Rechtsprechung
   BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3171
BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 (https://dejure.org/2011,3171)
BAG, Entscheidung vom 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 (https://dejure.org/2011,3171)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 (https://dejure.org/2011,3171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • openjur.de

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG; Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 22 Abs 1 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG
    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 22 Abs 1 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG
    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aus einer vertraglichen Regelung über die Berechnung der Unternehmenszugehörigkeit kann im Zusammenhang mit einer Befristungskontrollklage nicht ein fiktives Arbeitsverhältnis hergeleitet werden; Zulässigkeit der Herleitung eines fiktiven Arbeitsverhältnisses aus einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis - sachgrundlose Befristung - Rechtswidrigkeit

  • Betriebs-Berater

    Befristung bei Arbeitnehmerüberlassung

  • rewis.io

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungskontrolle; Vorbeschäftigungsverbot; Anrechnung von Dienstzeiten bei anderem Arbeitgeber im Konzern; Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 791
  • BB 2011, 1652
  • DB 2011, 1528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    (1) Gewerbsmäßig iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit (vgl. zuletzt BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 19 mwN, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

    An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es regelmäßig, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der ihm entstehenden Kosten erfolgen soll und dem Verleiher dadurch auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (vgl. mit näherer Begründung BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 19 ff. mwN, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

    (b) Die für die Gewerbsmäßigkeit erforderliche Gewinnerzielungsabsicht fehlt regelmäßig, wenn mit der Überlassung von Arbeitnehmern unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt werden (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 28 mwN, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

    Die Gefahr der Absenkung des Sozialschutzes der betroffenen Arbeitnehmer ist dann typischerweise größer, wenn die Arbeitnehmerüberlassung darauf ausgerichtet ist, durch sie unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Gewinne zu erzielen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 23, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Diese Ausnahmeregelung findet aber keine Anwendung auf Personalführungsgesellschaften, deren Zweck sich in der Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern erschöpft, um diese dauerhaft zu anderen Konzernunternehmen zu entsenden (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 b cc der Gründe, EzA AÜG § 14 Nr. 5 sowie die Begründung zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung BT-Drucks. 10/3206 S. 33) .

    Zu den Kosten gehören dabei nicht nur die Kosten der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer selbst, also vor allem Lohnkosten einschließlich aller Lohnnebenkosten, sondern auch die beim Verleiher für die Arbeitnehmerüberlassung anfallenden Verwaltungskosten (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 c bb der Gründe mwN, EzA AÜG § 14 Nr. 5) .

    Bei Wirtschaftsunternehmen, die keine gemeinnützigen, karitativen oder sonstigen ideellen Ziele verfolgen, ist dagegen grundsätzlich anzunehmen, dass sie aus der Arbeitnehmerüberlassung unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile ziehen wollen (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 c aa der Gründe mwN, EzA AÜG § 14 Nr. 5) .

    Nach einem Beschluss des Senats vom 20. April 2005 gilt das allerdings nicht für konzernzugehörige Personalführungsgesellschaften; hier fehle es in der Regel an der Absicht, aus der Arbeitnehmerüberlassung einen Gewinn zu erzielen (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - aaO) .

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Eine Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG liegt nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch dann nicht vor, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer zuvor bei einem anderen Konzernunternehmen beschäftigt war oder als Leiharbeitnehmer im gleichen Betrieb auf dem gleichen Arbeitsplatz gearbeitet hat (vgl. 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06  - Rn. 13, BAGE 120, 34; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 30, BAGE 121, 18 ) .

    a) Eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung bei der Vereinbarung einer sachgrundlosen Befristung kann vorliegen, wenn diese darauf abzielt, den Arbeitnehmer unter Einschaltung mehrerer Vertragsarbeitgeber auf eine unangemessene Zeit mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen bei einem Arbeitgeber beschäftigen zu können (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 16, BAGE 120, 34) .

    Ein Rechtsmissbrauch liegt allerdings dann nicht vor, wenn für den Austausch des Vertragsarbeitgebers andere, rechtlich nicht zu missbilligende Gründe maßgeblich waren (vgl. zum BeschFG 1996 BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317; zum TzBfG BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 17, BAGE 120, 34 ) .

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 26) .

    Die revisionsrechtliche Überprüfung der vom Landesarbeitsgericht vorgenommenen Auslegung ist bei atypischen Vereinbarungen darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung ( §§ 133, 157 BGB ) richtig angewandt wurden, ob der für die Auslegung maßgebliche Tatsachenstoff vollständig verwertet und ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 26 mwN) .

  • EuGH, 21.10.2010 - C-242/09

    Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Nach einem Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2010 kann aber bei einem Übergang eines konzernangehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, als Veräußerer im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG auch das Konzernunternehmen anzusehen sein, zu dem die Arbeitnehmer ständig abgestellt waren, ohne mit diesem durch einen Arbeitsvertrag verbunden gewesen zu sein, obwohl es in diesem Konzern ein Unternehmen gibt, an das die betreffenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden waren (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Tenor und Rn. 32, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/23 Nr. 5) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Ein Rechtsmissbrauch liegt allerdings dann nicht vor, wenn für den Austausch des Vertragsarbeitgebers andere, rechtlich nicht zu missbilligende Gründe maßgeblich waren (vgl. zum BeschFG 1996 BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317; zum TzBfG BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 17, BAGE 120, 34 ) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Eine Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG liegt nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch dann nicht vor, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer zuvor bei einem anderen Konzernunternehmen beschäftigt war oder als Leiharbeitnehmer im gleichen Betrieb auf dem gleichen Arbeitsplatz gearbeitet hat (vgl. 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06  - Rn. 13, BAGE 120, 34; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 30, BAGE 121, 18 ) .
  • BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 578/87

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Betriebsübernahme -

    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Anderenfalls könnte das Unternehmen zur Umgehung des AÜG eingesetzt werden (vgl. dazu, dass es für die Anwendbarkeit des AÜG nach § 1 Abs. 1 AÜG nicht auf den überwiegenden Zweck des Betriebs ankommt, sondern es genügt, wenn die Arbeitnehmerüberlassung als solche im Einzelfall der Hauptzweck des Geschäftes ist, BAG 18. Februar 1988 - 2 AZR 578/87 - zu III 2 b bb der Gründe mwN, EzAÜG BGB § 613a Nr. 4; Hamann in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 1 Rn. 243 mwN; Thüsing/Waas AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 200; ErfK/Wank 11. Aufl. § 1 AÜG Rn. 26) .
  • LAG Sachsen, 09.07.2009 - 6 Sa 59/09
    Auszug aus BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Juli 2009 - 6 Sa 59/09 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 26. November 2008 - 9 Ca 1962/08 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Zu den Kosten gehörten nicht nur die Kosten der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer selbst, sondern auch die Verwaltungskosten, die beim Verleiher für die Arbeitnehmerüberlassung anfielen (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 35; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 19) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Es erscheint danach nicht völlig ausgeschlossen, dass aus unionsrechtlichen Gründen der Übergang eines Konzernunternehmens Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse konzernintern überlassener Arbeitnehmer hat (vgl. dazu Bauer/v. Medem NZA 2011, 20; ErfK/Preis 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 67; Gaul/Ludwig DB 2011, 298; Kühn NJW 2011, 1408; Raab EuZA 2011, 537; vgl. auch BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 43) .
  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    Die allgemein übliche Vergütung umfasst --neben den Lohnkosten einschließlich aller Lohnnebenkosten-- auch einen Anteil, der beim Verleiher die anfallenden Verwaltungskosten abdeckt (BAG-Urteil vom 9. Februar 2011  7 AZR 32/10, Der Betrieb 2011, 1528, Rz 36) sowie den Gewinn des Verleihers.
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige

    Mit Urteil vom 9. Februar 2011 (- 7 AZR 32/10 -) hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf die Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 2011 (- 7 AZR 32/10 - Rn. 31 ff.) geprüft und festgestellt.

    Gewerbsmäßig iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF war nach dem Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2011 jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 18) .

    Zu den Kosten gehören dabei nicht nur die Kosten der Beschäftigung der Leiharbeitnehmer selbst, also vor allem Lohnkosten einschließlich aller Lohnnebenkosten, sondern auch die beim Verleiher für die Arbeitnehmerüberlassung anfallenden Verwaltungskosten (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 36) .

    An dieser Ausnahmerechtsprechung für konzernzugehörige Personalführungsgesellschaften hat der Siebte Senat mit seinem Urteil vom 9. Februar 2011 - mit Bindungswirkung für den Senat im vorliegenden Verfahren - jedoch nicht festgehalten (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 37; zust. Hamann jurisPR-ArbR 29/2011 Anm. 1; bestätigt durch BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 23) .

    Gewinnerzielungsabsicht und damit Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung lag nach dem Urteil des Siebten Senats vom 9. Februar 2011 (- 7 AZR 32/10 - Rn. 37) zum einen vor, wenn zwischen dem Verleihunternehmen und der Konzernmutter ein Gewinnabführungsvertrag bestand.

    Allein durch die Formulierung, das Landesarbeitsgericht werde "weiter" festzustellen haben, ob durch die Arbeitnehmerüberlassung ein mittelbarer Gewinn im Konzern erzeugt werden sollte (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 40) , entstand keine Bindung des Berufungsgerichts nach § 563 Abs. 2 ZPO dahin gehend, zunächst zwingend die Frage eines unmittelbaren Vorteils zu klären.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Das setzt voraus, dass Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist, auch wenn zwischen den Arbeitgebern - wie hier - ein Konzernverbund besteht (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 13, BAGE 120, 34; 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

    Gewerbsmäßig iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (dazu zuletzt BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 35 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

    Eine Einschränkung der Erlaubnispflicht auf Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand ausschließlich oder überwiegend in der Überlassung von Arbeitnehmern liegt, ist mit dem Schutzzweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht zu vereinbaren (BAG 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - aaO; vgl. auch 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 32, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

    Eine solche Situation ist ua. gegeben, wenn ein konzernzugehöriges Unternehmen Arbeitnehmer einstellt, um sie an andere Konzernunternehmen zu Bedingungen zu überlassen, die für diese Unternehmen mit geringeren Kosten verbunden sind als wenn sie die Arbeitnehmer selbst einstellen würden (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 36 f., AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14 unter teilweiser Aufgabe von BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 c aa der Gründe, EzA AÜG § 14 Nr. 5, diese Entscheidung betraf jedoch den hier nicht vorliegenden Fall von Personalführungsgesellschaften) .

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    So liegt der Fall etwa dann, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer zuvor bei einem anderen Konzernunternehmen beschäftigt war (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Hessen, 09.06.2017 - 10 Sa 1554/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

    Deshalb liegt eine Vorbeschäftigung i.S. der Regelung nicht vor, wenn der Arbeitnehmer bei einem Leiharbeitgeber im Betrieb des Entleihers gearbeitet hat (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 15, NZA 2011, 791 [BAG 09.02.2011 - 7 AZR 32/10] ; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 95; APS/Backhaus 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 399) .
  • LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20

    Arbeitnehmerüberlassung - sachgrundlose Anschlussbefristung

    Die anderslautende BAG-Entscheidung vom 09.02.2011 (7 AZR 32/10) sei noch zum alten AÜG ergangen.
  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

    Mit der Neuregelung sollte auch klargestellt werden, dass die Privilegierung des Verleihs von Arbeitnehmern im Konzern nicht für die Arbeitnehmerüberlassung durch Personalführungsgesellschaften gilt, deren Zweck die Einstellung und Überlassung von Personal ist (Bundestags-Drucksache 17/4804, Seite 8; dazu auch BAG, Urteil vom 9. Februar 2011, 7 AZR 32/10, NZA 2011, 791 in Bezug auf die frühere Fassung der Norm).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 27/12

    Rechtsweg für die Insolvenzanfechtung von Zahlungen Dritter auf

    cc) Davon abgesehen läge hier eine auch gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen vor, weil der Beklagte seine Arbeit vorübergehend nicht bei der GK G.  , sondern bei der Schuldnerin als deren Alleingesellschafterin geleistet hat (vgl. BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10, NZA 2011, 791 Rn. 32).
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • LAG Hessen, 06.08.2019 - 15 Sa 424/19

    Kein Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbot bei zunächst unter aufschiebender

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14

    Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung,

  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 19 K 5500/15

    Gewinnerzielungsabsicht ; konzerninterne Bewachungstätigkeit ; Profifußballclub;

  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 15 Sa 1566/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 809/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • AGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - AGH 21/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tätigkeit im Rahmen eines

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
  • ArbG Krefeld, 15.05.2012 - 1 Ca 2551/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 813/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • ArbG Paderborn, 18.07.2014 - 3 Ca 693/14

    Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 II 2 TzBfG

  • AGH Baden-Württemberg, 15.09.2017 - AGH 21/17

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf eine rückwirkende Zulassung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht