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   BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14   

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BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14 (https://dejure.org/2016,51906)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 AZR 128/14 (https://dejure.org/2016,51906)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 (https://dejure.org/2016,51906)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 Abs 1 Nr 1 ArbGG, § 108 Abs 2 S 1 ArbGG, § 1 TVG
    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 110 ArbGG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 16 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, § 110 Abs. 1 ArbGG, § 110 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 108 Abs. 4 ArbGG, § 108 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 110 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 108 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 104 ArbGG, §§ 105 bis 110 ArbGG, § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO, § 1059 Abs. 4 ZPO, § 1059 ZPO, §§ 101 ff. ArbGG, BGB § 611, § 242 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 7 Abs. 1 AGG, § 134 BGB, §§ 1, 7 Abs. 1 AGG, § 22 AGG, § 1 AGG, Art. 6 Abs. 1, Abs. 4 GG, § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, § 9 MuSchG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 268 ZPO, § 102 Abs. 1 ArbGG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Aufhebungsklage wegen Verfahrensfehler des Bühnenoberschiedsgerichts

  • bag-urteil.com

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsklage; Nichtverlängerungsmitteilung

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Sachentscheidung nach erfolgreicher Aufhebungsklage eines Schiedsspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung - und die Nichtverlängerungsmitteilung des Bühnentarifrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verspätet abgesetzte Spruch des Bühnenoberschiedsgericht - und die Aufhebungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung im Arbeitsrecht - und das bloße Zitat abweichender Rechtsansichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtverlängerungsmitteilung - und das nicht angehörte Bühnenmitglied

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufhebungsklage - Verfahrensfehler des Bühnenoberschiedsgerichts - "Fünf-Monats-Frist" - Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 44
  • MDR 2017, 528
  • BB 2017, 500
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    a) Bei der Feststellung der Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung und der Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung handelt es sich um verschiedene prozessuale Streitgegenstände (ausführlich BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 22 ff., BAGE 145, 142) .

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer Befristung ist gemäß § 16 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 26, aaO) .

    Mit der Regelung in § 61 Abs. 8 NV Bühne haben die Tarifvertragsparteien die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142) .

    (1) Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Die Ähnlichkeit zum Revisionsverfahren hat zB zur Folge, dass im Aufhebungsverfahren neuer Sachvortrag grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 613/02 - zu II 2 c bb (3) der Gründe; 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - zu II 4 der Gründe mwN) und neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN) .

    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (st. Rspr. des Senats, vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 145, 142) .

    Eine Delegation der Anhörung auf Personen, die nicht zur Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung befugt sind, ist nicht zulässig (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 43, BAGE 145, 142) .

    Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn diejenige Person, die für die Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung zuständig ist, an der Anhörung teilnimmt (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, aaO) .

    Er kann aber nicht unabhängig vom Vorliegen eines Verhinderungsfalls einen nachgeordneten Mitarbeiter ausschließlich mit der Durchführung der Anhörung beauftragen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, aaO) .

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Verstöße gegen die im Arbeitsgerichtsgesetz geregelten Verfahrensvorschriften können einen Aufhebungsgrund abgeben (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 24 f.) .

    (1) Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN) .

    Mit der bestandskräftigen Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts ist das Bühnenschiedsgerichtsverfahren verbraucht (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juni 2016 § 110 Rn. 29; Schwab/Weth/Zimmerling ArbGG 4. Aufl. § 110 Rn. 35; aA GMP/Germelmann 8. Aufl. § 110 Rn. 26) .

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Sie befasst sich vielmehr insoweit im Wesentlichen mit der Frage, ob die Rechtsgrundsätze, die der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 27. April 1993 (- GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) zur fünfmonatigen Begründungsfrist für gerichtliche Entscheidungen aufgestellt hat, auf die Abfassung des Schiedsspruchs im bühnenschiedsgerichtlichen Verfahren anzuwenden sind.

    (2) Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) gilt ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil der staatlichen Gerichtsbarkeit als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt und von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind.

    Damit von einer solchen Übereinstimmung ausgegangen werden kann, ist es notwendig, dass zwischen der Beratung und Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten Urteils und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe des ganzen Urteils an die Geschäftsstelle eine nicht zu große Zeitspanne liegt (GmS-OGB 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - zu II 3 der Gründe, aaO) .

    Die Annahme des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, nach allgemeiner Lebenserfahrung verblasse die Erinnerung mit fortschreitender Zeit zunehmend, deshalb sei davon auszugehen, dass nach einer Frist von mehr als fünf Monaten das Beratungsergebnis - aufbauend auf dem vorhandenen Fachwissen - eher rekonstruiert als reproduziert werde (vgl. GmS-OGB 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - zu II 4 der Gründe, BVerwGE 92, 367) , trifft auch im schiedsgerichtlichen Verfahren uneingeschränkt zu.

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Sind solche Umstände vorgetragen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 38 mwN, BAGE 151, 189) .

    Die Würdigung, ob Tatsachen vorgetragen sind, die eine Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals vermuten lassen, obliegt den Tatsachengerichten (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 39 mwN, aaO) .

    Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einem verpönten Merkmal - hier dem Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. zur Kündigungserklärung BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 40 mwN, aaO) .

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Die Anhörung darf sich nicht auf eine pauschale, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung der Gründe beschränken (vgl. BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 2 der Gründe, BAGE 51, 375) .

    Es bedarf vielmehr einer auf die Person des betroffenen Mitglieds konkret bezogenen und nachvollziehbaren Begründung für die beabsichtigte Nichtverlängerung, damit der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunkts auf sie eingehen kann (vgl. BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 b der Gründe, aaO; APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 202) .

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Ausreichend ist es, dass der Intendant seine subjektive Motivation für die Nichtverlängerung des Vertrags offenlegt (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 b der Gründe, BAGE 89, 339; Bolwin/Sponer Bühnen- und Orchesterrecht Stand August 2016 Teil A I § 61 NV Bühne Rn. 88) .

    Da die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben, ist die Nichtverlängerungsmitteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 a der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 23, BAGE 152, 1; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 10, BAGE 117, 137) .

    Die Zulässigkeit der Klageänderung ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 24, BAGE 152, 1; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 24; 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 22) .

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Der Rechtsstreit kann im Rahmen der Aufhebungsklage nach § 110 ArbGG daher auch nicht von den Gerichten für Arbeitssachen an das Bühnenoberschiedsgericht zurückverwiesen werden (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - zu IV der Gründe) .

    Eine wiederholte Einschaltung der Schiedsgerichtsbarkeit könnte insbesondere angesichts des dreistufigen Instanzenzugs der Arbeitsgerichtsbarkeit zu einer im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz nicht mehr hinnehmbaren Verfahrensverzögerung führen (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - zu IV 2 der Gründe) .

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Die Anhörung hat den Zweck, dass die Entscheidung zum Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung von Seiten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente erneut überdacht und überprüft wird (vgl. BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 4 der Gründe, BAGE 39, 1) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
    Die Zulässigkeit der Klageänderung ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 24, BAGE 152, 1; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 24; 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 613/02

    Gastspielvertrag mit Opernsängerin

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 531/98
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 114/93

    Verspätete Urteilsabsetzung - Anforderungen an die Urteilsabsetzung - Formelle

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 175/03

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • LAG Köln, 31.07.2013 - 8 Sa 1143/12

    Bühnenschiedsverfahren; Nichtverlängerungsanzeige

  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

    Der Kläger hat zur Begründung seiner Revision gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen (vgl. hierzu BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 23, BAGE 157, 44) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Mit der Regelung in § 69 Abs. 8 NV Bühne haben die Tarifvertragsparteien die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 39, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142) .

    Es bedarf vielmehr einer auf die Person des betroffenen Arbeitnehmers konkret bezogenen und nachvollziehbaren Begründung für die beabsichtigte Nichtverlängerung, damit der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunkts auf sie eingehen kann (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 55, BAGE 157, 44; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 51, 375) .

    Ausreichend ist es, dass der Intendant seine subjektive Motivation für die Nichtverlängerung des Vertrags offenlegt (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 55, aaO; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 b der Gründe, BAGE 89, 339) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne erkennbare Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 19; 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 11; 9. September 2015 - 7 AZR 190/14 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

    Sind solche Umstände vorgetragen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 63, BAGE 157, 44; 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 38 mwN, BAGE 151, 189) .

    Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einem verpönten Merkmal - hier dem Alter der Beklagten - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 63, BAGE 157, 44; vgl. zur Kündigungserklärung 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 39 f., BAGE 151, 189) .

    Die Ähnlichkeit zum Revisionsverfahren hat zur Folge, dass im Aufhebungsverfahren neuer Sachvortrag grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 2. Juli 2003 - 7 AZR 613/02 - zu II 2 c bb (3) der Gründe; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu B I der Gründe; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu II 2 der Gründe, BAGE 51, 374) .

    (3) Soweit die Klägerin erstmals im Aufhebungsverfahren Tatsachen vorgetragen hat, mit denen sie die Vermutung der Benachteiligung der Beklagten wegen des Alters zu entkräften versucht hat, können diese keine Berücksichtigung finden, weil im Aufhebungsverfahren neuer Sachvortrag grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 2. Juli 2003 - 7 AZR 613/02 - zu II 2 c bb (3) der Gründe; 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - zu II 4 der Gründe mwN) .

    Auch haben die Tarifvertragsparteien mit den Regelungen in § 61 Abs. 8, § 69 Abs. 8 und § 96 Abs. 8 NV Bühne die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 39, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    Die Zulässigkeit der Klageänderung ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 70; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 23, BAGE 152, 345) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 49, aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26) .

    Dabei steht diesen nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsgerichtsgesetzes die alleinige Sachentscheidungskompetenz zu, wobei ggf. eine weitere Sachaufklärung erfolgen kann und neuer Sachvortrag zu berücksichtigen ist (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 50, BAGE 157, 44) .

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

    Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 49, aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26) .

    Dabei steht diesen nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsgerichtsgesetzes die alleinige Sachentscheidungskompetenz zu, wobei ggf. eine weitere Sachaufklärung erfolgen kann und neuer Sachvortrag zu berücksichtigen ist (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 50, BAGE 157, 44) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 69 mwN, BAGE 157, 44) .

    Die Entscheidung ist insoweit gegenstandslos (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 69, BAGE 157, 44) .

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

    Die Zulässigkeit der Klageänderung ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 52, BAGE 159, 92; 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 70, BAGE 157, 44) .
  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 69 mwN, BAGE 157, 44; vgl. auch BGH 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 146, 298) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

  • LAG Köln, 10.12.2020 - 3 Sa 420/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs -

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Köln, 22.04.2021 - 6 Sa 1065/20

    Bühnenschiedsgericht; Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung

  • ArbG Freiburg, 04.04.2017 - 4 Ca 288/16

    Persönlicher Geltungsbereich - TVöD-VKA - Bühnentechniker - Befristung -

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 22/17

    Abgrenzung Geltungsbereich TVöD-VKA - NV-Bühne - Tontechniker - Befristung -

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs - TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 11 Sa 30/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs des TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

  • ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18

    Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten

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