Rechtsprechung
   BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,757
BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97 (https://dejure.org/1998,757)
BAG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 7 AZR 245/97 (https://dejure.org/1998,757)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 (https://dejure.org/1998,757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; ; KSchG 1969 § 2

  • RA Kotz

    Nachträgliche Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; KSchG 1969 § 2
    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses: Unverzichtbarkeit eines sachlichen Grundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 216
  • NJW 1999, 597
  • MDR 1999, 165
  • NZA 1999, 81
  • BB 1998, 2582
  • DB 1998, 2472
  • JR 1999, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97
    Dies gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung im Rahmen einer vom Arbeitgeber erklärten Änderungskündigung getroffen wird (Anschluß an das Urteil des Zweiten Senats vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dadurch hatte sie zwar die Möglichkeit, das Angebot nur unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG anzunehmen und Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG zu erheben (vgl. BAG Urteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Davon geht auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25. April 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe) aus, der mit seiner geänderten Rechtsprechung zur Änderungskündigung bei Umwandlung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses in ein befristetes Arbeitsverhältnis überhaupt erst seitdem die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage nach § 2 KSchG geschaffen hat.

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97
    Das Landesarbeitsgericht weicht mit seiner ausführlichen Begründung bewußt von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.) zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab.

    Dabei ist zu berücksichtigen, ob sich der Arbeitnehmer ohne Zwang mit der Befristung einverstanden erklärt hat oder ob diese sogar seinen eigenen Interessen entspricht (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 , aaO, zu I der Gründe).

  • LAG Berlin, 11.03.1997 - 12 Sa 124/96

    Richterliche Befristungskontrolle; Kündigung; Kündigungsschutzgesetz; Befristung;

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97
    Landesarbeitsgericht Berlin - 12 Sa 124/96 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. März 1997 - 12 Sa 124/96 - aufgehoben.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96

    Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97
    An dieser Rechtsprechung, die der Senat mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 599/96 -, n.v.; vgl. neuerdings auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 656/96 -) auch für den Fall bestätigt hat, daß der Befristungsvereinbarung eine Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vorausgegangen war, hält der Senat fest.
  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 656/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistent

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97
    An dieser Rechtsprechung, die der Senat mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 599/96 -, n.v.; vgl. neuerdings auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 656/96 -) auch für den Fall bestätigt hat, daß der Befristungsvereinbarung eine Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vorausgegangen war, hält der Senat fest.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97
    Dadurch hatte sie zwar die Möglichkeit, das Angebot nur unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG anzunehmen und Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG zu erheben (vgl. BAG Urteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    bb) Unter "allgemeinem Kündigungsschutz" wird - entsprechend der Überschrift des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes - im fachbezogenen Sprachgebrauch der Kündigungsschutz nach diesem Abschnitt verstanden (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 49, BAGE 128, 73; 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97  - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 216; HaKo/Mayer 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 147) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Fehlt es daran, muss der Arbeitnehmer die Änderung der Arbeitsbedingungen billigerweise nicht hinnehmen, was die Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. §§ 1, 2 KSchG zur Folge hat (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 216; Senat 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 82; ErfK/Müller-Glöge 10. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 13; KR/Rost 9. Aufl. § 2 Rn. 10a) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Ist die Befristung nicht sachlich gerechtfertigt, gilt der geänderte Arbeitsvertrag nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 89, 216) .

    Auch hier stehen dem Arbeitnehmer zur Durchsetzung seiner Rechte zwei Möglichkeiten der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes zur Verfügung (vgl. zur Änderungskündigung BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 349/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 -, n.v.; zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 656/96 - und vom 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 -) bedarf grundsätzlich auch die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eines sachlichen Grundes.
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

    Ist die Befristung nicht sachlich gerechtfertigt, gilt der geänderte Arbeitsvertrag nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 89, 216) .

    Auch hier stehen dem Arbeitnehmer zur Durchsetzung seiner Rechte zwei Möglichkeiten der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes zur Verfügung (vgl. zur Änderungskündigung BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

  • LAG Köln, 24.08.2007 - 11 Sa 250/07

    Befristung zur Einräumung einer Bewährungschance

    Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit Wirkung vom 01.01.2001 konnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ein zunächst unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, wobei allerdings eine derartige nachträgliche Befristung eines sachlichen Grundes bedurfte, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hatte, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit gewesen sei (BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 496/95, AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 245/97, AP Nr. 201 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II. 1. der Gründe; ebenso LAG Berlin, Urteil vom 31.05.2002 - 2 Sa 264/02, MDR 2002, 1195 f., zu II. 1. c) der Gründe).
  • LAG Hamburg, 10.12.2008 - 5 Sa 58/08

    Befristung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis - Arbeitsbegleitung als

    Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit Wirkung vom 01. Januar 2001 konnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst ein zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossenes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, wenn für die nachträgliche Befristung ein sachlicher Grund gegeben war und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hatte, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit gewesen sei (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I. 1. der Gründe; BAG 08. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - AP Nr. 201 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II. 1. der Gründe; ebenso LAG Berlin 31. Mai 2002 - 2 Sa 264/02 - MDR 2002, 1195 f., zu II. 1. c) der Gründe).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97

    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen

    Überdies gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, daß eine dem Bürger zur Verfügung stehende Rechtsschutzmöglichkeit andere Möglichkeiten der Rechtsverfolgung ausschließt (zu den Rechtsschutzmöglichkeiten einer nachträglichen Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses vgl. BAG Urteil vom 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - AP Nr. 201 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Köln, 10.06.2016 - 4 Sa 1039/15

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann indes nachträglich befristet werden (vgl. BAG 25.04.1996, AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78; 20.11.1997, AP GVG § 18 Nr. 1; 08.07.1998, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 201; 16.12.2010 - 2 AZR 576/09).
  • LAG Berlin, 31.05.2002 - 2 Sa 264/02

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Eine derartige nachträgliche Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen Grundes (BAG vom 08.07.1998 - 7 AZR 245/97 - m.w.N.).
  • LAG Brandenburg, 03.11.1998 - 2 Sa 443/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Anschluss an unwirksam befristetes

  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht