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   BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81   

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https://dejure.org/1984,585
BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81 (https://dejure.org/1984,585)
BAG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 7 AZR 143/81 (https://dejure.org/1984,585)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 (https://dejure.org/1984,585)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 124 (Ls.)
  • VersR 1985, 650
  • BB 1985, 124
  • DB 1984, 2711
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien -

    Auszug aus BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß trotz § 14 BAT, der für die Schadenshaftung des Arbeitnehmers auf das Beamtenrecht verweist, auch Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers unter § 70 BAT fallen (BAG Urteil vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - AP Nr. 3 zu § 70 BAT).
  • BAG, 12.07.1972 - 1 AZR 445/71

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81
    Soweit das Bundesarbeitsgericht mehrfach ausgesprochen hat, die Fälligkeit setze nicht unbedingt voraus, daß der Gläubiger das Bestehen seines Anspruches kenne (vgl. z.B. BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 b der Gründe, m.w. N.), bezog sich dies stets auf die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen des Anspruchs und spezieller für die Geltendmachung erforderlicher Umstände (so etwa der Bezifferung), nicht aber auf die Kenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen, die überhaupt erst die Möglichkeit des Bestehens eines Anspruchs begründeten.
  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81
    Geltend gemacht werden können Schadenersatzforderungen, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderungen wenigstens annähernd zu beziffern (vgl. z.B. BAG Urteil vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Feststellbar ist der Schaden, sobald der Gläubiger vom Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen können (BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 -aaO; 27. April 1995 - 8 AZR 582/94 - ZTR 1995, 520; 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 -AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 85 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 58).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Da der Schadensersatzanspruch mit dem Verfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs am 16. November 2000 entstanden wäre, wäre die Ausschlußfrist in jedem Falle durch die Klageerhebung am 2. Januar 2001 gewahrt, ohne daß es auf Kenntnis und Fälligkeit des Anspruchs (vgl. nur BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 85 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 58, zu II der Gründe) ankäme.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Feststellbar ist der Schaden, sobald der Gläubiger vom Schadensereignis Kenntnis erlangt, oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen können (BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 85 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 58, zu II 1 der Gründe).
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