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   BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08   

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BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08 (https://dejure.org/2009,2798)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2009 - 7 AZR 270/08 (https://dejure.org/2009,2798)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 (https://dejure.org/2009,2798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAG zur Befristung ohne sachlichen Grund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzliche Umstände hinzutreten (vgl. zu § 1 BeschFG 1996: BAG 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu I 3 c bb (1) der Gründe mwN, BAGE 110, 295 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 27 = EzA TzBfG § 15 Nr. 1).

    Ob die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 TzBfG vertraglich abbedungen wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (BAG 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - mwN, aaO.).

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 410/01

    Anwendbarkeit des § 1 BeschFG 1996

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    Ebenso wie sich der Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung zu deren Rechtfertigung auch auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund berufen oder er sich auf einen Sachgrund stützen kann, wenn im Arbeitsvertrag § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigungsgrund für die Befristung genannt ist, kann er die Befristung mit § 14 Abs. 2 TzBfG begründen, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung angegeben ist (st. Rspr., vgl. etwa zur Vorgängerregelung in § 1 BeschFG 1996: BAG 26. Juni 2002 - 7 AZR 410/01 - zu B I 1 a der Gründe, AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 15; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung der vom Landesarbeitsgericht vorgenommenen Auslegung ist bei atypischen Vereinbarungen darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt wurden, ob der für die Auslegung maßgebliche Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde und ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde (BAG 26. Juni 2002 - 7 AZR 410/01 - zu B I 1 c der Gründe mwN, AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 15).

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    aa) Eine Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass sich die Vertragslaufzeit des Folgevertrags unmittelbar an die Laufzeit des zu verlängernden Vertrags anschließt, die Verlängerung noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird (vgl. etwa BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 19, BAGE 119, 149 = AP TzBfG § 14 Nr. 24 = EzA TzBfG § 14 Nr. 30; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - zu 2 a der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19).

    Vereinbaren die Parteien nicht im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung, sondern unabhängig davon während der Laufzeit eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrags unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit eine Änderung der Arbeitsbedingungen, ist dies für die Wirksamkeit der Befristung nicht von Bedeutung (BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - zu 2 b der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    Einer Verlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nicht entgegen, wenn die Parteien in der Verlängerungsvereinbarung die Vertragsbedingungen an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage anpassen (vgl. etwa BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212 = AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33) oder wenn sie in dem Verlängerungsvertrag Arbeitsbedingungen vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat (BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 9, AP TzBfG § 9 Nr. 5 = EzA TzBfG § 14 Nr. 44).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    Einer Verlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nicht entgegen, wenn die Parteien in der Verlängerungsvereinbarung die Vertragsbedingungen an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage anpassen (vgl. etwa BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212 = AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33) oder wenn sie in dem Verlängerungsvertrag Arbeitsbedingungen vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat (BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 9, AP TzBfG § 9 Nr. 5 = EzA TzBfG § 14 Nr. 44).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 286/04

    Befristung - Verlängerung - Änderungsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    aa) Eine Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass sich die Vertragslaufzeit des Folgevertrags unmittelbar an die Laufzeit des zu verlängernden Vertrags anschließt, die Verlängerung noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird (vgl. etwa BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 19, BAGE 119, 149 = AP TzBfG § 14 Nr. 24 = EzA TzBfG § 14 Nr. 30; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - zu 2 a der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19).
  • LAG Hamm, 14.02.2008 - 17 Sa 2017/07

    Ein in einem anlässlich des Abschlusses einer Verlängerungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Februar 2008 - 17 Sa 2017/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 514/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    aa) Eine Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass sich die Vertragslaufzeit des Folgevertrags unmittelbar an die Laufzeit des zu verlängernden Vertrags anschließt, die Verlängerung noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird (vgl. etwa BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 19, BAGE 119, 149 = AP TzBfG § 14 Nr. 24 = EzA TzBfG § 14 Nr. 30; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - zu 2 a der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08
    Ebenso wie sich der Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung zu deren Rechtfertigung auch auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund berufen oder er sich auf einen Sachgrund stützen kann, wenn im Arbeitsvertrag § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigungsgrund für die Befristung genannt ist, kann er die Befristung mit § 14 Abs. 2 TzBfG begründen, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung angegeben ist (st. Rspr., vgl. etwa zur Vorgängerregelung in § 1 BeschFG 1996: BAG 26. Juni 2002 - 7 AZR 410/01 - zu B I 1 a der Gründe, AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 15; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Sie enthält keine neue, die bereits bestehende Befristungsabrede ablösende Befristung, die ihrerseits auf ihre Wirksamkeit überprüft werden könnte (vgl. zur Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG: BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 20; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, aaO) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Der Arbeitgeber kann sich auch dann auf einen Sachgrund stützen, wenn im Arbeitsvertrag kein oder ein anderer Sachgrund oder etwa § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigungsgrund genannt ist (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 24 mwN, USK 2009 - 153) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Ebenso wie sich der Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung zu deren Rechtfertigung auch auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund berufen oder er sich auf einen Sachgrund stützen kann, wenn im Arbeitsvertrag § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigungsgrund für die Befristung genannt ist, kann er grundsätzlich die Befristung auch dann mit § 14 Abs. 2 TzBfG begründen, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung angegeben ist (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 24 mwN, USK 2009 - 153) .

    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzliche Umstände hinzutreten (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 26 mwN, USK 2009 - 153) .

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