen (BAGE 54, 67 = AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
    Inwieweit eine solche Überprüfung zulässig ist, muß anhand objektiver Umstände unter Abwägung der Interessen der Betriebsvertretung bzw. des Personalrats an ungehinderter Arbeit und des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit seiner Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln entschieden werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. Juni 1989 - 6 P 10/86 - NVwZ 1990, 74, 75).
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Mit dem Abschluss einer solchen Vereinbarung wäre dem Verlangen des Betriebsrats entsprochen (vgl. BAG 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - zu B II 3 der Gründe zur Registrierung von Telefonverbindungsdaten im Nahbereich) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Insbesondere darf es der Betriebsrat für erforderlich erachten, dass der Internetzugang einzelner Betriebsratsmitglieder über den Rechner des Betriebsrats in einer Weise eingerichtet wird, die es der Arbeitgeberin nicht ermöglicht, die Internetrecherchen der einzelnen Betriebsratsmitglieder nachzuvollziehen (vgl. ähnlich zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Registrierung von Telefonverbindungsdaten im Nahbereich: vgl. BAG 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - zu B II 3 der Gründe, AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 20; zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Speicherung von Verbindungsdaten eines Telefaxgeräts: vgl. LAG Niedersachsen 27. Mai 2002 - 5 TaBV 21/02 - LAGE BetrVG 2001 § 40 nF Nr. 2; zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Speicherung von Druckaufträgen: vgl. LAG Hamm 18. Juni 2010 - 10 TaBV 11/10 - NZA-RR 2010, 521) .
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Er erfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - ArbuR 1991, 188; BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, jeweils m.w.N. ).
  • LAG Niedersachsen, 27.05.2002 - 5 TaBV 21/02

    Bereitstellung von erforderlichen Sachmitteln durch den Arbeitgeber nach

    Insoweit gilt Entsprechendes wie bei der Erfassung von Telefondaten (dazu BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88, AP Nr. 20 zu Art. 56 ZA-Natotruppenstatut = DB 1991, 47).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 15 TaBV 4/10

    Bestellung einer Einigungsstelle - Einsetzung einer von einem

    Im Übrigen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung dem Arbeitgeber im Bereich der Aufzeichnung, Speicherung und Erfassung von Telefonrufnummern bei Telefonaten der Betriebsvertretung unter Umständen durchaus eine gewisse Überprüfungsmöglichkeit zugestanden (vgl. BAG 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 20).
  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

    Er erfaßt jede Form der Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrats, das heißt hier der Frauenbeauftragten, von der Erschwerung und Störung bis zur Verhinderung ( BVerwG, Beschluß vom 27.08.1990 - 6 P 26.87 - PersR 1990, 327; 28.07.1989 - 6 P 1.88 - PersR 1989, 297, 299; 16.06.1989 - 6 P 10.86 - PersR 1989, 296 f.; 27.04.1983 - 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 136, 144; BAG, Beschluß vom 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 - NZA 1991, 63).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 TaBV 11/13

    Anspruch der Betriebsvertretung auf Zurverfügungstellung einer nicht an das EDV

    Vielmehr ist es Sache der Dienststelle, ihrerseits zu entscheiden, auf welche Art und Weise sie ihrer Verpflichtung aus § 44 Abs. 2 BPersVG nachkommt, der Betriebsvertretung "die sachlichen Mittel in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen" (BAG v. 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 - AP Nr. 20 zu Art. 56 ZA-NATO-Truppenstatut).
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