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   LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B (https://dejure.org/2007,2702)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B (https://dejure.org/2007,2702)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B (https://dejure.org/2007,2702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Nichtverwertbarkeit von Geldbeträgen aus Nachlass - Auslegung eines beschränkten Vermächtnisses zugunsten des alkoholkranken Kindes nach dem Erblasserwillen - keine Sittenwidrigkeit

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SGB II § 12 Abs. 1
    Verwertbarkeit eines durch Testamentsvollstreckung beschränkten Geldvermächtnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Erben auf Auszahlung von Teilen einer Vermächtnissubstanz als Voraussetzung für eine sozialrechtliche Verwertbarkeit dieser Vermächtnissubstanz; Vornahme einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten eines Hauptsacherechtsmittels als grundsätzlicher ...

  • ra.de
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zur Nichtverwertbarkeit von Geldbeträgen aus einer Erbschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen aus einem Nachlass, Sittenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialrecht - Geldvermächtnis: Keine Sittenwidrigkeit bei berechtigter Fürsorgeabsicht des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 543
  • FamRZ 2008, 923
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05

    Sozialhilfe: Nachranggrundsatz bei Behindertentestament

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Der von der Erblasserin zugewandte Geldbetrag wäre deshalb im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II rechtlich nur verwertbar, wenn der Antragsteller gegenüber dem Testamentsvollstrecker neben den Nutzungen Teile der Vermächtnissubstanz - im Wege der Selbsthilfe - rechtlich durchsetzbar fordern könnte (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1992 - 6 S 384/90 - FEVS 43, 423; Sächs. Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Hamb. OVG, Urteil vom 2. Mai 1997 - Bf IV 33/96 - ; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 - ).

    Dies hat der BGH für die Fälle des so genannten "Behindertentestaments" bereits entschieden (vgl. BGHZ 111, 36; 123368; hierzu ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 1997 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - a.a.O.; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 90 Rdnr. 126; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 2 Rdnr. 38; Eberl-Borges/Schüttlöffel, FamRZ 2006, 589, 595); mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Testierfreiheit hat der BGH eine sittliche Verpflichtung des Erblassers, das Wohl seines Kindes zugunsten des Trägers der Fürsorgeleistung hintanzustellen, verneint.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller vorzunehmen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927) Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - a.a.O. und vom 17. August 2005 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96

    Erbschaft als einzusetzendes Vermögen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Der von der Erblasserin zugewandte Geldbetrag wäre deshalb im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II rechtlich nur verwertbar, wenn der Antragsteller gegenüber dem Testamentsvollstrecker neben den Nutzungen Teile der Vermächtnissubstanz - im Wege der Selbsthilfe - rechtlich durchsetzbar fordern könnte (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1992 - 6 S 384/90 - FEVS 43, 423; Sächs. Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Hamb. OVG, Urteil vom 2. Mai 1997 - Bf IV 33/96 - ; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 - ).

    Dies hat der BGH für die Fälle des so genannten "Behindertentestaments" bereits entschieden (vgl. BGHZ 111, 36; 123368; hierzu ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 1997 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - a.a.O.; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 90 Rdnr. 126; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 2 Rdnr. 38; Eberl-Borges/Schüttlöffel, FamRZ 2006, 589, 595); mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Testierfreiheit hat der BGH eine sittliche Verpflichtung des Erblassers, das Wohl seines Kindes zugunsten des Trägers der Fürsorgeleistung hintanzustellen, verneint.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVw Z 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller vorzunehmen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927) Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - a.a.O. und vom 17. August 2005 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller vorzunehmen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927) Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - a.a.O. und vom 17. August 2005 - a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVw Z 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • OLG Stuttgart, 20.03.1997 - 19 U 156/96
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Darüber hinaus hatte die Erblasserin sowohl die Entscheidung über Zahlungen aus der Vermächtnissubstanz als auch die Höhe der auszuzahlenden Beträge dem billigen Ermessen des Testamentsvollstreckers überlassen, was zur Folge hat, dass dessen Bestimmung nur bei offenbarer Unbilligkeit und erkennbarer Sachwidrigkeit (vgl. hierzu § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB und ferner Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20. März 1997 19 U 156/96 - juris>) unverbindlich wäre.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller vorzunehmen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927) Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - a.a.O. und vom 17. August 2005 - a.a.O.).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Dies hat der BGH für die Fälle des so genannten "Behindertentestaments" bereits entschieden (vgl. BGHZ 111, 36; 123368; hierzu ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 1997 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - a.a.O.; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 90 Rdnr. 126; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 2 Rdnr. 38; Eberl-Borges/Schüttlöffel, FamRZ 2006, 589, 595); mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Testierfreiheit hat der BGH eine sittliche Verpflichtung des Erblassers, das Wohl seines Kindes zugunsten des Trägers der Fürsorgeleistung hintanzustellen, verneint.
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53

    Testamentsvollstreckung für Vermächtnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07
    Aufgrund der Testamentsvollstreckung, die hier für die Verwaltung des Vorvermächtnisses entsprechend § 2209 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) angeordnet ist (vgl. hierzu Bundesgerichtshof BGHZ 13, 203; Reimann in Staudinger, BGB, 2003, § 2223 Rdnr. 10), ist der Antragsteller wegen der ebenfalls entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 2211 BGB gehindert, über den Vermächtnisgegenstand zu verfügen (vgl. Damrau in Soergel, BGB, 12. Auflage, § 2223 Rdnr. 3; Reymann in juris-PK-BGB, 3. Auflage, § 2163 Rdnr.3).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • OVG Hamburg, 02.05.1997 - Bf IV 33/96
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 6 S 384/90

    Der Hilfesuchende braucht sein Vermögen gemäß BSHG § 88 Abs 1 nicht einzusetzen,

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung -

    Das LSG Baden-Württemberg hat demgemäß bei einem durch Testamentsvollstreckung beschränkten Vermächtnis in Form eines Geldbetrages, aus dem der Testamentsvollstrecker nach seinem billigen Ermessen dem Vermächtnisnehmer neben seinen "normalen" Einnahmen für seine Lebensführung und den Lebensunterhalt die notwendigen Beträge zu überlassen hatte, unter Heranziehung auch aller Umstände außerhalb des Testaments angenommen, dass nicht der allgemeine Lebensunterhalt finanziert werden soll, und das Vorliegen von verwertbarem Vermögen iS von § 12 Abs. 1 SGB II verneint (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 9.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B - juris RdNr 10 ff; ähnlich LSG Hamburg Urteil vom 13.9.2012 - L 4 AS 167/10; im Ergebnis ebenso LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 13.11.2014 - L 15 AS 457/12 - juris RdNr 29 ff, das nur die vom Testamentsvollstrecker dem dortigen Kläger zugewiesenen Mittel aus der Erbschaft als bereite Mittel berücksichtigte; dem zustimmend: Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand der Einzelkommentierung September 2008, § 12 RdNr 118e) .
  • SG Osnabrück, 18.09.2012 - S 16 AS 191/11

    Anrechnung zu realisierender Ansprüche; Auslegung; Bedürftigentestament;

    Legt die Auslegung des Testaments (§ 2084 BGB, § 133 BGB) durch detaillierte Aufzählung der zu deckenden Bedarfe eine umfassende Versorgung des Erben nahe und ist eine Begrenzung der Versorgung auf lediglich zusätzliche Leistungen (neben Leistungen nach dem SGB II) im Testament auch nicht angedeutet, so ist von einer vollen Versorgung des Erben auszugehen (Abgrenzung zu und teilweise Abweichung von: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007, L 7 AS 3528/07 ER-B).

    Dabei folgt die Kammer insoweit nicht der Ansicht des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 09.10.2007, L 7 AS 3528/07 ER-B), wonach sich eine Begrenzung auf zusätzliche Leistungen bereits daraus ergibt, dass ein Testament, ein Vermächtnis und die Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.

    So ging das LSG Baden-Württemberg in der bereits zitierten Entscheidung (Beschluss vom 09.10.2007, L 7 AS 3528/07 ER-B) davon aus, dass nicht gewollt sein könne, dass das gesamte Erbe innerhalb von sechs Jahren aufgebraucht werde.

  • LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 167/10
    Testamentsvollstreckung kann - wie im Fall des sog. Behindertentestaments - auch im Fall der Vorerbenschaft angeordnet werden (BGH, Urteil vom 21.3.1990, IV ZR 169/89) und führt unabhängig von den aus der Stellung als Vorerbe resultierenden Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.9.2009, L 8 SO 177/09 B ER) zu einem rechtlichen Verfügungshindernis, das dem Grundsatz nach zugleich die Verwertbarkeit i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II ausschließt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.10.2007, L 7 AS 3528/07 ER-B; zu dem bis 31.12.2004 geltenden Sozialhilferecht etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.1.1992, 6 S 384/90; aus dem Schrifttum etwa Löns, a.a.O.; Striebinger, in: Gagel, SGB II / SGB III, 45. EL 2012, § 12 SGB II Rn. 30; zur parallelen Problematik im Rahmen von § 90 SGB XII auch OLG Köln, Beschluss vom 7.1.2009, 16 Wx 233/08).

    Eine Ausnahme von diesem, auch grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Verfügungshindernis kommt nur in Betracht, wenn der Berechtigte in absehbarer Zeit eine Freigabe von Nachlassgegenständen oder Nutzungen gem. den §§ 2216, 2217 BGB erreichen könnte (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.10.2007, L 7 AS 3528/07 ER-B; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.1.1992, 6 S 384/90) oder wenn - wiederum zeitnah - ein Fall eintritt, in dem der Testamentsvollstrecker nach dem Testament verpflichtet ist, Geldmittel an den Berechtigten auszukehren und es für Bedarfe einzusetzen, zu deren Befriedigung der Kläger Fürsorgeleistungen erhält (Hamburgisches OVG, Urteil vom 2.5.1997, Bf IV 33/96).

  • SG Düsseldorf, 27.05.2020 - S 15 AS 602/19
    Auch der Verbrauch eines Teils des Erbes während der Berufsausbildung reicht nicht als Argument dafür, dass die Erblasserin eine Unterstützung ihrer Enkelin nur zusätzlich zur Versorgung mit steuerfinanzierten Sozialleistungen gewollt hat (vgl. SG Osnabrück, Urteil vom 18.09.2012, a.a.O., Rn. 43; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B, Rn. 13, juris).

    Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Erblasserin mit ihrem Testament eine Versorgung des Lebensunterhalts der Klägerin durch den SGB II-Leistungsträger sicherstellen und ihr nur ein weiteres Taschengeld ermöglichen wollte (vgl. zum "Notgroschen" LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007, a.a.O., Rn. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 8 SO 177/09

    Anspruch einer behinderten Person mit gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe auf

    Der Bundesgerichtshof hat die Sittenwidrigkeit eines derartigen Testamentes verneint (vgl BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 169/89 - BGHZ 111, Seite 36; Urteil vom 20. Oktober 1993 - IV ZR 231/92 - BGHZ 123, Seite 368; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 - Recht der Lebenshilfe 2006, Seite 181; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - L 7 AS 3528/07 - FEVS 59, Seite 173; siehe auch Wendt, Das Behindertentestament - Ein Auslaufmodell?, ZNotP 2008, Seite 2; Fensterer, Das Testament zugunsten behinderter und bedürftiger Personen, 2008, S 4ff, 46f).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 1268/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

    Zur Begründung wurde unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.2.2015- -B 14 KG 1/14 R - und den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9.10.2017 - L 7 AS 3528/07 ER-B - ausgeführt, dass der Verwertbarkeit des Erbes als bereite Mittel die Dauertestamentsvollstreckung entgegenstehe.

    Eine entsprechende Testamentsbestimmung ist nicht sittenwidrig i. S. d. § 138 BGB zu Lasten des Grundsicherungsträgers bzw. Wahrnehmungszuständigen, wenn sie einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers (z. B. Elternteil) betreffend das Wohl des Vermächtnisnehmers (z. B. Kind) entspricht und in dessen gesundheitlicher Situation begründet ist (vgl. zum SGB II: LSG Baden-Württemberg 9.10.2007 - L 7 AS 3528/07 Rz 10 ff. m. w. N.; LSG Hamburg 13.9.2012 - L 4 AS 167/10; im Ergebnis ebenso LSG Niedersachsen-Bremen 13.11.2014 - L 15 AS 457/12 Rz 29 ff.; vgl. zu § 6a BKGG: BSG 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R Rz 22 ff. = SozR 4 vorgesehen < Erbschaft i. S. d. § 1922 Abs. 1 BGB, Dauertestamentsvollstreckung >).

  • SG Aachen, 25.01.2011 - S 20 SO 71/10

    Sozialhilfe

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch entweder den Einsatz von Vermögen oder eine bestimmte Erbenstellung des behinderten Kindes (Vor-, Nacherbe) oder Nachlassgegenstände, die der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegen, oder Verwendungszwecke, die im Testament festgelegt sind (vgl. dazu z. B. BGH, Urteile vom 21.03.1990 - IV ZR 169/89 - und vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92; OVG Sachsen, Beschluss vom 02.05.1997 - 2 S 682/96; VG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 7 E 5266/00; VG Saarland, Urteil vom 21.01.2005 - 4 K 156/03; OVG Saarland, Urteil vom 17.03.2006 - 3 R 2/05; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2009 - L 8 SO 177/09 B ER).
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