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   BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85   

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BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85 (https://dejure.org/1986,4753)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1986 - 7 AZR 418/85 (https://dejure.org/1986,4753)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 (https://dejure.org/1986,4753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung eines Bühnenengagementsvertrages - Verletzung einer Rechtsnorm durch Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts - Auf die Person des betroffenen Mitglieds bezogene konkrete und nachvollziehbaren Begründung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Urteil vom 11. März 1982 (- 2 AZR 233/81 - BAG 39, 1 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) zur gleichbedeutenden Vorschrift des § 2 Abs. 5 TVM ausgeführt, der Arbeitgeber habe, bevor er eine Nichtverlängerungsmitteilung ausspreche, das Bühnenmitglied nicht nur zu hören, sondern diesem auch die hierfür maßgeblichen Gründe mitzuteilen.

    Allein die Mitteilung dieser subjektiven, für die Arbeitgeberentscheidung ausschlaggebend gewesenen Erwägungen aber hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11. März 1982 (aaO) gefordert.

    Dabei sind materielle Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen, während es bei Verfahrensmängeln einer dem Revisionsrecht entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. z.B. BAG 15, 87, 95 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe; BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953; BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 3 ff.; Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 181).

    Bei der Prüfung, ob die Begründung für die Nichtverlängerung diesen Anforderungen gerecht geworden ist, steht dem Bühnenoberschiedsgericht als Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 39, 1, 15 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu IV 2 der Gründe).

  • BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69

    Aufhebungsverfahren - Vorschriftsmäßige Besetzung des Schiedsgerichts -

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Dabei sind materielle Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen, während es bei Verfahrensmängeln einer dem Revisionsrecht entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. z.B. BAG 15, 87, 95 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe; BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953; BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 3 ff.; Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 181).

    Darüber hinaus in entsprechender Anwendung des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zu fordern, daß Verfahrensmängel des Bühnenoberschiedsgerichts schon in der Aufhebungsklageschrift zu rügen seien (vgl. z.B. BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953), hält der Senat für bedenklich.

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1981 (- 2 AZR 1117/78 - BAG 35, 309 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) die Befristung der Arbeitsverhältnisse der unter den Tarifvertrag "Normalvertrag Solo" fallenden künstlerischen Bühnenmitglieder für zulässig erklärt, weil sie einem jahrzehntelangen Bühnenbrauch entspreche, der nach wie vor durch sachliche Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) gerechtfertigt sei.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1981 (- 2 AZR 1117/78 - BAG 35, 309 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) die Befristung der Arbeitsverhältnisse der unter den Tarifvertrag "Normalvertrag Solo" fallenden künstlerischen Bühnenmitglieder für zulässig erklärt, weil sie einem jahrzehntelangen Bühnenbrauch entspreche, der nach wie vor durch sachliche Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) gerechtfertigt sei.
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 - ausdrücklich festgehalten.
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85

    Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    An dieser Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 und 2 AZR 243/85 - ausdrücklich festgehalten.
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Vergleiche aber BAG Urteil vom 18.04.1986, 7 AZR 114/85.
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Die Beweiswürdigung des Tatsachenrichters kann im Revisions- und damit auch im Aufhebungsverfahren des § 110 ArbGG nur daraufhin überprüft werden, ob sie rechtlich möglich ist und ob der Tatsachenrichter Voraussetzungen und Grenzen der richterlichen Überzeugungsbildung gewahrt hat (vgl. z.B. BAG 5, 221, 224 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85
    Dabei sind materielle Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen, während es bei Verfahrensmängeln einer dem Revisionsrecht entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. z.B. BAG 15, 87, 95 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe; BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953; BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 3 ff.; Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 181).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (so bereits BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu IV 4 der Gründe, BAGE 39, 1 unter Hinweis auf die insofern vergleichbare Problematik in § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG, etwa BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - zu B I der Gründe mwN; ebenso im Ergebnis, wenn auch skeptisch gegenüber der Parallele zu § 102 BetrVG BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 2 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 69 Abs. 4 bis 6 NV-Bühne zu beachten (vgl. zu den Anforderungen an den Inhalt des Anhörungsgesprächs BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III und IV der Gründe, BAGE 39, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 1 und 2 der Gründe) .

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    aa) Zwar ist der Klägerin grundsätzlich dahingehend Recht zu geben, dass eine gerichtliche Überprüfung einer Nichtverlängerungsmitteilung auf ihre sachliche Rechtfertigung nicht stattfindet (vgl. BAG, Urteil vom 18. August 1986 - 7 AZR 418/85, juris-Rz. 20; Urteil vom 18. August 1986 - 7 AZR 418/85, juris-Rz. 39).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 164/10
    Es bedarf daher einer formellen Verfahrensrüge unter genauer Darlegung, aufgrund welcher Tatsachen sich ergibt, dass der Richter gegen § 286 ZPO verstoßen hat oder ihm bei der Beweiswürdigung ein sonstiger Verfahrensfehler unterlaufen ist (BAG, Urteil vom 18.08.1986 - 7 AZR 418/85 - zitiert nach juris, Rdnr. 26).

    Bei der Prüfung, ob die Begründung für die Nichtverlängerung diesen Anforderungen gerecht geworden ist, steht dem Bühnenoberschiedsgericht als Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu (BAG, Urteil vom 18.08.1986 - 7 AZR 418/85 - zitiert nach juris, Rdnr. 27).

  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1319/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber mit der Anhörung des Arbeitnehmers im Vorfeld der Nichtverlängerungsmitteilung seine für die Entscheidung ausschlaggebenden Erwägungen so konkret und für den Arbeitnehmer nachvollziehbar nennen, dass der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunktes auf sie eingehen kann (vgl. BAG Urteil vom 18.08.1986/1987, 7 AZR 418/85 -).
  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1046/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber mit der Anhörung des Arbeitnehmers im Vorfeld der Nichtverlängerungsmitteilung seine für die Entscheidung ausschlaggebenden Erwägungen so konkret und für den Arbeitnehmer nachvollziehbar nennen, dass der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunktes auf sie eingehen kann (vgl. BAG Urteil vom 18.08.1986/1987, 7 AZR 418/85 -).
  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1318/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber mit der Anhörung des Arbeitnehmers im Vorfeld der Nichtverlängerungsmitteilung seine für die Entscheidung ausschlaggebenden Erwägungen so konkret und für den Arbeitnehmer nachvollziehbar nennen, dass der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunktes auf sie eingehen kann (vgl. BAG Urteil vom 18.08.1986/1987, 7 AZR 418/85 -).
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