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BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lohnfortzahlung bei Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 2, § 38 Abs. 1
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes - Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.04.1987 - 3 Ca 484/86
- LAG Hamburg, 30.05.1987 - 8 Sa 87/87
- LAG Hamburg, 30.05.1988 - 2 Sa 87/87
- BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung …
Auszug aus BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) entschieden, daß es für den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die Zeit seiner Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung nicht darauf ankomme, ob das Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wurde oder nicht.
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentliche Kündigung eines …
Zwar vertrete das BAG in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 19.05.1983 (6 AZR 290/81, NJW 1983, 2720; bestätigt von BAG, Urt. v. 31.05.1989, 7 AZR 402/88 und 7 AZR 277/88) die Auffassung, dass auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine (Änderungs)kündigung keine erforderliche Betriebsratstätigkeit sei, zumindest dann, wenn er zuvor ordnungsgemäß angehört worden sei.