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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2014 - L 7 AS 123/13 NZB   

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https://dejure.org/2014,85196
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2014 - L 7 AS 123/13 NZB (https://dejure.org/2014,85196)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2014 - L 7 AS 123/13 NZB (https://dejure.org/2014,85196)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - L 7 AS 123/13 NZB (https://dejure.org/2014,85196)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2011 - L 7 AS 46/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2014 - L 7 AS 123/13
    Lässt sich aber nicht feststellen, wie hoch das Begehren in der ersten Instanz gewesen ist, das durch die mit der Berufung angefochtenen Entscheidung des SG abgewiesen worden ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Berufungsführers (Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

    Der Kläger ist nämlich gehalten, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 4.7.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2011 - L 7 AS 852/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2014 - L 7 AS 123/13
    Lässt sich aber nicht feststellen, wie hoch das Begehren in der ersten Instanz gewesen ist, das durch die mit der Berufung angefochtenen Entscheidung des SG abgewiesen worden ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Berufungsführers (Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

    Der Kläger ist nämlich gehalten, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 4.7.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - L 1 KR 259/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2014 - L 7 AS 123/13
    Nicht ausreichend ist hingegen die gewollte Klärung einer Tatsachenfrage, selbst wenn insoweit verallgemeinerungsfähige Auswirkungen zu erwarten wären (vgl. z. B. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.3.2012 - L 1 KR 259/11 NZB; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 10. Auflage 2012, § 144 Rdnr. 28, 29).
  • BSG, 04.07.2011 - B 14 AS 30/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2014 - L 7 AS 123/13
    Der Kläger ist nämlich gehalten, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 4.7.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).
  • BSG, 22.01.2015 - B 4 AS 9/15 S
    L 7 AS 123/13 NZB (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. Oktober 2014 - L 7 AS 123/13 NZB - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 439/13

    Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid wegen Pflichtverletzung - fehlende

    Am 5.6.2013 beantragten der Kläger und die übrigen Beteiligten seiner Bedarfsgemeinschaft bei dem Sozialgericht Kassel einstweiligen Rechtsschutz gegenüber der Beklagten (Az. S 7 AS 123/13 ER).

    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 28.6.2013 (Az. S 7 AS 123/13 ER, juris) verpflichtete das Sozialgericht die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung dem Kläger den Regelbedarf für die Zeit vom 5.6.2013 (Antragseingang bei Gericht) bis zum 31.7.2013 zu erbringen; den weitergehenden Antrag des Klägers zu diesem Streitgegenstand lehnte das Gericht ab.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 7 AS 743/13
    Zur Begründung verweist er auf seine Berufungsschrift in den beim LSG unter den Aktenzeichen L 7 AS 116/13 bis L 7 AS 123/13 geführten Berufungsverfahren.
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