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   BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79   

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BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79 (https://dejure.org/1982,958)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79 (https://dejure.org/1982,958)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 (https://dejure.org/1982,958)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 59
  • DB 1982, 1778
  • JR 1983, 396
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79
    Hat der Arbeitgeber bei Ausspruch einer außerordent lichen Kündigung keine Kenntnis davon, daß der Arbeit nehmer vor der Kündigung die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt hatte oder daß diese Feststellung bereits getroffen war, dann greift der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1, § 12 SchwbG - ebenso wie bei einer ordentlichen Kündigung - nur dann ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb einer Regel frist von einem Monat seine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderten eigenschaft mitteilt (in Fortführung von BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG).

    Das Landesarbeitsgericht hat seinen gegenteiligen Standpunkt im wesentlichen wie folgt begründet: Unter Fortentwicklung der vcm Bundesarbeitsgericht (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG) 4 zur ordentlichen Kündigung aufgestellten Grundsätze betrage die Mitteilungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung 10 Tage.

    2. Der erkennende Senat schließt sich der Grundsatzent scheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG) an, nach der die im Schwerbehindertengesetz enthaltene Regelungslücke im Wege richterlicher Rechtsfortbildung bei der ordentlichen Küncigung eines Schwerbehinderten in der Weise zu schließen ist, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Mor.at nach Ausspruch der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen muß.

    Für die Bemessung der Mitteilungsfrist auf regelmäßig einen Monat sprechen neben den vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 23. Februar 1978 (aaO, zu B III 3) bereits genannter Gründe nach Auffsssung des erkennenden Senats folgende Erwägungen: Das Schwerbehindertengesetz enthält - im Unterschied zum Mutterschutzgesetz - keine Mit teilungsfrist.

    Hierauf hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 1978 (aaO, zu B III 3 d der Gründe) hingewiesen.

    Zu den für die außerordentliche Kündigung maßgebenden Tatsachen i.S. des § 18 Abs. 2 Satz 2 SchwbG gehört nämlich nach der Auffassung des Senats auch die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers (ebenso BAG vom 23. Februar 1978, aaO, zu B II 2 b der Gründe; Etzel, BIStSozArbR 1977, 161, 163; Gröninger, aaO, § 18 Anm. 3c).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Zwar beginnt die Frist im Grundsatz nicht zu laufen, bevor der Arbeitgeber von einer bereits festgestellten oder beantragten Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers Kenntnis hat (zu § 21 Abs. 2 Satz 1 SchwbG vgl. BVerwG 5. Oktober 1995 - 5 B 73.94 -; zu § 18 Abs. 2 Satz 1 SchwbG 1974 vgl. auch BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - zu I 3 a dd der Gründe, BAGE 39, 59; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 30, 141) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

    Zwar beginnt die Frist des § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF (§ 174 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nF) im Grundsatz nicht zu laufen, bevor der Arbeitgeber von einer bereits festgestellten oder beantragten Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers Kenntnis hat (zu § 21 Abs. 2 Satz 1 SchwbG vgl. BVerwG 5. Oktober 1995 - 5 B 73.94; zu § 18 Abs. 2 Satz 1 SchwbG 1974 vgl. auch BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - zu I 3 a dd der Gründe, BAGE 39, 59; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 30, 141) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    a) Die Kenntnis des Arbeitgebers von der festgestellten bzw. beantragten Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers gehört zwar zu den für die positive Kenntnis nach § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und damit den Fristbeginn maßgeblichen Tatsachen (BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - BAGE 39, 59; KR-Etzel 7. Aufl. SGB IX § 91 Nr. 9; APS/Vossen 2. Aufl. SGB IX § 91 Nr. 7; ErfK/Rolfs 6. Aufl. SGB IX § 91 Rn. 3; Hauck/Noftz/Griebeling SGB IX Stand November 2005 § 91 Rn. 7; Düwell in LPK-SGB IX § 91 Rn. 11).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    Auch wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung keine Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft oder dem entsprechenden Feststellungsantrag des Arbeitnehmers hatte, genügt es für den Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Monatsfrist seine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft mitteilt (BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - BAGE 39, 59).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Es folgert unzutreffend aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitteilungspflicht der Schwerbehinderten (BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG), an das Vertrauensmoment seien keine strengen Anforderungen zu stellen, wenn es um einen Fall gehe, in dem es nach der gesetzlichen Wertung auf schnellstmögliche Klärung ankomme.

    In BAGE 39, 59 hat der Siebte Senat, worauf das Berufungsgericht abstellt, ausgeführt, wegen der Ausgestaltung der Frist als materiell-rechtliche Ausschlußfrist trete mit der Versäumung der Frist auch Verwirkung des besonderen Kündigungsschutzes der Schwerbehinderten ein, ohne daß der Arbeitgeber sonstige Verwirkungsgesichtspunkte, z.B. Vertrauens- und Umstandsmomente, darlegen und beweisen müsse.

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Diese Vorschrift ist - ebenso wie §§ 626 Abs. 2 BGB und 18 Abs. 2 SchwbG - Ausdruck des das Recht der außerordentlichen Kündigung beherrschenden Beschleunigungsgrundsatzes (vgl. BAG 39, 59 [66]).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 , § 21 Abs. 1 SchwbG greift zwar nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann ein, wenn der Schwerbehinderte innerhalb einer Regelfrist von einem Monat seine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft mitteilt (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG ; BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG ).
  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Der Rechtssatz, daß sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder bean tragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muß (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG und Urteil vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - DB 1982, 1778 und 2144) gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber (vorsorglich) eine weitere Kündigung ( "Wiederholungskündigung") ausspricht.

    Der Senat hat sich in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - auch für den Fall einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung der Grundsatzentscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 Schu/bG) angeschlossen, nach der die im Schu/erbehindertengesetz enthaltene Regelungslücke im Wege richterlicher Rechtsfortbildung bei der ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten in der Weise zu schließen ist, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schu/erbehinderteneigenschaft berufen muß.

    vom 17. Februar 1977, 20. Oktober 1977 und vom 23. Februar 1978, aaO, sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1982, aaO) in dem von der Revision vertretenen Sinne abzuweichen.

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 385/87

    Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden

    Die Klägerin hat sich innerhalb angemessener, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG; BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG; BAGE 41, 281 = AP Nr. 9 zu § 12 SchwbG) in aller Regel mit einem Monat anzunehmender Frist auf ihre bereits festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft berufen.

    Beruft sich der Arbeitnehmer in der Regelfrist von einem Monat auf seine Schwerbehinderteneigenschaft (und weist diese erforderlichenfalls nach), steht fest, daß vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle hätte eingeholt werden müssen und die Kündigung ohne vorherige Zustimmung nach Maßgabe der §§ 12 ff. SchwbG 1979 in Verb. mit § 134 BGB unwirksam ist (BAGE 39, 59 = AP, aaO; BAGE 30, 141 = AP, aaO).

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85

    Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung

    dieser Antrag dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung bekannt ist oder vom Schwerbehinderten spätestens innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber mitgeteilt wird (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; für die außerordentliche Kündigung BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG).

    Damit hat die Klägerin für sich den gesetzlichen Schwerbehindertenschutz in Anspruch genommen und zugleich die Voraussetzungen geschaffen, um sich im Falle der beantragten Feststellung ihrer Schwerbehinderteneigenschaft den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte zu erhalten, der dem Schwerbehinderten grundsätzlich nur zugute kommt, wenn seine Schwerbehinderteneigenschaft im Zeitpunkt der Kündigung entweder bereits gemäß § 3 SchwbG festgestellt war oder doch wenigstens ein entsprechender Antrag beim Versorgungsamt gestellt war (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG).

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 688/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Schwerbehindertenschutz

  • OVG Niedersachsen, 13.04.1994 - 4 L 6200/93

    Beantragung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen;

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 11 Sa 409/06

    Außerordentliche Kündigung einer Verkaufsstellenleiterin bei verbotswidriger

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

  • LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 347/00

    Restitutionsklage - rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11

    Fristlose Kündigung wegen Herstellens eines inhaltlich falschen Schriftstücks -

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.1986 - 4 (5) Sa 449/85

    Außerordentliche Kündigung ; Besonderer Kündigungsschutz; Klagefrist

  • BVerwG, 05.10.1995 - 5 B 73.94

    Antrag des Arbeitgebers auf Kündigungszustimmung, Beginn der Ausschlußfrist

  • VG Karlsruhe, 09.03.2004 - 5 K 3302/02

    Beteiligung von Bevollmächtigten, Einigungsverhandlung und

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 63.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

  • OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94

    Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit

  • ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.10.1986 - 6 Sa 421/86

    Kündigungsschutzklage - Wartezeit - Klagebefugnis

  • VG München, 19.04.2012 - M 15 K 11.5091

    Fristbeginn nach § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX

  • LAG Berlin, 13.05.1985 - 9 Sa 5/85

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Klage gegen die Kündigung nach Rücknahme

  • ArbG Düsseldorf, 14.04.2005 - 9 Ca 227/05

    Wirksamkeit einer ordentlichen, arbeitgeberseitigen Kündigung und Anspruch auf

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