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BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82 |
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Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - Rechtliche Qualifizierung eines Verfahrensfehlers - Revision bei Sollvorschriften mit bloßer Ordnungsfunktion - Vorrangige Erledigung von Kündigungsverfahren - Dauer und Vereinbarung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 26.11.1980 - 3 Ca 208/80
- LAG Nürnberg, 10.12.1981 - 5 Sa 21/81
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Papierfundstellen
- BAGE 46, 163
- NJW 1985, 2158
- NJW 1985, 2159
- afp 1985, 310
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
Befristeter Arbeitsvertrag - ABM
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts steht mit Recht auf dem Standpunkt, daß nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 KSchG durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I, S. 1106) dem Erprobungszweck für die Erfüllung der Wartezeit keine wesentliche Bedeutung mehr zukomme, da für den Erwerb des Kündigungsschutzes nunmehr allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses maßgeblich sei (vgl. BAG 28, 176, 181 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 a der Gründe;Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, unter B III 1 der Gründe).Da der Erprobungszweck für den Erwerb des Kündigungsschutzes keine wesentliche Bedeutung mehr hat (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1981, aaO, unter B III 1 der Gründe), widerspricht die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes nicht dem Wesen des Probearbeitsverhältnisses.
Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1981 (aaO, zu B IV 1 b der Gründe) ausgeführt hat, kann aufgrund der Probezeitvereinbarung auch nach Erwerb des Kündigungsschutzes das Arbeitsverhältnis mit den gesetzlichen Mindestkündigungsfristen oder mit den für die Probezeit tarifvertraglich vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen gekündigt werden.
Darüber hinaus ist die Probezeitvereinbarung bei der Würdigung der Kündigungsgründe zu berücksichtigen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Probezweck stehen (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1981, aaO;… Dieterich, aaO, E. I 2 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81
Revision
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Die Verletzung dieser Vorschrift durch das Landesarbeitsgericht kann aber ebenso wie ein Verstoß gegen § 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG grundsätzlich nicht mit der Revision gerügt werden, da es sich hierbei lediglich um Sollvorschriften mit bloßer Ordnungsfunktion handelt (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 -, zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).Der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO liegt daher noch nicht ohne weiteres vor, wenn zwischen Urteilsverkündung und Zustellung des Urteils weniger als ein Jahr liegt (vgl. BAG, nicht veröffentlichtesUrteil vom 24. November 1982 - 5 AZR 190/81 -, unter I 1 der Gründe: 11 1/2 Monate; BAG 39, 217, 219 = AP Nr. 19 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, unter I 2 der Gründe: mehr als sieben Monate; BAG Urteil vom 7. Dezember 1983, aaO: rund sieben Monate), sondern es bedarf konkreter Anhaltspunkte (z.B. Widersprüche oder Auslassungen wesentlicher Umstände im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils) dafür, daß dem Gericht das Verhandlungs- und Beratungsergebnis beim Abfassen des Urteils nicht mehr gegenwärtig und geläufig war.
Soweit im Schrifttum (…vgl. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl. 1981, § 60 Rz 11;… Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. 1981, § 551 Anm. 7 b) unter Hinweis auf die Regelung des § 552 ZPO, nach der die einmonatige Revisionsfrist spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Urteilsverkündung zu laufen beginnt, ein Urteil als nicht mit Gründen versehen immer schon dann angenommen wird, wenn seit der Urteilsverkündung fünf Monate vergangen sind, während der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf § 9 Abs. 5 ArbGG dieser Auffassung für das Arbeitsgerichtsverfahren zu folgen ablehnt (vgl. unveröffentlichtesUrteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - Urteil vom 7. Dezember 1983, aaO;… zustimmend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 41. Aufl. 1983, § 551 Anm. 8 B), bedarf es vorliegend keiner Stellungnahme zu dieser Streitfrage, da im Streitfall zwischen Verkündungstermin und Urteilszustellung weniger als fünf Monate lagen.
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts sieht zwar in der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG grundsätzlich eine "gesetzliche Probezeit" (BAG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 2 b der Gründe).Über die leichtere Lösungsmöglichkeit hinaus dient die Probezeitvereinbarung, wie bereits die Bezeichnung andeutet, der Erprobung des Arbeitnehmers für die vertraglich vorgesehene Tätigkeit, d.h. vor allem dem Arbeitgeber soll eine Prüfung der persönlichen Eignung und fachlichen Befähigung des Arbeitnehmers für die von ihm auszuübende Arbeit ermöglicht werden (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1978, aaO;… Dieterich, aaO, A. I 1;… Freitag, aaO, S. 3 f.; G. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 46/77
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Probezeit - Einhaltung einer Kündigungsfrist …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Mit der Vereinbarung einer Probezeit soll bei den Arbeitsvertragsparteien eine leichtere Lösung gegenüber einem endgültigen Arbeitsverhältnis ermöglicht werden (vgl. BAG Urteil vom 2. August 1978 - 4 AZR 46/77 - AP Nr. 1 zu § 55 MTL II;… Dieterich, aaO, A. I 1;… Freitag, aaO, S. 3 f. mit weiteren Nachweisen).Weitergehend können durch Tarifvertrag noch kürzere Kündigungsfristen bis zur Möglichkeit einer entfristeten Kündigung vereinbart werden (vgl. BAG Urteil vom 2. August 1978, aaO).
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Im Anschluß an die Rechtsauffassung anderer oberster Bundesgerichte (vgl. BSGE 51, 122; BVerwGE 50, 278) muß zwar auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Urteil, das den Parteien später als zwölf Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, als ein ohne Gründe versehenes Urteil angesehen werden (vgl. BAG 38, 55, 57 f. = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; nicht veröffentlichtesUrteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 -).Soweit im Schrifttum (…vgl. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl. 1981, § 60 Rz 11;… Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. 1981, § 551 Anm. 7 b) unter Hinweis auf die Regelung des § 552 ZPO, nach der die einmonatige Revisionsfrist spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Urteilsverkündung zu laufen beginnt, ein Urteil als nicht mit Gründen versehen immer schon dann angenommen wird, wenn seit der Urteilsverkündung fünf Monate vergangen sind, während der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf § 9 Abs. 5 ArbGG dieser Auffassung für das Arbeitsgerichtsverfahren zu folgen ablehnt (vgl. unveröffentlichtesUrteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - Urteil vom 7. Dezember 1983, aaO;… zustimmend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 41. Aufl. 1983, § 551 Anm. 8 B), bedarf es vorliegend keiner Stellungnahme zu dieser Streitfrage, da im Streitfall zwischen Verkündungstermin und Urteilszustellung weniger als fünf Monate lagen.
- BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Denn wenn auch die aus einer mehr subjektiv-künstlerischen Beurteilung sich ergebenden Eignungsmängel sich nicht immer konkret bezeichnen lassen und daher schwerer als rein fachliche Leistungsmängel zu beheben sein werden, so kann auch hier ein Hinweis genügen, um den Anforderungen gerecht zu werden (vgl. auch BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, unter 4 d der Gründe). - BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81
Kirchenaustritt - Kündigung
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senatsvom 23. März 1984 - 7 AZR 249/81 -, unter I 3 c aa der Gründe m.w.N.) sind die Kirchen trotz ihrer durch Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV gewährten Autonomie an das für alle geltende Arbeitsrecht gebunden, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Personen in abhängiger Stellung als Arbeitnehmer beschäftigen, und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Bindung an den übergeordneten Auftrag der Kirche ausgeführt wird. - BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62
Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, das Schreiben der Beklagten vom 8. Januar 1980 an den Kläger, in dem diese dem Kläger die beabsichtigte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses angekündigt und zugleich den Abschluß eines Aufhebungsvertrags angeboten hat, stelle keine Abmahnung dar, ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar, da es sich bei dem Schreiben um eine nichttypische Willenserklärung handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. etwa BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß). - BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61
Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Die in diesem Zusammenhang von der Revision erhobene Verfahrensrüge, das Landesarbeitsgericht hätte die zu dieser Frage angebotenen Beweise nicht erhoben, genügt nicht den Anforderungen gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO, da die Fundstelle des Beweisantrags nicht näher bezeichnet worden ist (vgl. BAG 12, 328 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 40/53
Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Tarifliche Beschränkung - Begrenzung des …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Beide Zwecksetzungen sind in der Weise miteinander verknüpft, daß der Arbeitgeber sich während der Probezeit schneller von dem Arbeitnehmer lösen kann, wenn dieser den an ihn zu stellenden Anforderungen nicht genügt (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1954 - 2 AZR 40/53 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70
Kündigung in der Probezeit
- BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80
Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip - …
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
- BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73
Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des …
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester
- BAG, 29.07.1958 - 3 AZR 49/56
Probearbeitszeit
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75
Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils …
- BAG, 24.11.1982 - 5 AZR 190/81
- BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79
Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines - Zuerkennung der Knappschaftsrente - …
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
Urteilszustellung
- BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter …
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75
Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte …
Durch pauschale Werturteile über die von einem Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung genügt der Arbeitgeber der ihm obliegenden Darlegungslast grundsätzlich nicht (BAG, 15. August 1984 - 7 AZR 228/82, juris). - BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …
Dafür sei zwar nicht unbedingt die ausdrückliche Androhung einer Kündigung notwendig, der Arbeitgeber müsse aber in einer dem Arbeitnehmer deutlich erkennbaren Art und Weise konkret bestimmte Leistungs- oder Verhaltensmängel beanstanden und damit den eindeutigen und unmissverständlichen Hinweis verbinden, bei künftigen gleichartigen Vertragsverletzungen seien Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (…HaKo-Fiebig/Zimmermann aaO; KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 273 mwN ua. auf BAG 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 1 Rn. 497) . - BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
Der Zweck einer Erprobung des Arbeitnehmers steht nicht mehr uneingeschränkt im Vordergrund (…BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163) .
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13
Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin - …
Für die Frage der Eignung und Befähigung eines Orchestermusikers spielen neben dessen fachlicher Qualifikation auch die - durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten - subjektiven künstlerischen Vorstellungen des Orchesterträgers bzw. -leiters sowie die Befähigung zur Zusammenarbeit mit den anderen Orchestermitgliedern eine nicht unerhebliche Rolle (vgl. BAG 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 46, 163) . - BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
Arbeitszeit - Verringerung
b) Da Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG die künstlerischen Vorstellungen schützt und damit auch subjektive Gesichtspunkte maßgebend sein können, sind an die Darlegung der Beeinträchtigung der Kunstfreiheit keine überzogenen Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 46, 163). - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung mit ausreichender Warnfunktion erforderlich (BAG Urteile vom 18. Januar 1980, aa0; 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 1 a der Gründe; BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969), was insbes. - BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin
Da Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG die künstlerischen Vorstellungen schützt und damit auch subjektive Gesichtspunkte maßgebend sein können, sind an die Darlegung der Beeinträchtigung der Kunstfreiheit keine überzogenen Anforderungen zu stellen (BAG 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163). - BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
Befristung - Erprobung - Orchestermusiker
Für die Frage der Eignung und Befähigung eines Orchestermusikers spielen neben dessen fachlicher Qualifikation auch die - durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten - subjektiven künstlerischen Vorstellungen des Orchesterträgers bzw. -leiters sowie die Befähigung zur Zusammenarbeit mit den anderen Orchestermitgliedern eine nicht unerhebliche Rolle (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 49; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 46, 163) . - BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
In der Vereinbarung einer Probezeit - ohne eine ausdrückliche Kündigungsregelung - wird nach ganz herrschender Meinung eine stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich (§ 622 Abs. 3 BGB) bzw. tariflich zulässigen Mindestkündigungsfrist gesehen (vgl. schon BAG 22. Juli 1971 - 2 AZR 344/70 - BAGE 23, 393, 396; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163; 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25;… APS-Preis Grundlagen F Rn. 12;… MünchArbR-Richardi 2. Aufl. § 44 Rn. 58, 59). - LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
Krankheitsbedingte Kündigung und Abmahnung
- LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15
Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte …
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- LAG Hessen, 02.06.2015 - 4 Sa 1465/14
Wirksamkeit der Verlängerung der Probezeit aufgrund Unterbrechung der Ausbildung
- LAG Hessen, 14.05.2012 - 17 Sa 15/12
Formulararbeitsvertrag - Kündigungsfrist während der Probezeit; …
- LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
Kündigung Orchestermusiker
- BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln …
- BAG, 09.11.1988 - 5 AZR 271/88
Urteilszustellung nach mehr als 12 Monaten als Urteil ohne Gründe
- BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids
- LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
Personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
Außerordentliche, krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 431/17
Verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsvertragliche Leistungspflicht
- BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91
Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation …
- BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und …
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der …
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 455/93
Kündigung einer Rechtsvorgängerin der GmbH wegen Betriebsstillegung - Zustellung …
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 456/93
Kündigung einer Rechtsvorgängerin wegen Betriebsstillegung; verspätete …
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung
- BAG, 26.06.1991 - 5 AZR 347/90
Urteilszustellung nach mehr als vierzehn Monaten als absoluter Revisionsgrund - …
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Kündigung wegen Betriebsstillegung - verspätete Urteilsabsetzung - Wirksamkeit …
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 459/93
Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung
- LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung; …
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
- LAG Hamm, 01.12.2011 - 8 Sa 949/11
Auslegung einer Beklagtenbezeichnung nach erkennbar gewordenen Umständen; …
- BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 564/87
Beurteilung des Vorliegens von Gründen für die Entscheidung, wenn die Zustellung …
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 458/93
Kündigung wegen Betriebsstillegung ;verspätete Urteilsabsetzung
- LAG Hessen, 25.09.1987 - 5 Sa 150/87
Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen verhaltensbedingten …
- BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 251/84
- SG Leipzig, 25.03.2014 - S 17 AS 3416/11