Rechtsprechung
BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen - Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses - Rechtserhebliche objektive Umgehung einer Tarifnorm
- archive.org
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 620; BAT SR 2y Nr. 1 Protokollnotiz Nr. 2
Tarifliche Höchstbefristungsdauer und mehrere befristete Arbeitsverträge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.06.1991 - 25a Ca 370/90
- LAG Hamburg, 24.01.1992 - 6 Sa 55/91
- BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
Papierfundstellen
- NZA 1994, 258
- BB 1994, 718
- DB 1994, 1145
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12
Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch
Mehrere aneinandergereihte Arbeitsverträge können dagegen zusammen die Dauer von fünf Jahren überschreiten (st. Rspr. vgl. zB BAG 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - BAGE 48, 215; ausdrückliche Festhaltung in BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 -; zuletzt 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 26) .Eine solche Vertragsgestaltung stellt auch keine Umgehung der Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT dar (ausf. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe;… vgl. auch 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 3 und 4 der Gründe, aaO) .
- BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die nur insgesamt die Höchstdauer von fünf Jahren überschreiten, ist nach der Protokollnotiz Nr. 2 Satz 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT zulässig (st. Rspr., vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe). - BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05
Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt
Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die nur insgesamt die Höchstdauer von fünf Jahren überschreiten, ist nach der Protokollnotiz Nr. 2 Satz 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT zulässig (st. Rspr., vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe).
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Ebenso wie bei der Protokollnotiz Nr. 2 (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe) kommt es auch bei der Protokollnotiz Nr. 3 zu Nr. 1 SR 2 y BAT auf den einzelnen Arbeitsvertrag an. - BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die genannte Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT lediglich verbietet, daß der einzelne Arbeitsvertrag die Höchstdauer von fünf Jahren überschreitet, nicht aber, daß diese Höchstdauer durch die Zusammenrechnung mehrerer aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge überschritten wird (vgl. zuletzt Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N. insbesondere auf BAG Urteil vom 22. März 1985, BAGE 48, 2 15 = AP Nr. 90 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester
Ein darüberhinausgehender Schutzzweck ist nicht ersichtlich, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 c der Gründe; vgl. zu SR 2y BAT: BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe; 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 215) .Eine solche Umgehung führte zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 2 der Gründe; vgl. im Übrigen auch - zur Befristungshöchstgrenze der früheren - Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe) .
- BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95
Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe) verbietet die Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT lediglich, daß der einzelne Arbeitsvertrag die Höchstdauer von fünf Jahren überschreitet, nicht aber, daß diese Höchstdauer durch die Zusammenrechnung mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge überschritten wird. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2004 - 9 Sa 396/04
Befristetes Arbeitsverhältnis: Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes bei …
Wenn die Berufungsführerin des Weiteren rügt, dass die in der Protokollnotiz 2. zu Nr. 1 der SR 2y zum BAT festgelegte 5-Jahres-Grenze vorliegend überschritten sei, bedarf es nicht der Entscheidung, ob für die Überschreitung dieser Zeitgrenze auch auf die Gesamtdauer mehrerer aneinandergereihter befristeter Verträge abgestellt werden kann (so 2. Senat des BAG im Urteil vom 26.05.1983 - 2 AZR 739/81 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder ob die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge keine Umgehung dieser Protokollnotiz darstellen kann (so der 7. Senat des BAG in seinem Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 = AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und in seinem Urteil vom 21.06.1983 - 7 AZR 295/81 = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 Hingegen ist der Abschluss mehrerer befristeter Verträge mit einer Laufzeit von jeweils weniger als fünf Jahren auch dann mit der Protokollnotiz 2 zu Nr. 1 SR 2 y zu vereinbaren, wenn die Summe der Vertragslaufzeiten mehr als fünf Jahre ergibt (BAG 21.04.1993 - 7 AZR 376/92, AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… ErfK-Müller-Glöge, 5. Aufl. 2005, § 22 TzBfG Rz. 5).
- LAG Sachsen, 07.12.1995 - 4 Sa 757/95
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichekeit des …
Auch wenn Prüfungsgegenstand die Wirksamkeit der Befristung des letzten Vertrages der Parteien ist, so ist doch die Zahl der vorangegangenen befristeten Arbeitsverhältnisse zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristung insofern zu berücksichtigen, als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (vgl. BAG, NZA 1988, 468, 469; BAG, NZA 1988, 280, 282; BAG, NZA 1994, 258, 260). - LAG Köln, 13.09.1995 - 2 Sa 568/95
Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrages wegen Erziehungsurlaubs …
- BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
- LAG Nürnberg, 28.03.1994 - 4 Sa 887/93
Befristetes Arbeitsverhältnis neben einer existenzsichernden Haupttätigkeit; …
- LAG Sachsen, 05.10.1995 - 4 Sa 664/95
Befristung eines Arbeitsvertrages; Vermittlung durch Arbeitsamt; Hausinterne …
- LAG Hessen, 03.02.2009 - 12 Sa 416/08
Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung - unzulässige …
- LAG Hamm, 31.07.1998 - 5 Sa 91/98
Feststellung auf unbefristetes Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses; …
- BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 147/93
Rechtsirrtum über die Berechnung der Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge …