Rechtsprechung
   BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11   

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https://dejure.org/2013,13956
BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 (https://dejure.org/2013,13956)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 (https://dejure.org/2013,13956)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 (https://dejure.org/2013,13956)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • openjur.de

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 557 Abs 3 S 2 ZPO, § 66 Abs 1 S 1 Halbs 1 ArbGG, § 2 Abs 2 S 1 WissZeitVG, § 5 S 1 WissZeitVG, § 57b Abs 2 Nr 4 HRG
    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal im Fall von Drittmittelfinanzierungen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • Betriebs-Berater

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • rewis.io

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal wegen Drittmittelfinanzierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung (hier: Finanzierungs- und Entwicklungsvertrag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverhältnisse an an Forschungseinrichtigungen - Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1271
  • BB 2013, 1716
  • DB 2013, 1556
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZB 60/10

    Berufungsschrift: Erforderlichkeit einer Unterschrift

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Dies kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Schriftsatz fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden war (vgl. BGH 9. Dezember 2010 - IX ZB 60/10 - Rn. 5) .
  • BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 632/79

    Namenszeichnung - Formalien bei Urkunden

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 519 Abs. 1 und Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO muss die Berufungsschrift von einem nach § 11 Abs. 2 ArbGG postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein (vgl. BAG 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - AP ZPO § 518 Nr. 46 = EzA ZPO § 518 Nr. 28; für die Berufungsbegründung vgl. 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 14, AP ZPO § 130a Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 64 Rn. 67) .
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Außerdem wurde die begrenzte sachliche Zielsetzung, die ein Drittmittelgeber mit der zeitlich begrenzten Finanzierung eines Arbeitsplatzes verfolgt, auch für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Drittmittelempfänger als erheblich und damit geeignet angesehen, eine entsprechende Befristung sachlich zu rechtfertigen (zB BAG 3. Dezember 1982 -  7 AZR 622/80  - zu B II 3 der Gründe, BAGE 41, 110 ) .
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Für eine solche Prognose müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 99, 223) .
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Hieraus ergeben sich keine nachteiligen Folgen für die Parteien (ähnlich BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu I 3 der Gründe, AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1) .
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    In diesem Fall sei davon auszugehen, dass sowohl der Drittmittelgeber als auch der Arbeitgeber sich gerade mit den Verhältnissen dieser Stelle befasst und ihre Entscheidung über den Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes aus sachlichen Erwägungen getroffen hätten (zB BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 241/05 - Rn. 12 mwN, ZTR 2006, 509) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Dies setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (st. Rspr. vgl. zB BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 121, 18) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Auch die Mitwirkung des Arbeitnehmers an einem vorübergehend anfallenden Projekt kann die Befristung des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrags rechtfertigen (BAG 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 519 Abs. 1 und Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO muss die Berufungsschrift von einem nach § 11 Abs. 2 ArbGG postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein (vgl. BAG 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - AP ZPO § 518 Nr. 46 = EzA ZPO § 518 Nr. 28; für die Berufungsbegründung vgl. 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 14, AP ZPO § 130a Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 64 Rn. 67) .
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist grundsätzlich die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. zB BAG 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

  • BGH, 26.03.2012 - II ZB 23/11

    Beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift als

  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

  • LAG Köln, 14.03.2011 - 11 Sa 439/10

    Stillschweigende Verlängerung befristeter Drittmittelbewilligung; unwirksamer

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Die Regelung erfasst damit nur solche Finanzierungsbewilligungen, deren Endlichkeit hinreichend genau feststeht (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 24) .

    Auch die Mitwirkung des Arbeitnehmers an einem vorübergehend anfallenden Projekt kann die Befristung des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrags rechtfertigen (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 16; 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 36; 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 19 mwN) .

    Für eine solche Prognose müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 36) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22

    Keine Entschädigung nach rechtsmissbräuchlicher Bewerbung eines Mannes auf eine

    Auch ansonsten entstehen vorliegend keine nachteiligen Folgen für die Parteien, wenn die Zurückweisung der Berufung sowohl mit deren Unzulässigkeit als auch mit deren Unbegründetheit begründet wird (vergleiche hierzu auch BAG 13. Februar 2012 - 7 AZR 284/11 - Randnummer 13, dort hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen, ob die Berufung zulässig gewesen ist, weil jedenfalls die Revision unbegründet war).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Unerheblich ist, dass das Landesarbeitsgericht die Berufung insgesamt als zulässig angesehen hat (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16

    Befristung - Hochschule - Drittmittel

    Die Regelung erfasst damit nur solche Finanzierungsbewilligungen, deren Endlichkeit hinreichend genau feststeht (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 19, aaO; grundlegend 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 24) .

    Nur eine fremdbestimmt vorgegebene inhaltliche und zeitliche Zweckbestimmung erlaubt dem Arbeitgeber eine hinreichend sichere Prognose zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 32) .

    Dies würde dem mit der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge nicht gerecht (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 33) .

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

    § 5 WissZeitVG beschreibt mit der Formulierung "mit wissenschaftlichem Personal" einen eigenständigen personellen Geltungsbereich, also einen anderen als den in § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG (ErfK/Müller-Glöge 19. Aufl. WissZeitVG § 5 Rn. 2 mwN; HK-TzBfG/Joussen 6. Aufl. WissZeitVG § 5 Rn. 3; Preis/Ulber WissZeitVG 2. Aufl. § 5 Rn. 10 mwN; APS/Schmidt 5. Aufl. WZVG § 5 Rn. 4 mwN; KR/Treber 12. Aufl. § 5 WissZeitVG Rn. 2; offengelassen von BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 27.07.2016 - 7 Sa 1208/15

    Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen des in der Wissenschaft tätigen

    Eine zu weite Auslegung von § 2 Abs. 2 WissZeitVG würde dem mit der Befristungsrichtlinie zu der Rahmenvereinbarung verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverhältnisse nicht gerecht (vgl. BT-Drucks. 16/3438 S. 14 und das dort angeführte Beispiel von durch Bund und Länder geförderter Langfristforschungsvorhaben der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften, die von vornherein auf eine Laufzeit von 25 Jahren angelegt sein können und BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 284/11, zitiert nach juris).

    Die Annahme eines zu weiten Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 S. 1 WissZeitVG wird dem mit der Befristungsrichtlinie zu der Rahmenvereinbarung verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverhältnisse nicht gerecht (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 284/11, zitiert nach juris).

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

    Die Zulässigkeit der Revision kann insoweit aus prozessökonomischen Gründen unterstellt werden, weil sie in der Sache keinen Erfolg hat (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu I 3 der Gründe; ähnlich BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 13; BGH 31. März 2021 - IV AR (VZ) 6/20 - Rn. 3 [zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 29 EGGVG]) .
  • ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 7500/20
    Nicht nur im Hochschulbereich kommt die Mitwirkung an einem bestimmten, zeitlich begrenzten Projekt als ein dem Sachgrund Nr. 1 zuzuordnender Sachverhalt in Betracht (BAG vom 13.2.2013, NZA 2013, 1271; vom 24.09.2014, NZA 2015, 301; vom 21.11.2018, NZA 2019, 611).

    Bei den i.R.d. Projekts zu bewältigenden Aufgaben muss es sich um eine auf vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgabe handeln (BAG vom 13.02.2013, NZA 2013, 1271; vom 24.09.2014, NZA 2015, 301; 27.07.2016, NZA 2016, 1531; vom 16.01.2018 NZA 2018, 663).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 6 Ta 673/22

    Teilnahme am betrieblichen Sommerfest einer Klinik nur mit 2G+ und negativen Test

    Denn da der angegriffene Beschluss im Ergebnis Bestand hat, ergibt sich für die Parteien hieraus keine nachteilige Folge (so das Bundesarbeitsgericht (BAG) für den Fall einer unbegründeten Revision, Urteil vom 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 -, NZA 2013, 1271 fortfolgende, Randziffer 13).
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2021 - 13 Sa 96/21

    Objektive Klagehäufung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB ;

    2.Es bleibt offen, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Revisionsverfahren die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung dahinstehen kann, wenn die Revision jedenfalls aus anderen Gründen unbegründet ist (BAG 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 -), auch dann anzuwenden ist, wenn im Berufungsverfahren die Zulässigkeit der Berufung fraglich, jedoch die Berufung bei materiell-rechtlicher Prüfung unbegründet ist (so LAG Sachsen 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 -).

    Es kann daher offen bleiben, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Revisionsverfahren die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung dahinstehen kann, wenn die Revision jedenfalls aus anderen Gründen unbegründet ist (BAG 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 -) auch dann anzuwenden ist, wenn im Berufungsverfahren die Zulässigkeit der Berufung fraglich, jedoch die Berufung bei materiell-rechtlicher Prüfung unbegründet ist (so LAG Sachsen 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 -).

  • LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23

    Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?

  • LAG Köln, 06.11.2013 - 11 Sa 226/13

    Unwirksame Befristung

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 429/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • LAG Köln, 23.01.2015 - 4 Sa 773/14

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Architektin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17

    Befristung der Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 762/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14

    Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

  • LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.2015 - 6 Sa 473/14

    Befristungskontrolle

  • ArbG Münster, 10.03.2017 - 4 Ca 1759/16
  • LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Chronische Erkrankung als

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