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   SG Landshut, 24.04.2019 - 7 AS 237/19   

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SG Landshut, 24.04.2019 - 7 AS 237/19 (https://dejure.org/2019,21900)
SG Landshut, Entscheidung vom 24.04.2019 - 7 AS 237/19 (https://dejure.org/2019,21900)
SG Landshut, Entscheidung vom 24. April 2019 - 7 AS 237/19 (https://dejure.org/2019,21900)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine Ermessen bei Verlängerung einer

    Die hiergegen erhobene Beschwerde zum Bayerischen Landessozialgericht wurde mit Beschluss vom 16. April 2019 (Az. L 7 AS 237/19 B ER) zurückgewiesen.

    Der Beklagte hat auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. April 2019 mit dem Az. L 7 AS 237/19 B ER verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Akten des Beklagten, des Bayerischen Landessozialgerichts (Az. L 7 AS 237/19 B ER) und des SG (Az. S 53 AS 1317/19 und S 41 AS 385/19 ER) verwiesen.

    Wie das Bayerische Landessozialgericht in seinem o.g. Beschluss vom 16. April 2019 (Az. L 7 AS 237/19 B ER) ausführlich dargelegt hat, betreffen die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorgelegten medizinischen Unterlagen ausschließlich Zeiträume im Jahr 2019 (8. Januar 2019 bis 25. Januar 2019, 29. Januar 2019 bis 1. Februar 2019, 5. Februar 2019 bis 10. März 2019), der vorgelegte Überweisungsschein datiere vom 8. Januar 2019.

    Darüber erscheint es auch für den hier erkennenden Senat - das LSG hat in seinem Beschluss vom 16. April 2019, Az. L 7 AS 237/19 B ER bereits darauf hingewiesen - widersprüchlich, dass sich die Klägerin trotz Arbeitsunfähigkeit zwar um die Anbahnung des voraussichtlich im Mai 2019 beginnenden Beschäftigungsverhältnisses kümmern konnte, eine Bemühung um anderweitige, gegebenenfalls befristete Beschäftigungsverhältnisse hingegen nicht möglich gewesen sein soll.

  • LSG Bayern, 19.10.2022 - L 15 AS 303/21

    Ermessen bei Festlegung der Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung

    Die hiergegen erhobene Beschwerde zum Bayerischen Landessozialgericht wurde mit Beschluss vom 16. April 2019 (Az. L 7 AS 237/19 B ER) zurückgewiesen.

    Der Beklagte hat auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. April 2019 mit dem Az. L 7 AS 237/19 B ER verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Akten des Beklagten, des Bayerischen Landessozialgerichts (Az. L 7 AS 237/19 B ER) und des SG (Az. S 53 AS 1317/19 und S 41 AS 385/19 ER) verwiesen.

    Wie das Bayerische Landessozialgericht in seinem o.g. Beschluss vom 16. April 2019 (Az. L 7 AS 237/19 B ER) ausführlich dargelegt hat, betreïEURen die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorgelegten medizinischen Unterlagen ausschließlich Zeiträume im Jahr 2019 (8. Januar 2019 bis 25. Januar 2019, 29. Januar 2019 bis 1. Februar 2019, 5. Februar 2019 bis 10. März 2019), der vorgelegte Überweisungsschein datiere vom 8. Januar 2019.

    Darüber erscheint es auch für den hier erkennenden Senat - das LSG hat in seinem Beschluss vom 16. April 2019, Az. L 7 AS 237/19 B ER bereits darauf hingewiesen - widersprüchlich, dass sich die Klägerin trotz Arbeitsunfähigkeit zwar um die Anbahnung des voraussichtlich im Mai 2019 beginnenden Beschäftigungsverhältnisses kümmern konnte, eine Bemühung um anderweitige, gegebenenfalls befristete Beschäftigungsverhältnisse hingegen nicht möglich gewesen sein soll.

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   SG Landshut, 24.04.2019 - S 7 AS 237/19   

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SG Landshut, 24.04.2019 - S 7 AS 237/19 (https://dejure.org/2019,20776)
SG Landshut, Entscheidung vom 24.04.2019 - S 7 AS 237/19 (https://dejure.org/2019,20776)
SG Landshut, Entscheidung vom 24. April 2019 - S 7 AS 237/19 (https://dejure.org/2019,20776)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 12.06.2019 - L 16 AS 374/19

    Grundsicherungsrecht: Entziehungsbescheid nach Maßgabe der Vorschriften des SGB I

    Die Einzelheiten seien dem Beschluss des Sozialgerichts vom 24.04.2019 (S 7 AS 237/19 ER) zu entnehmen.
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