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   BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12   

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https://dejure.org/2014,31671
BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12 (https://dejure.org/2014,31671)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 7 AZR 276/12 (https://dejure.org/2014,31671)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 (https://dejure.org/2014,31671)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

  • openjur.de

    Dienstordnungsangestellter; Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit; Mitbestimmung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Nr 2 PersVG NW 1974 vom 09.10.2007, § 74 Abs 3 PersVG NW 1974 vom 09.10.2007, § 26 BeamtStG, § 27 Abs 1 BeamtStG
    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Personalrats bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten

  • bag-urteil.com

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

  • Betriebs-Berater

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Mitbestimmung

  • rewis.io

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Recht der Dienstordnungsangestellten; Beamtenrecht - Dienstordnungsangestellter; Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit; Mitbestimmung

  • rechtsportal.de

    Beteiligung des Personalrats bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Feststellung begrenzter Dienstfähigkeit des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten - und die Mitbestimmung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2897
  • NZA-RR 2014, 678
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Dahinstehen kann, ob - wie es für den leicht abweichend formulierten § 189 ZPO angenommen wird (dazu BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 6; BGH 7. Dezember 2010 - VI ZR 48/10 - Rn. 11)  - die Heilung nach dieser Vorschrift einen Zustellungswillen der zustellenden Behörde voraussetzt (wohl eher gegenläufig: OVG Nordrhein-Westfalen 25. Februar 2014 - 13 A 1037/12 -) .
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Dass es sich nach der Versetzung des Klägers in den Ruhestand um ein auf einen vergangenen Zeitraum beschränktes Rechtsverhältnis handelt, steht hier dem Feststellungsinteresse nicht entgegen (zur vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage: BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 745/93 - zu 2 der Gründe mwN) .
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Die Verkennung der Beweislast durch das Landesarbeitsgericht ist auch ohne Verfahrensrüge im Revisionsverfahren zu berücksichtigen (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 46) .
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Dahinstehen kann, ob - wie es für den leicht abweichend formulierten § 189 ZPO angenommen wird (dazu BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 6; BGH 7. Dezember 2010 - VI ZR 48/10 - Rn. 11)  - die Heilung nach dieser Vorschrift einen Zustellungswillen der zustellenden Behörde voraussetzt (wohl eher gegenläufig: OVG Nordrhein-Westfalen 25. Februar 2014 - 13 A 1037/12 -) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11

    Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Davon ist der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangenen Entscheidung vom 26. Juli 2012 (- 6 AZR 52/11 - Rn. 24 mwN) ausgegangen.
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Rechtsverhältnis in diesem Sinn können auch einzelne Rechte aus einem Rechtsverhältnis sein (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Dienstordnungsangestellte, deren Rechtsstellung nur durch Verweisung auf das Beamtenrecht geregelt ist (zur Rechtsstellung der Dienstordnungsangestellten: BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 20) , stünden sich dann besser als Beamte.
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Die Feststellungsklage ermöglicht eine sachgemäße einfache Erledigung der aufgeworfenen Streitpunkte, so dass prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen, denn die Feststellung ist Grundlage für die rückwirkende Abrechnung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Hamm, 21.02.2012 - 17 Sa 897/11

    Mitwirkungsrecht des Personalrats bei Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Februar 2012 - 17 Sa 897/11 - aufgehoben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 1037/12

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung einer

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12
    Dahinstehen kann, ob - wie es für den leicht abweichend formulierten § 189 ZPO angenommen wird (dazu BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 6; BGH 7. Dezember 2010 - VI ZR 48/10 - Rn. 11)  - die Heilung nach dieser Vorschrift einen Zustellungswillen der zustellenden Behörde voraussetzt (wohl eher gegenläufig: OVG Nordrhein-Westfalen 25. Februar 2014 - 13 A 1037/12 -) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Die Verkennung der Darlegungs- und Beweislast ist ein materieller Rechtsfehler, der im Revisionsverfahren ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 70; 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 - Rn. 32) .
  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 137/22

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Auskunftsanspruch - Darlegungs-

    Hierin liegt ein materieller Rechtsfehler, der im Revisionsverfahren ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - Rn. 27; 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 70; 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 - Rn. 32) .
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22

    Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Hierin liegt ein materieller Rechtsfehler, der im Revisionsverfahren ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 70; 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 - Rn. 32) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15

    Mitwirkung; Personalrat; verbeamtete Lehrerin; Feststellung begrenzter

    § 68 Abs. 1 Nr. 6 PersVG Bbg lautete damals schon: "Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand ohne eigenen Antrag" und ist weder bei der Neuordnung des Beamtenrechts durch Gesetz vom 3. April 2009 (GVBl. I Nr. 4, S. 26) noch durch die Novellierung durch Gesetz vom 11. Februar 2014 (GVBl. I Nr. 9, S. 1 f.) ergänzt oder geändert worden, ohne dass die entsprechenden Gesetzgebungsmaterialien einen Hinweis darauf enthalten, dass der Gesetzgeber das Thema der Beteiligung der Personalvertretung bei der Feststellung begrenzter Dienstfähigkeit regeln oder auch nicht regeln wollte (anders als etwa in Nordrhein-Westfalen, wo der Landesgesetzgeber das im LPersVG NW i.d.F.v. 3. Dezember 1974, geändert durch Gesetz vom 29. März 2007, noch vorgesehene Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG NW a.F., durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 entfallen ließ mit der Begründung, die detaillierten Regelungen im Beamtenrecht ließen für eine Mitbestimmung keinen Raum, vgl. LT-Drs. 14/4239, S. 98; hierzu s. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 -, juris Rn. 22 f.: Kein Mitwirkungsrecht des Personalrates bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit des dortigen Klägers. Demgegenüber ist im LPersVG NW i.d.F. vom 8. Dezember 2015 erneut in § 72 Abs. 1 Nr. 9 der weitergehende Mitbestimmungstatbestand geregelt worden).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 2.17

    Analogie; Analogieschluss; Anknüpfungspunkt für Analogie; Anpassungsbedarf;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 - (NZA-RR 2014, 678 Rn. 22), das unter anderem davon ausgeht, dass der Personalrat bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten in Anwendung des § 27 BeamtStG kein Beteiligungsrecht gemäß § 74 Abs. 3 des Nordrhein-Westfälischen Landespersonalvertretungsgesetzes in der Fassung, die es im Dezember 2009 aufgrund des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 394, berichtigt S. 460 und berichtigt GV. NRW. 2008 S. 186) gefunden hat, besitzt.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 3.17

    Mitwirkung des Personalrats hinsichtlich Herabsetzung der Arbeitszeit eines

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 - (NZA-RR 2014, 678 Rn. 22), das unter anderem davon ausgeht, dass der Personalrat bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten in Anwendung des § 27 BeamtStG kein Beteiligungsrecht gemäß § 74 Abs. 3 des Nordrhein-Westfälischen Landespersonalvertretungsgesetzes in der Fassung, die es im Dezember 2009 aufgrund des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 394, berichtigt S. 460 und berichtigt GV. NRW. 2008 S. 186) gefunden hat, besitzt.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 4.17

    Mitwirkung des Personalrats für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 276/12 - (NZA-RR 2014, 678 Rn. 22), das unter anderem davon ausgeht, dass der Personalrat bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten in Anwendung des § 27 BeamtStG kein Beteiligungsrecht gemäß § 74 Abs. 3 des Nordrhein-Westfälischen Landespersonalvertretungsgesetzes in der Fassung, die es im Dezember 2009 aufgrund des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 394, berichtigt S. 460 und berichtigt GV. NRW. 2008 S. 186) gefunden hat, besitzt.
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