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   BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16   

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BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16 (https://dejure.org/2017,31475)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 7 AZR 440/16 (https://dejure.org/2017,31475)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 7 AZR 440/16 (https://dejure.org/2017,31475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, § ... 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 559 ZPO, § 17 Satz 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 167 ZPO, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG, § 6 Satz 2 KSchG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 2 Abs. 1 Halbs. 2 GG, Art. 5 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 2 TzBfG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, § 242 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Teilweise

  • bag-urteil.com

    Befristung - Schauspieler in Krimiserie

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Schauspieler in Krimiserie

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Schauspieler in Krimiserie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Befristung des Arbeitsvertrags durch Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler kann gerechtfertigt sein - Der Alte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristungskontrollklage - und weitere Gründe für die Unwirksamkeit der Befristung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schauspielervertrag - und seine Befristung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    28 Jahre Kettenbefristung im Arbeitsrecht - Der Alte TV-Kommissare unterliegen im Streit um Befristung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Eine Serienrolle ist nicht unbefristet

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    "Der Alte” - Befristung in Fernsehserien

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Befristete Verträge mit Fernsehschauspielern wirksam

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Eigenartige Arbeitsleistung von Schauspielern?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Schauspielern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN) .

    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Das bedeutet allerdings nicht, dass es dem Mitgliedstaat erlaubt ist, hinsichtlich einer bestimmten Branche nicht der Pflicht nachzukommen, eine Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 51; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 88) .

    Den Anforderungen des Unionsrechts, wonach die Gerichte dazu verpflichtet sind, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44, 65 f.; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 77, 101 f.; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) , wird außerdem durch das Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung Rechnung getragen.

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15

    Befristung - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 14) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 16) .

    § 17 Satz 1 TzBfG ist unanwendbar bei einem Streit darüber, ob überhaupt eine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbart worden ist, weil diese Auseinandersetzung nicht die Rechtsunwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags, sondern deren Existenz betrifft (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 11; 20. Februar 2002 - 7 AZR 622/00 - zu B II 4 a der Gründe) .

  • EuGH, 26.02.2015 - C-238/14

    Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN) .

    Das bedeutet allerdings nicht, dass es dem Mitgliedstaat erlaubt ist, hinsichtlich einer bestimmten Branche nicht der Pflicht nachzukommen, eine Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 51; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 88) .

  • EuGH, 03.07.2014 - C-362/13

    Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Den Anforderungen des Unionsrechts, wonach die Gerichte dazu verpflichtet sind, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44, 65 f.; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 77, 101 f.; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) , wird außerdem durch das Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung Rechnung getragen.

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Bühnenarbeitsverhältnissen ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 47 mwN) .

    Mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, kann die Befristung nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (vgl. BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 48) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Diese Pflicht entfällt nicht schon deswegen, weil es sich bei Art. 5 Abs. 3 GG um ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht handelt (vgl. BVerfG 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 - Rn. 58, BVerfGE 143, 161; 24. November 2010 - 1 BvF 2/05  - Rn. 147 , BVerfGE 128, 1 ; BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 47, BAGE 149, 144) .

    Die hiernach vorzunehmende Güterabwägung betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 47, BAGE 149, 144; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11  - Rn. 114, 115 mwN, BAGE 143, 354 ) .

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Unter anderem haben Tendenzunternehmen der Presse und der Kunst aufgrund der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG ebenfalls die Möglichkeit, befristete Verträge mit sog. Tendenzträgern bzw. künstlerischem Personal zu begründen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14 - Rn. 18, BAGE 155, 101; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11 mwN, BAGE 119, 138) .

    Ob jemand ein Programm in dem genannten Sinne veranstaltet und folglich den Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG genießt, beurteilt sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (BVerfG 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298, 310; BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 14, BAGE 119, 138) .

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Sie gelten entsprechend für Fernsehanstalten und erstrecken sich auch auf Produktionsgesellschaften (vgl. zur Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28) , soweit diese in einem arbeitsteiligen Produktionsprozess die zuvor von den Fernsehanstalten im Rahmen der Kunstfreiheit getroffenen Entscheidungen bei der Produktion von Fernsehserien umsetzen.

    Bei einer Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem Niveau oder ihrem künstlerischen Wert um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden, und damit um ein Kunstwerk iSd. Art. 5 Abs. 3 GG (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, aaO unter Bezugnahme auf BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 30, 173) .

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    (a) Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist zwar durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos gewährleistet; weder die "Schrankentrias" des Art. 2 Abs. 1 Halbs. 2 GG noch die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG gelten unmittelbar oder analog (BVerfG 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 67, 213) .

    Die durch Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistete Kunstfreiheit findet daher ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (BVerfG 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - zu C III 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
    Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20; 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 29, BAGE 157, 84; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111; 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 42) .
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • EuGH, 21.09.2016 - C-614/15

    Popescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • EuGH, 13.03.2014 - C-190/13

    Márquez Samohano - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • EuGH, 14.09.2016 - C-16/15

    Der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 533/14

    Befristung - Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG

  • LAG München, 11.05.2016 - 8 Sa 541/15

    Befristung, Schauspieler, Fernseh-Serie

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 622/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

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