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   BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85   

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https://dejure.org/1986,1790
BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85 (https://dejure.org/1986,1790)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1986 - 7 AZB 6/85 (https://dejure.org/1986,1790)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1986 - 7 AZB 6/85 (https://dejure.org/1986,1790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwurf - Wahrung der Frist - Abgabe - Zugang - Leerung - Fristwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 19
  • NJW 1986, 2728 (Ls.)
  • MDR 1986, 876
  • NZA 1987, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80

    Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb zur Fristwahrung genügen lassen, daß das Schriftstück am letzten Tag der Frist in den Tagesbriefkasten des Gerichts eingeworfen wird, und eine an dem Tagesbriefkasten angebrachte Aufschrift, Fristsachen seien nicht in diesen Briefkasten einzuwerfen, sondern stets bei der zuständigen Geschäftsstelle abzugeben, als unbeachtlich angesehen (BGHZ 80, 62).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    Es gelten insoweit die für die gemeinsame Postein laufstelle mehrerer Gerichte entwickelten Grundsätze: Ein bei der gemeinsamen Posteinlaufstelle eingegangener Schriftsatz ist bei dem Gericht eingegangen, an das er adressiert ist (BGH Beschluß vom 13. Oktober 1982 - IV b ZB 154/82 NJW 1983, 123).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    Weil es zur Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht der Mitwirkung einer Gerichtsbediensteten nicht bedarf, genügt zur Fristwahrung der Einwurf des fristgebundenen Schriftsatzes in ein im Gerichtsgebäude befindliches Brieffach für eingehende Post auch dann, wenn mit einer Leerung des Faches am selben Tage nicht mehr zu rechnen ist (BGH Urteil vom 25. Januar 1984 - IV b ZR 43/82 NJW 1984, 1237).
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZB 5/76

    Fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift - Beamter - Entgegennahme des

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • RG, 07.04.1911 - II 403/10

    Rechtsmitteleinlegung. ; Briefkasten.

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Mit dem Einlegen in das Fach war das Schriftstück nach regelmäßigem Verlauf dem Zugriff des Absenders oder Beförderers entzogen, während die Leerung des Faches durch eine vom Gericht bestellte Person sichergestellt wurde; damit hatte aber das Landgericht nach dem Einlegen des Schriftstückes in das Fach die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt (vgl. zu einem für die Gerichtspost bestimmten Korb einer von Gericht und Anwaltsverein eingerichteten Postverteilungsstelle BVerfGE 57, 117, 121; zu einem sog. Anwalts-Behörden-Austauschfach BAG AP § 519 ZPO Nr. 36 = LS NJW 1986, 2728; siehe ferner Baumbach/Lauterbach ZPO, 47. Aufl. § 518 Anm. 1 A m.w.Nachw.).
  • BSG, 31.03.2005 - B 11a/11 AL 229/04 B

    Fristwahrende Einlegung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es hätte also zB ausgeführt werden müssen, in welcher Weise die Schriftstücke beim AG für das SG verwahrt werden, damit beurteilt werden kann, ob die Schriftstücke in den "Machtbereich" des SG gelangt sein können (BGH VersR 1989, 932 mwN; BAGE 52, 19; Bernsdorff in Hennig, Komm zu SGG , § 151 RdNr 41 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 LA 42/03

    Berufung; Eingang; Frist; Gericht; Gerichtsfach; Postaustauschfach; Schriftsatz;

    Das ist dann der Fall, wenn das Schriftstück unter Ausschluss einer fortbestehenden Zugriffsmöglichkeit des Absenders oder eines Beförderers in den Gewahrsam des Gerichts gelangt (BAG, Beschl. v. 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 -, BAGE 52, 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - 15 SaGa 1227/09

    Rechtzeitiger Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs

    Dem hat sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG 29.04.1986 - 7 AZB 6/85 - AP Nr. 35 zu § 519 ZPO).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10

    Begriff des Raubes in der Hausratversicherung

    Ob der Schriftsatz in dieses Fach eingelegt wurde, womit der Zugang beim Oberlandesgericht nicht bewirkt worden wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 4.1.2010 - 9 U 128/09 - juris) oder in ein von der Justizverwaltung bereit gehaltenes Fach, mit welchem - je nach Beschaffenheit (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1214; BAG, MDR 1986, 876; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.3.2000 - 11 Sa 494/99 - juris) - ein Zugang verbunden gewesen sein könnte, ist nicht hinreichend dargelegt.
  • LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98

    Eingang eines Berufungsschriftsatzes bei Einwurf in den gemeinsamen

    Es entspricht deshalb herrschender Rechtsauffassung (BGH Beschluß vom 10.2.1994 - VII ZB 30/93 - NJW 1994, 1354; BGH Urteil vom 12.10.1995 - VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443; BAG Beschluß vom 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 - EzA § 519 b ZPO Nr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 518 ZPO RdNr. 5 m.w.N.), daß ein Rechtsmittel dann als eingegangen angesehen werden kann, wenn das Rechtsmittelgericht an dem entsprechenden Schriftsatz eigenen Gewahrsam begründet hat.
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99

    Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von

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  • BAG, 27.11.1996 - 3 AZB 27/96

    Kontrolle eines Boten - Berechnung einer Betriebsrente

    Das Berufungsgericht muß die Verfügungsgewalt über das Schriftstück erlangt haben (vgl. BAG Beschluß vom 29. April 1986 - 7 AZB 6/85 - BAGE 52, 19 = AP Nr. 36 zu § 519 ZPO; Hauck, ArbGG, § 66 Rz 2 zur Einreichung einer Berufungsschrift beim Landesarbeitsgericht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 1 B 10.16

    Berufung; falsche Adressierung; Einlegung beim Oberverwaltungsgericht; Abgabe an

    Es wäre dazu ein verschlossenes und von Bediensteten des Verwaltungsgerichts zu leerendes Gerichtsfach zu verlangen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 - juris Rn. 9 f.; BAG, Beschluss vom 29. April 1986 - 7 AZB 6/85 - juris Rn. 13).
  • LSG Thüringen, 08.04.2004 - L 6 B 55/03

    Verfristung eines Antrags auf Entschädigung für die Wahrnehmung eines

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