Rechtsprechung
   BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,669
BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89 (https://dejure.org/1990,669)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 7 AZR 125/89 (https://dejure.org/1990,669)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 7 AZR 125/89 (https://dejure.org/1990,669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Hochschulrahmengesetz - Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung - Unwirksamkeit der Befristung wegen Überschreitung der zulässigen Befristungshöchstgrenze - Anrechnung von Altverträgen für die ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulrahmengesetz - HRG - § 57 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5, § 57c Abs. 2, § 25 Abs. 1
    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 16
  • NZA 1991, 105 (Ls.)
  • BB 1990, 2050
  • DB 1991, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89
    Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages sichern, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt des Inhaltes vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAGE 49, 73, 79, 80; BAGE 50, 298, 307; BAGE 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).

    Den Parteien ist es im letzten Arbeitsvertrag gleichsam darum gegangen, die Laufzeit des alten Vertrages mit dem Sachgrund für dessen Befristung wieder in Einklang zu bringen und das Projekt auch tatsächlich zu Ende zu führen (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung: BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89
    Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages sichern, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt des Inhaltes vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAGE 49, 73, 79, 80; BAGE 50, 298, 307; BAGE 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89
    Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages sichern, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt des Inhaltes vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAGE 49, 73, 79, 80; BAGE 50, 298, 307; BAGE 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89
    Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages sichern, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt des Inhaltes vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAGE 49, 73, 79, 80; BAGE 50, 298, 307; BAGE 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    aa) Eine "Finanzierung aus Mitteln Dritter" liegt vor, wenn ein Projekt nicht aus den der Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Verfügung stehenden regulären Haushaltsmitteln, sondern anderweitig finanziert wird (vgl. zu § 57b Abs. 2 Nr. 4 HRG aF: BAG 13. August 2008 - 7 AZR 295/07 - Rn. 14; 31. Januar 1990 - 7 AZR 125/89 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 65, 16; vgl. auch BT-Drs. 16/3438 S. 13) .
  • LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14

    Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger

    aa) Die Kammer folgt auch in diesem Punkt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 616/01, 15. Januar 1997 - 7 AZR 158/96, 22. November 1995 - 7 AZR 248/95 und 31. Januar 1990 - 7 AZR 125/89, allesamt zitiert nach Juris) und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (bspw. APS/Schmidt, 4. Aufl. 2012, § 2 WZVG Rn. 29; ErfK/Müller-Glöge, 14. Aufl. 2014, § 2 WissZeitVG Rn. 10; KR-Treber, 10. Aufl. 2013, § 2 WissZeitVG Rn. 52; Preis, WissZeitVG, 2008, § 2 Rn. 62), wonach Drittmittel auch unmittelbar vom Träger der Hochschule stammen können, wenn sie nicht zu den laufenden Haushaltsmitteln zählen.
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrages mit dem Sachgrund für die Befristung in Einklang zu bringen (BAG Urteile vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, zu I 2 der Gründe; vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 21 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu I 2 der Gründe; BGB-RGRK-Dörner, 12. Aufl., § 620 Rz 56).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Bejaht es diese Frage, so wird es weiter zu prüfen haben, ob nach den Grundsätzen der Senatsurteile vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, vom 19. August 1992, BAGE 71, 118 und vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - (AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 57 b HRG) der Befristungsgrund des § 57 b Abs. 2 Nr. 2 HRG als im Arbeitsvertrag angegeben anzusehen ist.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Denn durch den vorbehaltlosen Abschluß eines weiteren befristeten Vertrages stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, die künftig für ihre Vertragsbeziehungen maßgeblich sein soll (BAG Urteil vom 31. Januar 1990 - 7 AZR 125/89 - BAGE 65, 16 ff.).
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93

    ABM-Verträge und Befristung nach HRG

    Nach § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG anzurechnen ist ein befristeter Arbeitsvertrag nicht schon dann, wenn der Arbeitsvertrag nicht nur der Sache nach einen der in § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG genannten Befristungstatbestände erfüllt, sondern erst, wenn er nach Maßgabe dieser Regelungen abgeschlossen worden ist; dazu zählt auch die vorgeschriebene Angabe zum Befristungsgrund (vgl. BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG (Wegener)).

    Dementsprechend sind nicht nur, wie das Landesarbeitsgericht für die ersten beiden ABM-Verträge zutreffend erkannt hat, sogenannte Altverträge, d.h., Verträge, die vor Inkrafttreten der §§ 57 a bis f HRG abgeschlossen worden sind, nicht auf die Befristungshöchstgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 1 und 2 HRG anzurechnen (BAGE 65, 16, 25 ff. = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. Wegener; auch BAG Beschluß vom 12. Mai 1992 - 7 AZR 239/91 -, n.v.), sondern es scheidet auch die Anrechnung solcher Verträge aus, deren Befristung nicht tatsächlich im Vertrag selbst auf § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 gestützt ist.

    Daraus folgt, daß eine Drittmittelfinanzierung vorliegt, wenn ein Forschungsprojekt nicht aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sondern anderweitig finanziert wird (BAGE 65, 16, 22 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

    a) Zutreffend ist zwar das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß die Bezeichnung des einschlägigen gesetzlichen Tatbestandes, auf den die Befristung gestützt werden soll, genügt und das Hochschulrahmengesetz eine nähere Konkretisierung des im Einzelfall maßgeblichen Befristungsgrundes nicht verlangt (BAGE 65, 16, 25 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 2 der Gründe).

    Die vorgeschriebene Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag soll bei den Vertragsparteien von vornherein Klarheit darüber schaffen, ob zur Rechtfertigung der Befristung des Arbeitsvertrages einer der in § 57 b HRG besonders normierten Befristungsgründe in Anspruch genommen werden soll (BAGE 65, 16, 24 f. = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. August 1992, BAGE 71, 118, 128 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 24 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 2 der Gründe) enthält § 57 b Abs. 5 HRG kein Zitiergebot des Inhalts, daß die einschlägige gesetzliche Bestimmung des HRG ausdrücklich zu nennen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Juli 1995 - 7 AZR 50/95 -, n.v., zu 2 c der Gründe; Urteil vom 19. August 1992, BAGE 71, 118, 128 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 24 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu II 2 der Gründe) genügt es für die Formvorschrift des § 57 b Abs. 5 HRG, wenn dem Arbeitsvertrag im Wege der Auslegung mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, auf welchen Grund die Befristung gestützt wird.

  • BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94

    Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

    Kann die Befristung des letzten - allein der Befristungskontrolle unterliegenden - Arbeitsvertrages nur auf die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt werden, so sind in die Befristungshöchstdauer nach § 57 c Abs. 2 HRG auch solche vorangegangen, aber nach dem 25. Juni 1985 abgeschlossenen Arbeitsverträge einzubeziehen, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt worden war, aber hierauf hätte gestützt werden können (teilweise Abweichung von den Senatsurteilen vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG und vom 13. April 1994 - 7 AZR 551/93).

    Auch schon in seinem Urteil vom 31. Januar 1990 (BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG) hatte der Senat ausgeführt, ein anzurechnender befristeter Arbeitsvertrag nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG liege nur vor, wenn er nicht nur der Sache nach einen dieser gesetzlichen Befristungstatbestände erfülle, sondern wenn er auch die vorgeschriebene Angabe zum Befristungsgrund enthalte und damit auch formal dem Erfordernis des § 57 b Abs. 5 HRG genüge.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.04.2000 - 8 Sa 683/99

    Befristete Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen; Zulässige

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 85/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Fremdsprachenlektor

  • LAG Hessen, 11.04.2001 - 3 SaGa 2095/00

    Fahrzeit - Zweieinhalb Stunden sind zumutbar

  • BAG, 12.05.1992 - 7 AZR 239/91

    Befristetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 158/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 248/95

    Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung

  • LAG Bremen, 16.03.1993 - 1 Sa 237/92

    Arbeitsvertrag; Befristung ; Wissenschaftlicher Mitarbeiter ; Hochschule;

  • BAG, 30.03.1994 - 7 AZR 229/93

    Befristung nach HRG , Verlängerung wegen Gremienzugehörigkeit nach BerlHG

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 645/97

    Befristung nach HRG - Drittmittelfinanzierung

  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91

    Voraussetzungen für das Bestehen eines befristeten bzw. unbefristeten

  • BAG, 15.08.1990 - 7 AZR 519/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Annexvertrag - Lektor - Befristungskontrolle durch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

  • LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Anrechnung von Zeiten als wissenschaftlicher

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 779/95

    Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes

  • LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2951/99

    Rechtmäßigkeit des befristeten Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen

  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

  • BAG, 28.10.1992 - 7 AZR 464/91

    Übergang mehrerer unbefristeter Arbeitsverträge in ein unbefristetes

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96

    Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 352/92

    Befristung des Arbeitsvertrages einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an

  • LAG Sachsen, 14.09.2000 - 8 Sa 644/99
  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 364/90

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Weiterarbeit einer

  • BAG, 28.11.1990 - 7 AZR 625/89

    Vertretung einer durch Krankheit arbeitsunfähigen Lehrkraft als sachlicher Grund

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 29/89
  • BAG, 19.07.1995 - 7 AZR 50/95

    Befristung des Arbeitsverhältnisses des Angestellten einer Fachhochschule nach

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.1993 - 13 Sa 50/93

    Unwirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen

  • LAG Berlin, 06.08.1997 - 15 Sa 71/97

    Drittmittelfinanzierung als Befristungsgrund; Wirksamkeit der Befristung ihres

  • LAG Hamburg, 14.09.1994 - 4 Sa 40/94

    Arbeitsverhältnis; Befristung; Befristungsgrund; Befristungshöchstdauer;

  • LAG Hessen, 04.08.1994 - 12 Sa 306/94

    Zeiträume einer befristeten Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ;

  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 98/89

    Zur Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich

  • LAG Thüringen, 16.06.1999 - 9 Sa 786/97

    Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter; Berücksichtigung der Höhe der gezahlten

  • LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 72/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschule - Drittmittelfinanzierung

  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 7 CE 08.10568

    Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2007/2008);

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht