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   BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97   

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BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97 (https://dejure.org/1998,1675)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 AZR 101/97 (https://dejure.org/1998,1675)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 (https://dejure.org/1998,1675)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BAT § 59 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung des 67. ÄndTV zum BAT vom 4. November 1992; ; SGB X § 40 Abs. 1; ; SGB X § 41 Abs. 1; ; SGG § 84

  • charite.de PDF

    § 59 BAT; § 40 SGB X; § 41 SGB X; § 84 SGG
    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 59 Abs. 1 und Abs. 2 i.d.F. des 67. ÄndTV zum BAT vom 4.11.1992; SGG § 84
    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß tariflicher Bestimmung wegen bewilligter Erwerbsunfähigkeitsrente bei Rücknahme des Rentenantrags vor Ablauf der Widerspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1180
  • BB 1998, 1748
  • DB 1998, 2375
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 54/94

    Rechtswidrigkeit von Honorarkürzungsbescheiden

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Bereits die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Rentenbescheid sei nichtig, wenn er ohne Antrag des betroffenen Versicherten erlassen worden sei, ist angesichts der veränderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur generellen Nichtigkeit eines ohne den erforderlichen Antrag erlassenen Verwaltungsakts in dieser Form nicht zutreffend (BSG Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94 - BSGE 76, 149).

    Das Bundessozialgericht (BSGE 76, 149, 151 f.) geht angesichts der Regelung des § 41 Abs. 1 Nr. 1 SGB X vielmehr davon aus, daß das Fehlen eines Antrags je nach seiner Bedeutung für das Verfahren auch nur zur anfechtbaren Rechtswidrigkeit führen kann.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI und Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt) beschränken Regelungen, die unabhängig vom Willen des Arbeitnehmers zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, diesen in seiner arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Diese kann auch unter Berücksichtigung der Pflicht des Arbeitgebers zum Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz (Senatsurteil vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT) stark eingeschränkt sein.
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI und Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt) beschränken Regelungen, die unabhängig vom Willen des Arbeitnehmers zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, diesen in seiner arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit.
  • BAG, 08.05.1969 - 2 AZR 348/68

    Schiedsgutachtenvertrag - Nachweis der Berufsunfähigkeit - Nachweis der

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Denn das Gutachten eines Amtsarztes bindet die Vertragsparteien und die Gerichte für Arbeitssachen anders als der Verwaltungsakt über die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers nicht (BAG Urteil vom 8. Mai 1969 - 2 AZR 348/68 - AP Nr. 1 zu § 59 BAT).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Dem Landesarbeitsgericht ist jedoch im Ergebnis darin zu folgen, daß die Auslegung des § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 und § 59 Abs. 2 BAT ergibt, daß die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht herbeigeführt wird, wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis (BSG Urteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 43/94 - BSGE 76, 218, 221) Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurücknimmt und der Arbeitgeber davon alsbald unterrichtet wird.
  • LAG Niedersachsen, 10.10.1996 - 14 (11) Sa 1025/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Bewilligung einer

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Oktober 1996 - 14 (11) Sa 1025/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Die staatlichen Gerichte müssen jedoch aufgrund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte, die sich auch auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes und damit auf Art. 12 Abs. 1 GG bezieht (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 2 c der Gründe, aaO) , Grundrechtsverletzungen entgegenwirken und solchen Regelungen die Durchsetzung verweigern, die die Berufsfreiheit verletzen (vgl. für das Verbot gleichheitswidriger Regelungen oder von Regelungen, die die von Art. 6 GG geschützten Belange vernachlässigen BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 f., BAGE 129, 93; vgl. für die Beendigungsanordnung des § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 BAT aF BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 c der Gründe) .

    Macht er von dieser sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch, verliert der Rentenbescheid seine Wirksamkeit (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 c der Gründe; BSG 9. August 1995 - 13 RJ 43/94 - juris-Rn. 20, 24, BSGE 76, 218) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächlich auf Dauer Rentenleistungen erhält (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 22; vgl. auch BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 2 a und b der Gründe, BAGE 94, 7; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 b der Gründe) .

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats wird das Arbeitsverhältnis trotz Zustellung eines Rentenbescheids nicht beendet, wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder einschränkt und den Arbeitgeber davon alsbald unterrichtet (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn.   34; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 59, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 23; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 2 der Gründe, BAGE 94, 7; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 der Gründe) .

    Die Erklärungen im Schreiben vom 25. Juni 2012 konnten sich auf die Rücknahme des Rentenantrags nicht mehr auswirken, da sich der Rentenbescheid mit Antragsrücknahme erledigt und er seine Wirksamkeit verloren hatte (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 c der Gründe; BSG 12. Dezember 2011 - B 13 R 29/11 R - Rn. 55, aaO; 9. August 1995 - 13 RJ 43/94 - BSGE 76, 218) .

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Selbst bei Fehlen eines Rentenantrages ist ein Rentenbescheid nicht nichtig (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 1 der Gründe im Anschluss an BSG 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94 - BSGE 76, 149).

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist nämlich erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente und Zusatzversorgung am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächliche Rentenversicherungsleistungen dauerhaft erhält (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 b der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 a der Gründe).

    Wenn der Arbeitnehmer daher von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurücknimmt oder seinen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist und damit vor Eintritt der Bestandskraft des Rentenbescheides einschränkt und anstelle einer Dauerrente eine befristete Rente begehrt, so treten die Rechtsfolgen des § 59 Abs. 1 Satz 1 BAT nicht ein (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - aaO, zu 2 der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Nur im Fall der Nichtigkeit entfaltet der Rentenbescheid nach § 39 Abs. 3 SGB X von vornherein keine Tatbestandswirkung (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 27 f.; 23. Juni 2004 -  7 AZR 440/03  - zu II 1 b der Gründe, BAGE 111, 148 ; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97  - zu 1 der Gründe; BSG 21. Juni 1995 -  6 RKa 54/94  - BSGE 76, 149 ) .
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Dabei ist die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende, den Gerichten obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen, auch bei der Auslegung tariflicher Beendigungsnormen zu beachten (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

    § 25 II Abs. 1 TV Arb dient ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (vgl. dazu insbesondere BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv.) oder § 62 MTArb (vgl. dazu BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - nv.) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem bei einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist außerdem grundsätzlich erst die mit dem Bezug dauerhafter Rentenleistungen verbundene wirtschaftliche Absicherung des Arbeitnehmers geeignet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung zu rechtfertigen (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

    Im übrigen sind Tarifverträge nach Möglichkeit gesetzes- und verfassungskonform und damit zugleich geltungserhaltend auszulegen (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 ff. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144, zu B II 1 a bb der Gründe; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

    Vielmehr rechtfertigt erst die Einbindung des Bestandsschutzinteresses des Arbeitnehmers einen Auflösungstatbestand ohne Kündigung (BAG, 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8).

    Nach dem Grundsatz, wonach Tarifverträge nach Möglichkeit gesetzes- und verfassungskonform und damit zugleich geltungserhaltend auszulegen sind (BAG, 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAG 73, 364 ff.; BAG, 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8; BAG, 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Ziff. 1), kann § 22 Ziff. 2 MTV 1997 einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass bei Bezug einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis mit dem Tag des Zugangs des Rentenbescheides bei der Krankenkasse endet.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die mit dem Bezug dauerhafter Rentenleistungen verbundene wirtschaftliche Absicherung des Arbeitnehmers geeignet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung zu rechtfertigen (BAG, 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8; BAG, 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Ziff. 13).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Daher bedürfen auch tarifliche Normen über Befristungen und auflösende Bedingungen zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds (vgl. etwa zu § 59 BAT BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe und 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 ff. = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; zu einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für das Cockpitpersonal 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    Erst die Einbindung der Interessen des Arbeitnehmers durch die Anbindung an die rentenrechtliche Versorgung rechtfertigt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu der insoweit inhaltsgleichen Bestimmung in § 59 Abs. 1 BAT endet das Arbeitsverhältnis zwar nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Zustellung des die Erwerbsunfähigkeit feststellenden Rentenbescheids des zuständigen Rentenversicherungsträgers innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG seinen Rentenantrag zurücknimmt (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 Gründe) oder wenn er innerhalb dieser Frist seinen Rentenantrag beschränkt und anstelle der unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente lediglich eine Zeitrente verlangt (23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 a der Gründe).

    Von ihm wird lediglich verlangt, daß er in der Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist und ggf. einer zusätzlichen Frist von wenigen Tagen für die Übermittlung der arbeitnehmerseitigen Mitteilung über die Rücknahme oder Beschränkung des Rentenantrags keine Dispositionen über den möglicherweise zum Ende des Zustellungsmonats frei gewordenen Arbeitsplatz trifft (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - aaO, zu 2 d der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist nämlich erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächliche Rentenversicherungsleistungen dauerhaft erhält (BAG 11. März 1998 -  7 AZR 101/97  - zu 2 b der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Februar 2000 -  7 AZR 906/98  - zu 2 a und b der Gründe, BAGE 94, 7 ; 3. September 2003 -  7 AZR 661/02  - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148) .

    ee) Die Frage muss hier vom Senat nicht abschließend beantwortet werden, weil schon nach der bisherigen Rechtsprechung unabhängig von der Frage der Bestandskraft eine Ausnahme gilt, wenn der Rentenbescheid nichtig und die (hier durch § 36 Abs. 2 Satz 1 TV-BA) angeordnete Rechtsfolge deshalb nicht eingetreten ist (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 1 der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 111, 148; BSG 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94  - BSGE 76, 149 ) .

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedürfen auch tarifliche Normen über Befristungen und auflösende Bedingungen zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 ff. = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14 = EzA GG Art. 9 Nr. 78, zu B I 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98

    Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 13 Sa 108/11

    Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung als auflösende

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 748/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 4 Sa 1783/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund tariflicher Auflösungsbedingung

  • BAG, 14.01.2003 - 7 AZR 213/03
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 18/09

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs 1 S 1 BAT mit Zustellung des

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00

    Abfindung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 2017/02

    Grundsozialplan, Ausführungssozialplan, arbeitsrechtlicher

  • LAG Niedersachsen, 15.05.2003 - 4 Sa 690/02

    Anspruch aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz bei ausschliesslicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 4 Sa 1783/12 17 Ta(Kost) 6121/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Rentenbescheid - Rücknahme des

  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

  • LAG Hamburg, 05.03.2014 - 5 Sa 36/13

    Geringfügige Beschäftigung - Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

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