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   BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12   

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BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12 (https://dejure.org/2013,45109)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2013 - 7 AZR 277/12 (https://dejure.org/2013,45109)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 (https://dejure.org/2013,45109)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Befristeter Arbeitsvertrag; vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2, § 44b SGB 2 vom 30.07.2004
    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i.S. von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG; Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen nur vorübergehender Übertragung einer sozialstaatlichen Aufgabe

  • bag-urteil.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i.S. von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG

  • rechtsportal.de

    Begriff des sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i.S. von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorübergehende betriebliche Bedarf des Jobcenters an der Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Unsicherheit über zukünftige Beschäftigungsmöglichkeit rechtfertigt keine Befristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 480
  • NZS 2014, 431
  • BB 2014, 756
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    bb) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens oder einer Behörde zu unterscheiden (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 25 mwN) .

    cc) Wird die Befristung auf die nur vorübergehende Übertragung oder Wahrnehmung einer sozialstaatlichen (Dauer-)Aufgabe gestützt, vermag dies für sich gesehen sie nicht zu rechtfertigen (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN) .

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    aa) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12 mwN, aaO) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 13, aaO; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 101, 262) .

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    aa) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    Mit Urteil vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) stellte das Bundesverfassungsgericht - mit Gesetzeskraft (vgl. BGBl. I 2008 S. 27) - fest, dass die Aufgabenübertragung auf die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II aF unvereinbar mit Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2 iVm. Art. 83 GG war und erklärte die Regelung für längstens bis zum 31. Dezember 2010 anwendbar.

    Erst mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) wurde die Verfassungswidrigkeit des § 44b SGB II aF festgestellt.

  • LAG Thüringen, 10.01.2012 - 1 Sa 274/11

    Wirksamkeit einer Befristung wegen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs -

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 10. Januar 2012 - 1 Sa 274/11 - aufgehoben.
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (vgl. für eine Zweckbefristung BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 31) .
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 13, aaO; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 101, 262) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 16 mwN) .

    Unsicherheiten über die künftige organisatorische Struktur der Bewältigung sozialstaatlicher Daueraufgaben und der Zuständigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende rechtfertigen die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 18; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 20 ff.; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Diese Ungewissheit genügt nicht zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 f. mwN; 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 16 mwN) .

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 mwN) .

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 18) .

    Der Beklagte hatte nicht bereits bei Vertragsschluss die Entscheidung getroffen, ab dem 1. Januar 2011 in jedem Fall nur noch eigene Aufgaben aus § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II aF zu erfüllen und sich nicht - auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer - organisatorisch-kooperativ an einer Einrichtung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Agentur für Arbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II aF zu beteiligen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 21) .

    Hinsichtlich der künftigen organisatorischen Struktur der Aufgabenbewältigung und der Zuständigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende bestanden lediglich Unsicherheiten, die eine Befristung des Arbeitsvertrags nicht rechtfertigten (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 20 ff.) .

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen, über die der Senat im Urteil vom 4. Dezember 2013 (- 7 AZR 277/12 -) zu entscheiden hatte.

  • LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - anwendbares Recht - niederländisches Recht -

    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens zu unterscheiden (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 11.9.2013, 7 AZR 107/12; zit. nach iuris).

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; zit. nach iuris) .

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; zit. nach iuris ).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14

    Befristung - Vorübergehender Bedarf

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose über den nur vorübergehend bestehenden Arbeitskräftebedarf hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17; 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 360/16

    Befristung - Sprachförderlehrerin in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - NZA 2015, 362 Rz. 14; vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480, 482 Rz. 16; vom 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - NZA 2014, 150, 151 Rz. 24, jeweils m. w. N.), damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - NZA 2015, 301, 302 Rz. 15).

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, auf Grund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - NZA 2015, 362 Rz. 15; vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - NZA 2015, 301, 302 Rz. 15; vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480, 482 Rz. 16, vom 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - NZA 2014, 150, 151 Rz. 25, jeweils m. w. N.).

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480, 482 Rz. 18; vom 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - NZA 2014, 150, 151 f. Rz. 26 m. w. N.).

    Für den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gelten insoweit keine Privilegierungen (BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480, 482 Rz. 22).

  • LAG Köln, 23.01.2015 - 4 Sa 773/14

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Architektin

    Es reicht dabei nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (für eine Zweckbefristung BAG 15.5.2012 - 7 AZR 35/11; für eine Kalenderbefristung BAG 4, 12.2013 - 7 AZR 277/12, NZA 2014, 480).

    Auch für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gelten insofern keine Privilegien (BAG 4, 12.2013 - 7 AZR 277/12, NZA 2014, 480).

  • ArbG Magdeburg, 24.09.2014 - 3 Ca 209/14

    Entfristungsklage - Befristung - vorübergehender Mehrbedarf

    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 04.12.2013 - 7 AZR 277/12, NZA 2014, 480; BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08, BAGE 133, 319; 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 AP TzBfG § 14 Nr. 45 mwN).

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG 04.12.2013 -7 AZR 277/12 aaO.; 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 mwN, aaO).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 04.12.2013 - 7 AZR 277/12; 17.03.2010 - 7 AZR 640/08, aaO; 05.06.2002 - 7 AZR 241/01, BAGE 101, 262).

  • OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14

    Feststellungsbegehren eines Kindes ausländischer Eltern hinsichtlich des Erwerbs

    Nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung ist eine Zweckbefristung dann nicht zulässig, wenn der Wegfall des Zwecks ungewiss ist (etwa hinsichtlich der Frage, ob ein betrieblicher Bedarf oder ein Vertretungsbedarf nur vorübergehend ist, BAG, Urteil vom 04. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 -, Rn. 16, [...], bzw. BAG, Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 747/05 -, Rn. 14, [...]).
  • LAG Niedersachsen, 18.06.2014 - 2 Sa 1242/13

    Befristung zur beschäftigungsbegleitenden Betreuung schwer vermittelbarer

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftragsgebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (BAG, 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - EzA TzBfG § 14 Nr. 96; BAG, 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Projektbefristung

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 15, juris = NZA 2015, 362; BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17, juris = NZA 2014, 480).
  • VG Bremen, 07.12.2020 - 4 K 957/19

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020 -

  • LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur

  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 16 Sa 703/16

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs

  • ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 7500/20
  • LAG München, 05.06.2014 - 4 Sa 3/14

    Rückzahlungsvereinbarung, Ausschlussfrist

  • ArbG Freiburg, 13.05.2014 - 11 Ca 255/13

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich Vereinbarung der Befristung

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