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   BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15   

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BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15 (https://dejure.org/2017,6030)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2017 - 7 AZR 143/15 (https://dejure.org/2017,6030)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 (https://dejure.org/2017,6030)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 S 1 HSchulG BB vom 06.07.2004, § 40 Abs 1 S 7 HSchulG BB vom 06.07.2004, Art 12 Abs 1 GG, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99, Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Befristung - Hochschulprofessoren

  • IWW

    § 242 BGB, § ... 625 BGB, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, Art. 33 Abs. 5 GG, § 6 Abs. 1 BBG, § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, § 6 Abs. 2 BBG, § 5 Abs. 4 BBG, Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG, § 2 WissZeitVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klagefrist beim Befristungskontrollantrag; Rechtslage bei der Beurteilung der rechtswirksamkeit einer Befristungsabrede; Status der Bamten im deutschen Arbeitsrecht; Charakeristika des Beamtenverhältnisses im deutschen Recht; Grundgesetzkonformität einer zweimaligen ...

  • bag-urteil.com

    Befristung - Hochschulprofessoren

  • rewis.io

    Befristung - Hochschulprofessoren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristung; Hochschulprofessoren

  • rechtsportal.de

    Klagefrist beim Befristungskontrollantrag

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Hochschulprofessoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung - bei Hochschulprofessoren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Hochschulprofessoren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1258
  • JR 2018, 543
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Die in einer Richtlinie verwendeten Begriffe können danach nur in dem Umfang entsprechend dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis definiert werden, soweit die praktische Wirksamkeit der Richtlinie und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewahrt bleiben (BAG 24. August 2016 - 7 AZR 625/15 - Rn. 41; 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 32, BAGE 154, 196; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 18, BAGE 151, 131) .

    Sie werden nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags, sondern aufgrund eines durch Verwaltungsakt begründeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses tätig (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 28 f., BAGE 154, 196) .

    Im Übrigen ist im Rahmen der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) zu prüfen, ob sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an ein Beamtenverhältnis auf Zeit im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich erweist (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 37, BAGE 154, 196) .

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Auch aus der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Åkerberg Fransson (EuGH 26. Februar 2013 - C-617/10 -) ergibt sich nichts anderes (BVerfG 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 - Rn. 88 ff., BVerfGE 133, 277) .

    Vielmehr hat der Gerichtshof dort ausgeführt, "dass die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden" (EuGH 26. Februar 2013 - C-617/10 - [Åkerberg Fransson] Rn. 19) .

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Endet das Beamtenverhältnis auf Zeit, steht dem Beamten ein Anspruch auf Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu, wenn die erforderliche Planstelle vorhanden ist, der Beamte in einem den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren für das ihm nur auf Zeit übertragene Amt ausgewählt wurde und die getroffene Auswahlentscheidung sich bereits in der befristeten Amtszeit im Beamtenverhältnis auf Zeit als richtig erwiesen hat (BVerwG 27. September 2007 - 2 C 21.06 ua. - Rn. 45, BVerwGE 129, 272) .

    Ist der Professor Beamter auf Zeit, steht ihm ein Anspruch auf Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu, wenn die erforderliche Planstelle vorhanden ist, er in einem den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren für das ihm nur auf Zeit übertragene Amt ausgewählt wurde und die getroffene Auswahlentscheidung sich bereits in der befristeten Amtszeit im Beamtenverhältnis auf Zeit als richtig erwiesen hat (BVerwG 27. September 2007 - 2 C 21.06 ua. - Rn. 45, BVerwGE 129, 272) .

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11

    Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Der Landesgesetzgeber ist auch inhaltlich bei der Regelung der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren nicht durch einfaches Bundesrecht gebunden (vgl. dazu ausführlich BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 48) .

    Da die Rahmenvereinbarung die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht erfasst, besteht bei der erstmaligen Befristung kein hinreichender Bezug zum Unionsrecht (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 41, BAGE 146, 48) .

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Ein Beamtenverhältnis ist unter Berücksichtigung des Lebenszeitprinzips, das zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums iSv. Art. 33 Abs. 5 GG gehört (BVerfG 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - Rn. 34, BVerfGE 121, 205) , in der Regel auf Lebenszeit zu begründen.

    Ausnahmen vom Lebenszeitprinzip sind vielmehr nur in Bereichen zulässig, in denen die besondere Sachgesetzlichkeit und die Natur der wahrgenommenen Aufgaben eine Begründung von Beamtenverhältnissen auf Zeit erfordern (BVerfG 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - Rn. 37 ff., aaO) .

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Ein durch eine entsprechende Zusage erworbener Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 62; 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 42, BAGE 153, 46; 17. Januar 2007 - 7 AZR 81/06 - Rn. 17) .
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Ein durch eine entsprechende Zusage erworbener Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 62; 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 42, BAGE 153, 46; 17. Januar 2007 - 7 AZR 81/06 - Rn. 17) .
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07

    Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Der Staat muss danach für funktionsfähige Institutionen eines freien universitären Wissenschaftsbetriebs sorgen und durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass das individuelle Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung soweit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist (BVerfG 24. Juni 2014 - 1 BvR 3217/07 - Rn. 55, BVerfGE 136, 338) .
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Auch aus der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Åkerberg Fransson (EuGH 26. Februar 2013 - C-617/10 -) ergibt sich nichts anderes (BVerfG 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 - Rn. 88 ff., BVerfGE 133, 277) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
    Eine zusätzliche Prüfung der Wirksamkeit der Befristung nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) ist nicht geboten.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Lehrauftrag an einer Hochschule

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - 8 Sa 1700/14
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 360/12

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12

    Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern

  • EuGH, 03.07.2014 - C-362/13

    Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

  • EuGH, 15.03.2012 - C-157/11

    Sibilio

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • EuGH, 13.09.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 407/18

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Universitätsprofessors

    Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren zu regeln (im Anschluss an BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 und 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 -).

    Bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer Befristung ist grundsätzlich auf die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts geltende Rechtslage abzustellen (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 11; 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 12, BAGE 146, 48 ).

    (a) Art. 5 Abs. 3 GG schützt das spezifische Interesse der Hochschulen an der Sicherung der Innovation in Forschung und Lehre (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 41).

    Wird nämlich ausnahmsweise ein Angestelltenverhältnis begründet, besteht dennoch die gleiche Interessenlage, den Professor bzw. die Professorin gegebenenfalls nur zeitweise zu beschäftigen, um zu prüfen, ob die Erwartungen erfüllt werden (vgl. auch BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 41 und BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 48, BAGE 146, 48 ).

    Der Landesgesetzgeber ist auch inhaltlich bei der Regelung der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren nicht durch einfaches Bundesrecht gebunden (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 19 und ausführlich dazu BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 48 ).

    Die Rahmenvereinbarung erfasst deshalb nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern nur den Missbrauch von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 20 ff.; 11. September 2011 - 7 AZR 843/11 - Rn. 39 ff., BAGE 146, 48 ; 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, BAGE 137, 275 ; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 44).

    Da die Rahmenvereinbarung die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht erfasst, besteht bei der erstmaligen Befristung kein hinreichender Bezug zum Unionsrecht (vgl. hierzu insgesamt BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 31.; 11. September 2011 - 7 AZR 843/11 - Rn. 41, BAGE 146, 48 ).

    Die besondere Bedeutung der Arbeitsverhältnisse für ihre wissenschaftliche Betätigung ist bei der Anwendung dieser Verfassungsnorm zu berücksichtigen (BVerfG 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 ua. - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 85, 360 , BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 33; 11. September 2013 - 7 AZR 843/11).

    Ein Mindestmaß an Bestandsschutz muss erhalten bleiben (so insgesamt BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 35ff.).

    Daher ist es auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses für die Ausübung der wissenschaftlichen Betätigung von Bedeutung ist, vom Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers noch gedeckt, den Abschluss eines für die Dauer von fünf Jahren befristeten Arbeitsvertrages zu ermöglichen (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 41, 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 48, BAGE 146, 48 ).

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt Schwerpunkt des durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses ist (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 26) .

    Dieser kann sich aus unions- oder verfassungsrechtlichen Gründen ergeben, zB ein Schutz zur Vermeidung von Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Lehraufträge (vgl. dazu EuGH 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 41 ff.; vgl. auch BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 24 ff.) oder ein aus der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitender Mindestbestandsschutz (vgl. BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 84, 133; BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 35 mwN) .

  • BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der

    das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 -,.
  • BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

    Ein durch eine entsprechende Zusage erworbener Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 49 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

    Das gilt auch, soweit sie als potentielle Arbeitgeberin agiert (vergleiche BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 35; BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/124 - Rn. 18; anders, soweit der oder die öffentliche Arbeitgeber:in als Tarifvertragspartei handelt, BVerfG 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - unter C II 2 der Gründe, NJW 1993, 147; BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 20).
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