Rechtsprechung
   BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4841
BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03 (https://dejure.org/2003,4841)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2003 - 7 AZB 40/03 (https://dejure.org/2003,4841)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 (https://dejure.org/2003,4841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Bereich des öffentlichen Dienstes; Zulässigkeit des Rechtswegs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 3a; SGB IX § 94 Abs. 6
    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle; Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85

    Wahlberechtigung der Bezirksvertrauensmänner bei den Bezirksregierungen im Land

    Auszug aus BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (BVerwG 17. März 1983 - 6 P 30/82 - ZBR 1983, 278; 2. Juni 1987 - 6 P 10/85 - ZBR 1987, 349; BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382 = AP SchwbG § 25 Nr. 1) war zum inzwischen außer Kraft getretenem § 24 Abs. 6 Satz 2 SchwbG anerkannt, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit für eine Wahlanfechtung ebenso wie die Anfechtungsbefugnis und die materiellen Grundlagen der Anfechtung nach den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften richtete, die für die Wahl des Betriebs-, Personal- oder Richterrats gelten.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (BVerwG 17. März 1983 - 6 P 30/82 - ZBR 1983, 278; 2. Juni 1987 - 6 P 10/85 - ZBR 1987, 349; BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382 = AP SchwbG § 25 Nr. 1) war zum inzwischen außer Kraft getretenem § 24 Abs. 6 Satz 2 SchwbG anerkannt, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit für eine Wahlanfechtung ebenso wie die Anfechtungsbefugnis und die materiellen Grundlagen der Anfechtung nach den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften richtete, die für die Wahl des Betriebs-, Personal- oder Richterrats gelten.
  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (BVerwG 17. März 1983 - 6 P 30/82 - ZBR 1983, 278; 2. Juni 1987 - 6 P 10/85 - ZBR 1987, 349; BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382 = AP SchwbG § 25 Nr. 1) war zum inzwischen außer Kraft getretenem § 24 Abs. 6 Satz 2 SchwbG anerkannt, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit für eine Wahlanfechtung ebenso wie die Anfechtungsbefugnis und die materiellen Grundlagen der Anfechtung nach den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften richtete, die für die Wahl des Betriebs-, Personal- oder Richterrats gelten.
  • BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 274/88

    Rechtsweg für ausländische Rechtsreferendare - Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03
    Der Gesichtspunkt der Sachnähe kann jedoch nur dann ergänzend herangezogen werden, wenn es an einer ausdrücklichen Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt (BAG 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - BAGE 62, 210 = AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 13).
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03
    Voraussetzung hierfür ist, daß sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder daß sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 35; Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP RsprEinhG § 4 Nr. 1).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03
    Voraussetzung hierfür ist, daß sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder daß sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 35; Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP RsprEinhG § 4 Nr. 1).
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 ; 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ; vgl. auch BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 36; 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - Rn. 9 ; BVerwG 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - Rn. 34 , BVerwGE 151, 255 ) .
  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

    Vorraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363; 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370; vgl. auch BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - Rn. 9; BVerwG 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - Rn. 34, BVerwGE 151, 255) .
  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe, AP SGB IX § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2a Nr. 5).
  • BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber -

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt , gebildet wurde (vgl. BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Das Beschwerdegericht folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darin, dass die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Organstreitigkeiten aus dem Recht der Schwerbehindertenvertretung auch dann gegeben ist, wenn es sich um eine in einer Dienststelle gebildete Vertretung handelt (Beschluss vom 11.11.2003, 7 AZB 40/03, EzA § 2a ArbGG 1979 Nr. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 25/08

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Gewerkschaft

    Dementsprechend ist zB die Wahl der Schwerbehindertenvertretung entgegen dem Wortlaut des § 25 Abs. 1 SächsPersVG nicht beim Verwaltungsgericht, sondern beim Arbeitsgericht anzufechten (vgl. hierzu BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - AP SGB IX § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2a Nr. 5).
  • LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11

    Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

    Diese kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch die Regelung in § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren angeordnet (vgl. BAG, Beschl. v. 11.11.2003 - 7 AZB 40/03 -, NZA-RR 2004, 657).

    Dies dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit (vgl. BAG, Beschl. v. 30.03.2010, aaO; auf den Gesichtspunkt der Sachnähe ausdrücklich für die Auslegung des § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG hinweisend: BAG, Beschl. v. 11.11.2003, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 18 TaBV 515/12

    Zuständige Schwerbehindertenvertretung im Bewerberauswahlverfahren - Zuweisung

    Sie sind dies auch, obwohl die Beteiligte zu 2. dem Bereich des öffentlichen Dienstes zuzurechnen ist (BAG, Beschluss vom 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - AP Nr. 1 zu § 94 SGB IX = NZA-RR 2004, 657).
  • ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11

    Förmliche Wirksamkeit der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG (vgl. BAG v. 11.11.2003 - 7 AZB 40/03, AP Nr. 1 zu § 94 SGB IX; Neumann/Pahlen/Majerski- Pahlen , § 94 SGB IX Rn. 42).
  • LAG Köln, 26.01.2016 - 12 TaBV 60/15

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson der

  • ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in persönlichen Angelegenheiten von

  • LAG Bremen, 05.06.2014 - 3 TaBV 32/12

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Einstellung von Beschäftigten

  • ArbG Köln, 17.06.2008 - 14 BV 268/07

    Zahlung einer pauschalen Aufwandsdeckung an eine Vertrauensperson der

  • VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3447/07

    Rechtsweg für Reisekostenerstattungsangelegenheit einer

  • VG Köln, 17.08.2009 - 33 K 4297/09

    Zuständigkeit der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen bzgl.

  • VG Köln, 20.04.2007 - 33 K 597/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für organrechtliche Streitigkeiten von

  • ArbG München, 07.07.2009 - 21 BV 181/08

    Gerichtsbarkeit für Schwerbehindertenvertretung einer kirchlichen Einrichtung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht