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   BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96   

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BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 (https://dejure.org/1997,1405)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 (https://dejure.org/1997,1405)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 7 AZR 156/96 (https://dejure.org/1997,1405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim Bühnenpersonal - Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim Bühnenpersonal - Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Arbeitsvertrag - Zuständigkeit der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Verletzung der Beteiligungsrechte ...

  • archive.org
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schiedsklausel Bühnenpersonal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim Bühnenpersonal; Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 190
  • NZA 1998, 220
  • NJ 1998, 108
  • BB 1997, 2540
  • ZUM 1998, 330
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96
    Die Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - BAGE 76, 234, 243 = AP Nr. 9 zu § 72 LPVG NW mit zust. Anm. Plander) stets zur Unwirksamkeit der Befristung.
  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96
    Dazu muß sich das jeweilige Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen als denen der Tarifbindung nach diesem Tarifvertrag richten (BAG Urteile vom 31. Oktober 1963 - 5 AZR 283/62 - BAGE 15, 87, 92 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953 zu I 3 der Gründe; vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., 1995, § 101 Rz 26).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92

    Betriebsbedingte Kündigung eines Chefmaskenbildners - Einrede des

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96
    Dazu muß sich das jeweilige Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen als denen der Tarifbindung nach diesem Tarifvertrag richten (BAG Urteile vom 31. Oktober 1963 - 5 AZR 283/62 - BAGE 15, 87, 92 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953 zu I 3 der Gründe; vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., 1995, § 101 Rz 26).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96
    Sie kann ihr wegen des unterschiedlichen Erklärungsinhalts auch nicht gleichgestellt werden (BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 [BAG 23.10.1991 - 7 AZR 56/91] = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag zu II 4 a der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96
    Sie kann ihr wegen des unterschiedlichen Erklärungsinhalts auch nicht gleichgestellt werden (BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 [BAG 23.10.1991 - 7 AZR 56/91] = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag zu II 4 a der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitsaufnahme tatsächlich während des bestehenden Arbeitsverhältnisses überwiegend oder ausdrücklich künstlerisch tätig wurde (Abgrenzung zu BAG 06.08.1997 - 7 AZR 156/96, BAGE 86, 190).

    58 Soweit in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.08.1997 - 7AZR156/96 - BAGE 86, 190-194 ausgeführt wird "Als einfacher Tontechniker ist der Kläger keiner Berufsgruppe zuzuordnen, für die der BTT wegen künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit den Vorrang der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit wirksam regeln könnte" und dies dahin zu verstehen sein sollte, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag nur dann wirksam eine Schiedsvereinbarung treffen können, wenn unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages ausschließlich Personen mit künstlerischer oder mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit fallen (so wohl auch Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5.Aufl. § 101 Rn 20), steht dies im Widerspruch zu dem Gesetzeswortlaut, da danach der persönliche Geltungsbereich des Tarifvertrages nur überwiegend die dort genannten Berufsgruppen umfassen muss (so auch ARbGV-Schunk aaO).

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 - sind allerdings auch keine näheren Ausführungen zur Bedeutung des Wortes "überwiegend" in § 101 Abs. 2 Satz 1 BGB enthalten, insbesondere wird nicht zum Ausdruck gebracht, dass dieses Wort als bedeutungslos angesehen wird.

    Das erfordert es, dass wesentliche Teile des Tarifvertrags oder der Tarifvertrag selbst durch eine einzelvertragliche Bezugnahme das Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 aa0 m.w.N.; BAG 31.10.1963 - 5 AZR 283/62 - BAGE 15, 87, 92 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953; vom 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.).

    § 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG ermöglicht nur, die fehlende Tarifbindung durch einzelvertragliche Bezugnahme zu ersetzen (ErfK/Koch 7. Aufl. § 101 ArbGG Rn. 3; vgl. aber auch BAG 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 aaO, LAG Köln 24.05.2007 - 10 Sa 593/06).

    c) Wie bereits ausgeführt, kommt es für die Wirksamkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung der Schiedsklausel nach § 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer, mit dem diese Vereinbarung getroffen wurde, nach der konkreten Durchführung seines Arbeitsverhältnisses oder überhaupt als Bühnenkünstler beschäftigt wurde/wird (so aber wohl BAG 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 - aaO, Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 5.Aufl. § 101 Rn 27), sondern nur darauf, ob die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung eines Tarifvertrages i.S. des § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG auf ihr Arbeitsverhältnis vereinbart haben und ob der Arbeitnehmer bei Tarifbindung unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fiele.

    Bezogen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.07.1997 - 7 AZR 156/96 - (aaO) ist noch anzumerken, dass dieser Entscheidung, wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 942/07

    Bühnenkünstler - Theaterplastiker - Schiedsvereinbarung

    Die Regelung in § 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG ermöglicht es, die fehlende Tarifbindung durch einzelvertragliche Bezugnahme zu ersetzen (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 156/96 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 86, 190 = AP ArbGG 1979 § 101 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 101 Nr. 3).

    Dies ist bei den in § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG genannten Berufsgruppen der Fall (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 156/96 - aaO.).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 6. August 1997 (- 7 AZR 156/96 - BAGE 86, 190 = AP ArbGG 1979 § 101 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 101 Nr. 3) ergibt sich nichts anderes.

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

    Es muss sich deshalb um ein Arbeitsverhältnis handeln, das nach dem konkreten Inhalt der ausgeübten Tätigkeit einer Berufsgruppe zuzuordnen ist, für die nach § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG bei Tarifgebundenheit der Vorrang der Schiedsgerichtsbarkeit wirksam geregelt werden kann (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 22; 6. August 1997 - 7 AZR 156/96 - zu I 2 der Gründe, BAGE 86, 190; GMP/Germelmann 9. Aufl. § 101 Rn. 29; GWBG/Greiner ArbGG 8. Aufl. § 101 Rn. 18; ErfK/Koch 17. Aufl. § 110 ArbGG Rn. 3; GK-ArbGG/Mikosch Stand April 2017 § 101 Rn. 27; AR/Reinfelder 8. Aufl. § 110 ArbGG Rn. 3; Düwell/Lipke/Voßkühler 4. Aufl. § 101 Rn. 54; Schwab/Weth/Zimmerling 4. Aufl. ArbGG § 101 Rn. 56) .
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2007 - 3 Sa 1388/07

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel

    Die in § 101 II 3 ArbGG eröffnete Möglichkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung einer Schiedsklausel ist nur für solche Arbeitsverhältnisse zulässig, die nach dem konkreten Inhalt der ausgeübten Tätigkeit einer Berufsgruppe zuzuordnen sind, für die nach § 101 II 1 ArbGG bei Tarifbindung der Vorrang der Schiedsgerichtsbarkeit wirksam geregelt werden kann (vgl. BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 156/96, AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Hierzu muss sich das jeweilige Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen als denen der Tarifbindung nach diesem Tarifvertrag richten (vgl. BAG v. 31.10.1963 - 5 AZR 283/62, AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953; BAG v. 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.; BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 156/96, AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Auch war der Auffassung der Klägerin nicht beizutreten, ähnlich wie in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.08.1997 (7 AZR 156/96, AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979) zugrunde liegenden Sachverhalt erfolge auch im Streitfall eine Inbezugnahme des Tarifvertrages mit Schiedsklausel auf eine nicht dem persönlichen Geltungsbereich unterfallende Berufsgruppe.

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    cc) Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1997 (- 7 AZR 156/96 - BAGE 86, 190).
  • LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06

    Tondesigner/-techniker; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Insoweit gilt zwingend das Recht über den staatlichen Rechtsschutz nach dem ArbGG (BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Soweit der Kläger gegen seine Einordnung als Bühnenkünstler die Entscheidung des BAG vom 06.08.1997 (7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979) für sich in Anspruch nimmt, lag der dortigen Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06

    Aufhebungsklage; Tondesigner/-techniker

    Insoweit gilt zwingend das Recht über den staatlichen Rechtsschutz nach dem ArbGG (BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Soweit der Kläger gegen seine Einordnung als Bühnenkünstler die Entscheidung des BAG vom 06.08.1997 (7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979) für sich in Anspruch nimmt, lag der dortigen Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

    Tarifvertrag und Senioritätsrang

    Für andere als solche in § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG genannte Arbeitnehmer kann die ausschließliche Zuständigkeit eines Schiedsgerichts auch einzelvertraglich nicht vereinbart werden (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 156/96 - BAGE 86, 190 = AP ArbGG 1979 § 101 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 101 Nr. 3).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum

    Die entsprechende Vereinbarung der Tarifvertragsparteien gilt auch dann, wenn die betreffenden tariflichen Bestimmungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung zur Anwendung kommen (§ 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG) und es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, das nach dem konkreten Inhalt der ausgeübten Tätigkeit einer Berufsgruppe zuzuordnen ist, für die nach § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG bei Tarifgebundenheit der Vorrang der Schiedsgerichtsbarkeit wirksam geregelt werden kann (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 18 mwN, bühnengenossenschaft 2010, Nr. 6-7, 8; 6. August 1997 - 7 AZR 156/96 - zu I 2 der Gründe, BAGE 86, 190; GK-ArbGG/Mikosch Stand Oktober 2008 § 101 Rn. 27 mwN) .
  • ArbG Köln, 07.11.2006 - 8 Ca 5303/06
    Es wäre danach eine Konstellation wie etwa im von ihr zitierten Verfahren 7 AZR 156/96 zu erwarten gewesen, als der sich als nicht dem für Bühnenkünstler geltenden Recht zugehörige Arbeitnehmer konsequenterweise unmittelbar beim staatlichen Gericht klagte und der sich auf die entsprechende Tarifeinbeziehung berufende Arbeitgeber - dort im Ergebnis zu Unrecht - die Einrede der Schiedsklausel erhoben hat.

    wenn nach den objektiven Gegebenheiten ein Schwerpunkt bei der tatsächlichen Arbeitserbringung auf der künstlerischen Seite gesetzt werden kann, d.h. die Durchführung des Arbeitsvertrages als "Bühnenkünstler" im tariflichen Sinne möglich ist - wie es beispielsweise bei dem ,,einfachen Tontechniker'' nach dem der bereits erwähnten SAG-Entscheidung 7 AZR 156/96 zugrundeliegenden Sachverhalt nicht der Fall war, bei einem Gewandmeister oder Gewandmeisterin, welche nach der eigenen Tätigkeitsbeschreibung überwiegend mit der Erstellung von Schnitten für die Bühnenkostüme befaßt ist, aber sehr wohl.

  • LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08

    Altersgrenze - Flugingenieur

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2000 - 22 Sa 12/00

    Umfang der Freistellung für die Aufgaben einer Frauenbeauftragten

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 268/03

    Anspruch auf Änderung der Senioritätsliste - Unzulässigkeit einer

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1364/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 289/03

    Mantel- und Vergütungstarifvertrag für das Bordpersonal - Zuständigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 600/98
  • LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98

    Aushändigung der Durchschriften von Honorarrechnungen und Abrechnungsunterlagen ;

  • LAG Sachsen, 30.01.2009 - 2 Sa 225/08

    Schiedsvertrag; Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit; Bühnenkünstler; "geborene"

  • LAG Düsseldorf, 09.09.1999 - 13 (16) Sa 634/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen nach dem PersVG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 106/21

    Abgrenzung Kündigungserklärung und Nichtverlängerungsanzeige - Wirksamkeit einer

  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 733/97
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.10.2002 - 19 Ca 1042/02

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Einrede des Schiedsvertrages ;

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