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   BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B   

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BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B (https://dejure.org/2003,12142)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B (https://dejure.org/2003,12142)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 82/03 B (https://dejure.org/2003,12142)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B
    Es habe entgegen seinem (des Klägers) Begehren nicht darüber entschieden, ob der Vermittlungsvorschlag der Beklagten vom 24. Oktober 2000 rechtmäßig ergangen sei; bei diesem Vermittlungsvorschlag handele es sich um einen belastenden Verwaltungsakt (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts >BSG< vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - zur Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags; die dort aufgestellten Grundsätze seien auf den Vermittlungsvorschlag zu übertragen).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B
    Im Gegenteil bezeichnet zB das Senatsurteil vom 26. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3) das damals einschlägige Arbeitsangebot als "unter den gegebenen Umständen rechtswidrig und damit unbeachtlich", was sich mit seiner Einordnung als Verwaltungsakt nicht vereinbaren ließe.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Zwar handelt es sich bei dem Inhalt dieses Schreibens der Sache nach wie bei einem Arbeitsangebot der Bundesagentur für Arbeit bzw einem Weiterbildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit im Vorfeld einer Sperrzeitregelung (s dazu: BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 2; BSG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 und 24. März 2004 - B 7 AL 82/03 B und B 7 AL 244/03 B) nicht um Verfügungen iS des § 31 SGB X, sondern lediglich um Maßnahmen, die eine eventuelle spätere unmittelbar die Bewilligung der Alhi bzw die Aufhebung einer Bewilligung betreffende Regelung erst vorbereiten sollen (aA Valgolio in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 10 RdNr 245; anders auch die Rechtsprechung zur Aufforderung des arbeitslosen Alhi-Empfängers, einen Rentenantrag zu stellen, allerdings nur wegen der dabei bestehenden besonderen Rechtssituation - BSGE 87, 31, 37 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 4; siehe auch zum vergleichbaren Problem der Meldeaufforderung Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 336a Rz 36 f, Stand Juli 2005).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

    Demgemäß hat der 7. Senat des BSG bereits mit Beschluss vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 82/03 B - veröffentlicht in JURIS) entschieden, dass es sich bei einem Beschäftigungsangebot (Arbeitsangebot) nicht um einen Verwaltungsakt handelt und sich insoweit auf sein früheres Urteil vom 26. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3) bezogen.
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Anders als etwa ein Arbeitsangebot iS von § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch ( vgl insoweit Bundessozialgericht Beschluss vom 27.10.2003 - B 7 AL 82/03 B) oder ein Angebot einer Trainingsmaßnahme nach § 48 SGB III (vgl BSG Urteil vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 2) erschöpft sich die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit regelmäßig nicht im Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsschluss mit einem Maßnahmeträger und bedeutet nicht lediglich behördliche Vorbereitungshandlungen, die einer eigentlichen Sachentscheidung (etwa einer Sanktion) vorangehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AS 4282/07

    Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der

    Die Klägerin konnte gegen das Schreiben der Beklagten vom 13. Juni 2007 nicht mit der Anfechtungsklage vorgehen, denn bei dem Inhalt dieses Schreibens handelt es sich der Sache nach nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), sondern lediglich um eine Maßnahme, die eine eventuelle spätere, unmittelbar die Bewilligung von Alg II betreffende Regelung erst vorbereiten soll (so auch zur Aufforderung zu bestimmten Eigenbemühungen BSG SozR 4-4300 § 119 Nr. 3; zu einem Arbeitsangebot bzw. einem Weiterbildungsangebot im Vorfeld einer Sperrzeitregelung BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 2; BSG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 und 24. März 2004 - B 7 AL 82/03 B und B 7 AL 244/03 B beide veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 1 AS 746/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job - kein

    Da dem bloßen Vermittlungsvorschlag - im Geltungsbereich des SGB II gilt insoweit nichts anderes (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2007 - L 1 B 54/06 ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2006 - L 5 B 344/05 ER AS; SG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2005 - S 37 AS 4801/05 ER; Harks in JurisPK-SGB II § 16 Rn. 102; Eicher a.a.O. Rn. 235; Voelzke in Hauk/Noftz SGB II § 16 Rn. 48 in der Fassung 2007) - nicht die Rechtsnatur eines Verwaltungsaktes zukommt (st. Rspr. BSG, zuletzt Beschluss vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 82/03 B -), der Vermittlungsvorschlag vielmehr nur den Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsschluss mit einem Arbeitnehmer enthält oder für den Fall einer Tätigkeit mit Mehraufwandsvergütung den Nachweis der Gelegenheit zur Verrichtung dieser Tätigkeit, lag der Beschäftigung der Klägerin mit Mehraufwandsvergütung im vorliegenden Fall weder eine Eingliederungsvereinbarung noch ein Verwaltungsakt zugrunde.
  • BSG, 15.01.2014 - B 4 AS 194/13 B
    Insbesondere hätte es hier der Darlegung bedurft, was das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit abstrakt an dem Grundsatz, dass ein Arbeitsangebot kein Verwaltungsakt ist (BSG Beschluss vom 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B - juris - RdNr 5, 6), ändere.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist das Beschäftigungsangebot iS von § 144 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB III lediglich der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss und keine Regelung (BSG Beschluss vom 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B - juris - RdNr 5).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2013 - L 19 AS 2377/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung

    Der AG kann daher den ASt ebenso wenig verpflichten, eine Arbeitsgelegenheit tatsächlich wahrzunehmen, wie er ihn verpflichten kann, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder ein Angebot einer Trainingsmaßnahme anzunehmen (dazu BSG, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 82/03 R - juris.de - Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 39/04 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 28.07.2006 - L 8 AL 160/05

    Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen im "Widerspruchsverfahren" bezüglich der

    So stellen die im Rahmen des § 144 Abs. 1 SGB III relevanten Beschäftigungsangebote, Ablehnungen einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme und Weigerungen des Arbeitslosen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen, an einer angebotenen Maßnahme teilzunehmen, keine Verwaltungsakte dar (Urteil des BSG vom 21.10.2003, B 7 AL 82/03 B Juris; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG B 11a/11 AL 39/04 R juris Rn.22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - L 34 AS 1301/09

    Prozesskostenhilfe - Verwaltungsakt - Vorschlag einer "Arbeitsgelegenheit mit

    Derartige, von der Beklagten im Rahmen der Leistungsbeziehung von Leistungen nach dem SGB II unterbreitete Vorschläge sind vielmehr mit den Vermittlungsvorschlägen im Recht der Arbeitsförderung nach § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III - bei denen es sich ebenfalls nicht um Verwaltungsakte handelt (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22. Juni 1977, Az.: 7 RAr 131/75 = BSGE 44, 71; Beschluss vom 21. Oktober 2003, Az.: B 7 AL 82/03, zitiert nach Juris-Datenbank) vergleichbar.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Arbeitsangeboten im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) zu folgen ist, wonach ein Beschäftigungsangebot nach der vorgenannten Regelung keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Oktober 2003, Az. B 7 AL 82/03 B; Urteil vom 19. Januar 2005, Az. B 11 a/11 AL 39/04 R).
  • LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2008 - L 1 B 49/07

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.e.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2007 - L 1 B 54/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Hamburg, 08.03.2006 - L 5 B 344/05
  • BSG, 27.01.2005 - B 11a 11 AL 39/04 R
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2012 - L 13 AS 89/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - L 18 AS 826/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2006 - L 7 AS 442/05
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2004 - L 7 AL 82/03 (https://dejure.org/2004,88509)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2004 - L 7 AL 82/03 (https://dejure.org/2004,88509)
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