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   BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12   

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https://dejure.org/2014,25239
BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12 (https://dejure.org/2014,25239)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 7 AZR 404/12 (https://dejure.org/2014,25239)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 (https://dejure.org/2014,25239)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltung der Betriebsratstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgeltung der Betriebsratstätigkeit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein finanzieller Abgeltungsanspruch für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 564
  • DB 2014, 2295
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .

    Das wäre weder mit dem Ehrenamtsprinzip des § 37 Abs. 1 BetrVG noch mit dem Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG vereinbar (vgl. dazu BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 31, BAGE 134, 233) .

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Anders als § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG sieht § 96 Abs. 6 SGB IX einen finanziellen Abgeltungsanspruch für Fälle, in denen der Freizeitausgleich für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter nicht möglich ist, nicht vor (vgl. zu § 46 Abs. 2 BPersVG, der für solche Fälle ebenfalls keinen Abgeltungsanspruch begründet, BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 b der Gründe) .

    Es handelt sich insoweit auch nicht um eine planwidrige gesetzliche Regelungslücke, die im Wege der Analogie zu füllen wäre, sondern, wie die entsprechende Regelung in § 46 Abs. 2 BPersVG deutlich macht, um eine ersichtlich wegen des Ehrenamtsprinzips getroffene gesetzgeberische Entscheidung (vgl. auch hierzu BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - aaO) .

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

    Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    aa) "Betriebsbedingte Gründe" iSv. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen nur vor, wenn betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 106, 87) .
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06

    Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Die von der Rechtsvorgängerin der Beklagten eingelegte Revision gegen das der Kündigungsschutzklage stattgebende Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 8. März 2006 wurde durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2007 (- 8 AZR 310/06 -) zurückgewiesen.
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Daher entspricht es auch zu Recht der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum, dass regelmäßig keine "betriebsbedingten Gründe" angenommen werden können, wenn sich ein Betriebsratsmitglied entschließt, während seines Urlaubs Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen (vgl. Fitting § 37 Rn. 87; ErfK/Koch 14. Aufl. § 37 BetrVG Rn. 7; Weber GK-BetrVG § 37 Rn. 92; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 37 Rn. 46; im Ergebnis auch DKKW-Wedde § 37 Rn. 77, der allerdings von der Möglichkeit der Unterbrechung des Urlaubs und dessen späterer Verlängerung ausgeht; vgl. ferner auch BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - Rn. 29 bis 32) .
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Dem Arbeitgeber obliegt danach die Entscheidung, ob er umfangreiche Arbeitsbefreiung gewähren kann oder Mehrarbeitsvergütung leisten muss, weil er die Arbeitskraft des Betriebsratsmitglieds benötigt (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 92, 241) .
  • BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85

    Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Diese ergibt sich regelmäßig aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag (vgl. BAG 3. Dezember 1987 - 6 AZR 569/85 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 57, 96) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. März 2012 - 3 Sa 10/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Dabei kann dahinstehen, ob die Klägerin während ihres Kündigungsschutzverfahrens Betriebsratstätigkeit verrichten konnte oder ob sie nicht in dieser Zeit an der Ausübung ihres Amts verhindert war (vgl. BAG 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - zu B II 1 b bb der Gründe, BAGE 112, 305) .
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11

    Unzulässige Revision - unzureichende Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist das Betriebsratsmitglied darauf angewiesen, den Freizeitausgleichsanspruch geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn.   29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 21; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn.   29 mwN, BAGE 134, 233) .
  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt 28.05.2014 - 7 AZR 404/12 - ZTR 2014, 677 m.w.N.) liegen betriebsbedingte Gründe immer dann vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Sphäre des Betriebs die Undurchführbarkeit von Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit bedingen.
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 37; 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 134, 233) .
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 13) .
  • LAG Bremen, 03.07.2018 - 1 Sa 147/17

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG v. 27.07.2016, 7 AZR 255/14; BAG v. 28.05.2014, 7 AZR 404/12).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 13) .
  • LAG München, 16.09.2015 - 5 TaBV 36/15

    Unterlassungsanspruch; Behinderung der Betriebsratstätigkeit;

    5 TaBV 36/15 - 11 v. 28.05.2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20, NZA 2015, S. 564).
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