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   BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07   

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https://dejure.org/2008,2244
BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 (https://dejure.org/2008,2244)
BAG, Entscheidung vom 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 (https://dejure.org/2008,2244)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 (https://dejure.org/2008,2244)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des Personalrats

  • openjur.de

    Unter Vorbehalt abgeschlossener befristeter Folgevertrag; Unwirksamkeit einer befristeten Einstellung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ohne Beteiligung des Personalrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterliegen des letzten Arbeitsvertrages der Befristungskontrolle bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Verträgen; Vorbehaltloser Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags als neue rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses; Vereinbarung einer ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Befristung ohne vorherige Zustimmung des Personalrats

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 2; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 126 Abs. 4; ; BGB § 127a; ; BGB § 242; ; LPVG NW § 66 Abs. 1; ; LPVG NW § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehalt der Wirksamkeit der Befristung des vorangehenden Vertrags ? Bei Abschluss neuer Befristung nach Zugang einer Befristungskontrollklage ist ohne nähere Abrede über alte Befristung von konkludentem Vorbehalt auszugehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Vorbehalt; Gerichtlicher Vergleich; Zustimmung des Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 35
  • DB 2008, 2835
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    c) Eine solche Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung ist grundsätzlich zulässig (vgl. zu sog. Doppelbefristungen, die aus einer Zweck- und einer Zeitbefristung zusammengesetzt sind, BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 98, 337; mittelbar auch 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 28, BAGE 123, 109; vor einer "Doppelbefristung" wegen möglicher Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 5, § 22 Abs. 1 TzBfG warnend ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 734/10 - Rn. 27, BAGE 140, 368; 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 32 mwN) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Dann sei die Befristungskontrolle auch für den vorletzten Vertrag eröffnet (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50) .

    Schlössen die Parteien allerdings nach Zustellung einer Befristungskontrollklage beim Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag und träfen sie keine Vereinbarungen darüber, welche Auswirkungen der neue Vertragsschluss auf den bereits anhängigen Rechtsstreit haben solle, sei davon auszugehen, dass der neue Vertrag unter Vorbehalt geschlossen sei (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 mwN, aaO) .

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