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   BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94   

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https://dejure.org/1994,601
BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 (https://dejure.org/1994,601)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 (https://dejure.org/1994,601)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1994 - 7 AZR 217/94 (https://dejure.org/1994,601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG Art. 1 § 1 Satz 1, § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Arbeitnehmereigenschaft als Anwendungsvoraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerbegriff, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 252
  • NZA 1995, 572
  • BB 1995, 1293
  • BB 1995, 732
  • DB 1995, 1566
  • JR 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, kommt ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftraggeber" durch weitere Weisungen den Gegenstand der vom "Auftragnehmer" zu erbringenden Leistung erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz erst bindend organisieren muss (vgl. BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 78, 252) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Eine solche ist nach bisherigem Verständnis gegeben, wenn es sich bei der zur Arbeitsleistung an einen Entleiher überlassenen Person um einen Arbeitnehmer des Verleihers handelt (vgl. BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu II der Gründe, BAGE 78, 252) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Dafür ist nicht die Häufigkeit, sondern Gewicht und Bedeutung der behaupteten Vertragsabweichung entscheidend (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 78, 252) .

    Fehlt es daran und ist zudem der vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand derart unbestimmt, dass er erst durch Weisungen des Auftraggebers konkretisiert wird, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe mwN, BAGE 78, 252) .

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