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   BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96   

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BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96 (https://dejure.org/1997,1972)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 7 AZR 422/96 (https://dejure.org/1997,1972)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 (https://dejure.org/1997,1972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TV BS Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für die metallverarbeitende Indstrie Nordrhein-Westfalen vom 15. März 1994 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 98
  • NZA 1998, 1013
  • BB 1998, 1540
  • DB 1997, 2495
  • DB 1998, 1667
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis und vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt) führt § 3 TV BS nicht zu einem automatischen Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zum Abschluß eines Arbeitsvertrags, sofern nicht ein in den Tarifnormen genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.

    a) Der Senat hat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -) die mit dem vorliegenden § 3 TV BS wortgleiche Vorschrift der Nr. 3 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden vom 10. März 1994 auch deshalb für verfassungsgemäß gehalten, weil der Tarifvertrag von der grundsätzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers Ausnahmen zuläßt.

    Bereits aus diesem Grund war die Beklagte nicht berechtigt, von ihrer Verpflichtung aus § 3 Abs. 1 TV BS abzuweichen, der Klägerin im Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Berufsausbildung die Übernahme in ein auf sechs Monate befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1997, aaO).

  • LAG Köln, 12.04.1996 - 12 Sa 43/96

    Arbeitsverhältnis: Einstellungsanspruch nach Ausbildungsende

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
    Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 43/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. April 1996 - 12 Sa 43/96 - unter Zurückweisung der Revision im übrigen teilweise aufgehoben.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis und vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt) führt § 3 TV BS nicht zu einem automatischen Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zum Abschluß eines Arbeitsvertrags, sofern nicht ein in den Tarifnormen genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.

    a) Der Senat hat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -) die mit dem vorliegenden § 3 TV BS wortgleiche Vorschrift der Nr. 3 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden vom 10. März 1994 auch deshalb für verfassungsgemäß gehalten, weil der Tarifvertrag von der grundsätzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers Ausnahmen zuläßt.

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
    Denn der tarifliche Abgeltungsanspruch besteht wie der tarifliche Urlaubsanspruch nach dem gesetzlichen Vorbild des § 7 Abs. 4 BUrlG ohne Vorliegen der tariflichen Ausnahmen nur befristet bis zum Ende März des Folgejahres (BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis und vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt) führt § 3 TV BS nicht zu einem automatischen Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zum Abschluß eines Arbeitsvertrags, sofern nicht ein in den Tarifnormen genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96
    Danach setzt die Schaffung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch Tarifvertrag voraus, daß die Tarifvertragsparteien ein gerichtlich überprüfbares Schlichtungs- bzw. Einigungsstellenverfahren vorsehen (Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317, 326 = AP Nr. 53 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Außerdem setzt die Schaffung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch Tarifvertrag voraus, dass die Tarifvertragsparteien ein gerichtlich überprüfbares Schlichtungs- bzw. Einigungsstellenverfahren vorsähen (BAG 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 - BAGE 87, 98 = AP BGB § 611 Übernahme ins Arbeitsverhältnis Nr. 3 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 12, zu A II 1 a - c der Gründe mit Hinweis auf 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53 = EzA TVG § 1 Nr. 34, zu B II 2 c der Gründe; 17. Juni 1998 - 7 AZR 291/97 -, zu II 2 der Gründe).

    Erst wenn das misslinge, könne er die Entscheidung treffen (BAG 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 - aaO, zu A II 1 d der Gründe).

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    Soweit er sich auf die Zeit vor der letzten mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren bezieht, ist er schon deswegen unbegründet, weil die verlangte Willenserklärung zu einem Vertrag führen würde, dessen Erfüllung unmöglich ist, § 306 BGB (vgl. BAG Urteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 291/97

    Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur

    Das ergibt die verfassungskonforme Auslegung der Tarifbestimmung, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1997 (7 AZR 422/96 - auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) vorgenommen hat.

    a) Zunächst wird das Landesarbeitsgericht festzustellen haben, ob die zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geführten Verhandlungen über die Übernahme der Auszubildenden den Anforderungen genügen, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1997 (a.a.O.) dargelegt hat.

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2003 - 12 Sa 407/03

    Schadensersatz wegen unberechtigter Ablehnung einer nach § 8 TzBfG beantragten

    Es kann dahinstehen, ob sich ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB a.F. (itzo § 280 Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 BGB), § 286 BGB a.F. (§ 280 BGB i.V.m. § 286 BGB), § 325 BGB a.F., aus positiver Forderungsverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 281 BGB) oder einem c.i.c.-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 311 BGB i.V.m. § 280 BGB) ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1989, NJW 1990, 1233 f.; zu § 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 19.10.2000, 8 AZR 20/00, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516, Urteil vom 25.10.1994, 3 AZR 987/93, ArbuR 2001, 146 ff., Urteil vom 28. August 1987, 7 AZR 249/86, ZTR 1988, 101 f., LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.1998, 3 Sa 2237/97, n.v., vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516; zu § 286 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 12.11.1997, 7 AZR 422/96, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, Urteil vom 14.12.1999, 3 AZR 713/98, AP Nr. 54 zu § 1 BetrAVG, LAG Berlin, Urteil vom 25.06.1999, 6 Sa 638/99, n.v.; zu §§ 286, 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 28.06.2000, a.a.O., LAG Hamm, Urteil vom 31.05.1999, 16 Sa 2357/97, n.v.; zu pFV: Hanau, NZA 2001, 1172; zu einem c.i.c-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis: BGH, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1974, 1903 f., MüKo/Kramer, BGB, 4. Aufl., vor § 145 Rz. 12, Staudinger/Bork (1996), vor §§ 145 ff., Rz. 31; zu § 615 BGB: LAG Bremen, Urteil vom 23.11.2000, LAGE Nr. 5 zu § 15 BErzGG).
  • LAG Berlin, 23.06.1998 - 3 Sa 27/98

    Wiedereinstellungspflicht des Arbeitgebers nach einer Kündigung wegen schlechter

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  • LAG Hamm, 21.02.2003 - 10 Sa 674/02

    Übernahme vom Ausbildungsverhältnis ins Arbeitsverhältnis, tariflicher

    Akute Beschäftigungsprobleme liegen dann vor, wenn im Betrieb Entlassungen erforderlich sind oder zumindest drohen (Krichel, Anm. zu BAG, Urteil vom 12.11.1997 - SAE 1999, 282, 286).
  • ArbG Köln, 27.10.2014 - 17 Ca 6262/14

    Anspruch auf tarifliche Entfristung des Arbeitsvertrags sowie Verpflichtung der

    Der Schadensersatzanspruch tritt an die Stelle des Vergütungsanspruchs und ist steuerlich in gleicher Weise zu behandeln (vgl. zur Nutzungsentschädigung wegen des Entzugs des Dienstwagens BAG 21. März 2012 - 5 AZR 651/10; vgl. im Ergebnis auch BAG 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 - BAGE 87, 98) .
  • LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97

    Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme eines heroinabhängigen Auszubildenden nach

    Diese Art der Schadensberechnung entspricht der Entscheidungspraxis des BAG (Urteil vom 12.11.1997 - 7 AZR 422/96 - a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.1998 - 4 (5) TaBV 27/98

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung

    Die in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.1997, 7 AZR 422/96, vertretene Auffassung, wonach unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten dem Betriebsrat kein endgültiges Zustimmungsverweigerungsrecht, sondern nur ein umfassendes Beratungsrecht zusteht, ändert an dem Ergebnis nichts: Ausweislich der Entscheidungsgründe (zu A II 1 d) hat der Arbeitgeber aufgrund der Besonderheiten der vorliegenden Tarifnorm keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat zu überprüfen.
  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -;, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu I 1 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 540/97
  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 16 Sa 2357/97
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 25/97

    Sozialplan: Auslegung

  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 125/97
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