Rechtsprechung
BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung - tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in befristete Arbeitsverhältnisse nach Abschluss der ...
- IWW
§ 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung - tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in befristete Arbeitsverhältnisse nach Abschluss der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 TzBfG
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung - tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in befristete Arbeitsverhältnisse nach Abschluss der ... - Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung - tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in befristete Arbeitsverhältnisse nach Abschluss der ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Befristung eines Arbeitsvertrags wegen der beabsichtigten Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden
- Betriebs-Berater
Sachgrundbefristung eines Arbeitnehmers bei tarifvertraglicher Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in befristete Arbeitsverhältnisse nach Abschluss der Ausbildung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags wegen der beabsichtigten Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der bis zur geplanten Übernahme eines Auszubildenden befristet angestellte Arbeitnehemr
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung - tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in befristete Arbeitsverhältnisse nach Absc
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Befristeter Arbeitsvertrag bis zur geplanten Besetzung mit einem Auszubildenden
- bblaw.com (Kurzinformation)
Befristung der Vertretungskraft für geplante Übernahme eines Auszubildenden
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 18.01.2012 - 4 Ca 1381d/11
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
- BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13
Papierfundstellen
- BB 2015, 2100
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
(2) Werden die Grenzen des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG alternativ oder kumulativ mehrfach überschritten, ist eine umfassende Missbrauchskontrolle geboten (vgl. hierzu etwa BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 -) . - BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15
Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch
(2) Werden die Grenzen des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG alternativ oder kumulativ mehrfach überschritten, ist eine umfassende Missbrauchskontrolle geboten (vgl. hierzu etwa BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 -) . - BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Es ergibt sich weder aus der Richtlinie noch aus der Rahmenvereinbarung, dass die sachlichen Gründe in der Regelung des nationalen Rechts abschließend genannt sein müssen (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 13; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 187) .
- BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 340/14
Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als Befristungsgrund
Es ergibt sich weder aus der Richtlinie noch aus der Rahmenvereinbarung, dass die sachlichen Gründe in der Regelung des nationalen Rechts abschließend genannt sein müssen (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 13; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 187) .Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 13; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 21, BAGE 134, 339; 9. Dezember 2009 - 7 AZR 399/08 - Rn. 15, BAGE 132, 344; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 146) .
- BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel
Für die Befristungstatbestände in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ist kennzeichnend, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung hat, weil er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer aufgrund konkreter Tatsachen damit rechnen muss, dass er diesen nur für eine vorübergehende Zeit beschäftigen kann (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 14) . - BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 212/17
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
Für die Befristungstatbestände in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ist kennzeichnend, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung hat, weil er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer aufgrund konkreter Tatsachen damit rechnen muss, dass er diesen nur für eine vorübergehende Zeit beschäftigen kann (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 14) . - BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 467/14
Befristung - Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit - Gerichtlicher …
Es ergibt sich weder aus der Richtlinie noch aus der Rahmenvereinbarung, dass die sachlichen Gründe in der Regelung des nationalen Rechts abschließend genannt sein müssen (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 13; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 187) .Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 13; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 21, BAGE 134, 339; 9. Dezember 2009 - 7 AZR 399/08 - Rn. 15, BAGE 132, 344; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 146) .
- LAG Köln, 30.06.2017 - 4 Sa 939/16
Befristung; Wunsch des Arbeitnehmers; Erprobung; sonstiger Sachgrund; Auslegung …
Sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe können die Befristung eines Arbeitsvertrags nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (Anschluss an BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 -, Rn. 13, juris).Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 -, Rn. 13, juris;… vgl. auch APS/Backhaus, 5. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 81).
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 243/17
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
Für die Befristungstatbestände in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ist kennzeichnend, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung hat, weil er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer aufgrund konkreter Tatsachen damit rechnen muss, dass er diesen nur für eine vorübergehende Zeit beschäftigen kann (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 14) . - BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 22/16
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt
Für die Befristungstatbestände in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ist kennzeichnend, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung hat, weil er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer aufgrund konkreter Tatsachen damit rechnen muss, dass er diesen nur für eine vorübergehende Zeit beschäftigen kann (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 - Rn. 14) . - LAG Köln, 13.12.2017 - 5 Sa 206/17
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 5 Sa 1679/15
Sachgrundbefristung während eines Auswahlverfahrens - vorübergehende Besetzung
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 236/17
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt
- LAG Hamburg, 09.11.2017 - 7 Sa 70/17
Befristung - Sachgrund - In-Sich-Beurlaubung eines Beamtenverhältnisses