Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.11.2010

Rechtsprechung
   BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16866
BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 (https://dejure.org/2012,16866)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 (https://dejure.org/2012,16866)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 (https://dejure.org/2012,16866)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • openjur.de

    Vertretungsbefristung; Rechtsmissbrauchskontrolle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 242 BGB, § 21 Abs 1 BEEG, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99
    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • Wolters Kluwer

    Befristungsrecht

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtsmissbrauchskontrolle einer Kettenbefristung (hier: 13 Verträge über 11 Jahre) auch bei ständigem Vertretungsbedarf ("Kücük")

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kettenbefristungen - Missbrauchskontrolle

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kettenbefristungen - Missbrauchskontrolle

  • hensche.de

    Europarecht, Befristung: Sachgrund, Befristung: Vertretung, Vertretung, Befristungskontrollklage

  • bag-urteil.com

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • rabüro.de

    Kontrolle der Gerichte über Befristung eines Arbeitsverhältnisses erstreckt sich auf alle Umstände des Einzelfalls

  • Bundesarbeitsgericht

    (Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge: Keine Beschränkung der Prüfung des Vorliegens des Sachgrunds der Vertretung ? Unionsrechtskonforme Prüfung aller Umstände des Einzelfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle der Befristung von Verträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (41)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kettenbefristungen - Fall Kücük

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kettenbefristungen und Rechtsmißbrauch

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    'Kettenbefristung' kann missbräuchlich sein

  • heise.de (Pressebericht, 24.07.2012)

    Arbeitsvertrag: Kettenbefristung kann Rechtsmissbrauch sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmißbrauch bei der Kettenbefristung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung von Arbeitsverträgen und Rechtsmissbrauch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" kann trotz Vorliegens eines Sachgrundes rechtsmissbräuchlich sein - Folgeentscheidung des BAG zum Kücük-Urteil des EuGH

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Justizangestellte arbeitet elf Jahre als Vertretung - Ist bei 13 befristeten Arbeitsverträgen "am Stück" die Befristung noch sachlich begründet?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung kann Rechtsmissbrauch darstellen

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.07.2012)

    Arbeitsrichter begrenzen Kettenverträge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung von Arbeitsverträgen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schärfere Regeln für Kettenbefristung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Neue Urteile zur "Kettenbefristung"

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche "Kettenbefristung"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kettenarbeitsverträge müssen begründet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristungen: Rechtsmissbrauch trotz Sachgrund?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    13 Befristungen über 11 Jahre - Ist dies eine rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung und Rechtsmißbrauch"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag - auch bei Sachgrund Verlängerung nicht immer wirksam/Entfristung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung an der Kette

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrags kann ausnahmsweise trotz Vorliegens sachlicher Gründe rechtsmissbräuchlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung zulässig? Ja, wenn man's richtig macht

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortwährende Befristung des Arbeitsverhältnisses - ist eine Kettenbefristung rechtsmissbräuchlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Befristung eines Arbeitsvertrages wegen ständigen Vertretungsbedarfs ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Kettenbefristungen und Anspruch des Arbeitnehmers auf unbefristete Beschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertretungsbefristung: Notwendigkeit einer Missbrauchskontrolle und Anforderungen an eine solche

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kettenbefristung" kann trotz Vorliegens eines Sachgrundes rechtsmissbräuchlich und unwirksam sein - Lange Gesamtdauer und außergewöhnlich hohe Anzahl aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge können Anzeichen für Rechtsmissbrauch sein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Befristung von Arbeitsverträgen // Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Kettenbefristungen zulässig?

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BGB § 242
    Zur Rechtsmissbrauchskontrolle einer Kettenbefristung (hier: 13 Verträge über 11 Jahre) auch bei ständigem Vertretungsbedarf ("Kücük")

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die immer erneute Befristung eines Arbeitsvertrags kann nach elf Jahren und 13 Verlängerungen unwirksam sein: BAG entscheidet den Kücük-Fall

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kettenbefristung und Entfristung: Es bleibt ein schmaler Grat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 308
  • NJW 2013, 1254
  • ZIP 2012, 289
  • ZIP 2013, 687
  • MDR 2013, 103
  • NZA 2012, 1351
  • BB 2013, 189
  • DB 2012, 16
  • DB 2012, 2813
 
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Wird zitiert von ... (169)

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend: BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs bei aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung liegt näher, wenn die Laufzeit der Verträge wiederholt hinter der prognostizierten Dauer des Vertretungsbedarfs zurückbleibt, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers erkennbar ist (vgl. grundsätzlich BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, BAGE 142, 308) .

    Grundrechtlich gewährleistete Freiheiten können ebenso von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) wie besondere Anforderungen der in Rede stehenden Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien zu berücksichtigen sind, sofern dies objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - Rn. 40; BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15) .

    Er hat in den beiden grundlegenden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 (- 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) grobe Orientierungshilfen gegeben (kritisch wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit: APS/Backhaus 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61n ff.; Bayreuther NZA 2013, 23, 25; Drosdeck/Bitsch NJW 2013, 1345, 1347; Greiner ZESAR 2014, 357, 362; Loth Prognoseprinzip und Vertragskontrolle im befristeten Arbeitsverhältnis S. 298 ff.; KR/Lipke 11. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 181; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 14 Rn. 146; Schmid BB 2013, 192; Staudinger/Preis (2016) § 620 Rn. 54d f.; vom Stein NJW 2015, 369, 374) .

    (3) Werden die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß überschritten, kann eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert sein (vgl. etwa BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 16; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 26; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

    Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Personalreserve in Form unbefristet beschäftigter Vertretungskräfte vorzuhalten, um Vertretungsfälle abzudecken (EuGH 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 55 f.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 54; BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 26; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15; 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 33; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 15, BAGE 142, 308) , darf die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse nicht eingesetzt werden, um in Wirklichkeit einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken.

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    b) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die streitgegenständliche Befristung nicht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam ist (dazu grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308; - 7 AZR 783/10 -) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    aa) Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308; vgl. auch EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 102; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55) .

    Zu berücksichtigen ist außerdem, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich hinter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, aaO) .

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) .

    In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 16; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 26; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

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Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,960
BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) (https://dejure.org/2010,960)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) (https://dejure.org/2010,960)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) (https://dejure.org/2010,960)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 Buchst a EGRL 70/99, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 21 Abs 1 BEEG, Anh Rahmenvereinbarung § 1 EGRL 34/96
    Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG mit Unionsrecht bei ständigem Vertretungsbedarf

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit wiederholter Befristung eines Arbeitsvertrags aufgrund ständigen Vertretungsbedarfs mit Art. 267 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); EuGH-Vorlage

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sind "Kettenbefristungen" europarechtskonform?

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sind "Kettenbefristungen" europarechtskonform?

  • hensche.de

    Befristung, Europarecht, Befristung: EU-Recht, Befristung: Kettenbefristung

  • bag-urteil.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG mit Unionsrecht bei ständigem Vertretungsbedarf

  • Betriebs-Berater

    Unionsrechtliche Überprüfung der Befristungskontrolle

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG mit Unionsrecht bei ständigem Vertretungsbedarf

  • Bundesarbeitsgericht

    (Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG mit Unionsrecht bei ständigem Vertretungsbedarf)

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG mit Unionsrecht bei ständigem Vertretungsbedarf

  • Der Betrieb

    Wiederholte Vertretungsbefristung bei ständigem Vertretungsbedarf: Ist die BAG-Rechtsprechung mit EU-Recht vereinbar?

  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit wiederholter Vertretungsbefristung mit Unionrecht; EuGH-Vorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erneute Vorlage zum Befristungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristete Arbeitsverhältnisse bei ständigem Vertretungsbedarf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertretungsbefristung und europäisches Unionsrecht

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    EuGH muss über die Zulässigkeit wiederholter Vertretungsbefristung entscheiden

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Ist die mehrfache Befristung eines Arbeitsvertrages wegen Vertretungsbedarfs europarechtswidrig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertretungsbefristung und europäisches Unionsrecht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wiederholte Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unionsrechtliche Überprüfung der Befristungskontrolle

  • rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com (Kurzinformation)

    Kommt die Kettenbefristung zurück? … und sind 13 Befristungen zu viel?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    13 befristete Arbeitsverträge in 11 Jahren - BAG legt EuGH Frage zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge vor - EuGH soll Vereinbarkeit von Vertretungsbefristung mit europäischem Unionsrecht klären

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vertretungsbefristung

Besprechungen u.ä. (4)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Wendung um 360 Grad beim Bundesarbeitsgericht

  • loh.de (Kurzanmerkung)

    Vertretungsbefristung - BAG ersucht EuGH um Vorabentscheidung

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Immer Schwierigkeiten mit befristeten Arbeitsverhältnissen

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von Arbeitsverträgen - "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 168
  • MDR 2011, 669
  • NZA 2011, 34
  • BB 2011, 114
  • DB 2011, 61
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Ziel der Rahmenvereinbarung ist vielmehr die Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen (vgl. EuGH 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki] Rn. 94, aaO; BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 28, NZA 2011, 34) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Der Senat hat den Gerichtshof mit Beschluss vom 17. November 2010 (- 7 AZR 443/09 (A) - BAGE 136, 168) um Vorabentscheidung gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über folgende Fragen ersucht:.

    Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. dazu BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07  - Rn. 60, BAGE 123, 30 ; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 22, BAGE 136, 168) .

    a) Der die Befristung rechtfertigende sachliche Grund liegt in Fällen der Vertretung darin, dass für die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis besteht, weil der Arbeitgeber an den vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter, dem die Aufgaben an sich obliegen, rechtlich gebunden ist und er mit dessen Rückkehr rechnet (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .

    In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 22 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 20, BAGE 136, 168) .

    Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 304 ff., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont) .

    aa) Die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs nicht dazu missbraucht werden darf, einen tatsächlich "ständigen und dauernden Bedarf" zu decken (vgl. 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 103, 106, Slg. 2009, I-3071) , veranlasste den Senat, den Gerichtshof zu fragen, ob und inwieweit nach dessen Verständnis ein "ständiger und dauernder Bedarf", zu dessen Abdeckung befristete Arbeitsverträge nicht missbraucht werden dürfen, auch im Falle eines "ständigen Vertretungsbedarfs" vorliegt, der sich daraus ergibt, dass aufgrund der Größe des Betriebs oder der Dienststelle sowie der Häufigkeit der insbesondere durch längeren Sonderurlaub bedingten Abwesenheit von Stammarbeitnehmern diese ständig durch Vertretungskräfte ersetzt werden müssen, und der Vertretungsbedarf statt durch den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auch durch eine Personalreserve gedeckt werden könnte, die aus unbefristet eingestellten Arbeitnehmern besteht (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Tenor und Rn. 32 f., BAGE 136, 168) .

    Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168 ) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. dazu BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07  - Rn. 60, BAGE 123, 30 ; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 22, BAGE 136, 168) .

    Der Senat ist bislang in ständiger Rechtsprechung in Fällen der Vertretungsbefristung insbesondere von folgenden Grundsätzen ausgegangen (vgl. etwa 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17 ff., aaO) :.

    a) Der die Befristung rechtfertigende sachliche Grund liegt in Fällen der Vertretung darin, dass für die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis besteht, weil der Arbeitgeber an den vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter, dem die Aufgaben an sich obliegen, rechtlich gebunden ist und er mit dessen Rückkehr rechnet (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .

    In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 22 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 20, BAGE 136, 168) .

    Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 304 ff., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont) .

    Dann kann die Befristung unwirksam sein ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 12 mwN, aaO; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 19, aaO) .

    aa) Die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs nicht dazu missbraucht werden darf, einen tatsächlich "ständigen und dauernden Bedarf" zu decken (vgl. 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 103, 106, Slg. 2009, I-3071) , veranlasste den Senat, den Gerichtshof zu fragen, ob und inwieweit nach dessen Verständnis ein "ständiger und dauernder Bedarf", zu dessen Abdeckung befristete Arbeitsverträge nicht missbraucht werden dürfen, auch im Falle eines "ständigen Vertretungsbedarfs" vorliegt, der sich daraus ergibt, dass aufgrund der Größe des Betriebs oder der Dienststelle sowie der Häufigkeit der insbesondere durch längeren Sonderurlaub bedingten Abwesenheit von Stammarbeitnehmern diese ständig durch Vertretungskräfte ersetzt werden müssen, und der Vertretungsbedarf statt durch den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auch durch eine Personalreserve gedeckt werden könnte, die aus unbefristet eingestellten Arbeitnehmern besteht (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Tenor und Rn. 32 f., BAGE 136, 168) .

    Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168) .

    Er kann damit die Beurteilung vornehmen, dass jedenfalls bei einer Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten sowie von vier Befristungen Anhaltspunkte für einen Gestaltungsmissbrauch noch nicht vorliegen, während in der am selben Tag entschiedenen Sache - 7 AZR 443/09 - bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und 13 Befristungen eine missbräuchliche Gestaltung indiziert und der Arbeitgeber gehalten ist, entlastende Umstände vorzutragen.

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13

    Nicht vorhersehbarer Vertretungsbedarf

    Hilfsweise wird zudem beantragt, das Verfahren vorläufig auszusetzen und im Anschluss an den Vorlagebeschluss des BAG vom 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) - dem EuGH die ergänzende Frage vorzulegen, ob die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung nicht nur die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben, sondern auch weitere Anhaltspunkte berücksichtigen müssen, die für den Bestand einer faktischen Dauerbeschäftigung sprechen, wie beispielsweise die Rechtfertigung der Befristungen mit einem Sachgrund der gleichen Art, Ausübung gleicher Tätigkeiten, Pflicht und/oder Bereitschaft der Vertragspartner zu Vertragsanpassungen und ob umso eher ein Missbrauch angenommen werden muss, je mehr solcher Kriterien erfüllt sind.

    Mit Beschluss vom 30.06.2011 hat die Berufungskammer sodann die Verhandlung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des dem Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2010, 7 AZR 443/09 (A), zugrunde liegenden Verfahrens ausgesetzt.

    Nach Vorlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09, trägt die Klägerin vor, die Gesamtdauer der Befristung und die Anzahl von 19 Befristungen spreche dafür, dass das beklagte Land die an sich eröffnete Möglichkeit der Vertretungsbefristung rechtsmissbräuchlich ausgenutzt habe.

    Das gilt auch für die Grundsätze zur unmittelbaren und mittelbaren Vertretung sowie zur Rechtsfigur der gedanklichen Zuordnung (vgl. BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09, zitiert nach juris).

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Gebot der Redlichkeit und allgemeine Schranke der Rechtsausübung beschränkt sowohl subjektive Rechte als auch Rechtsinstitute und Normen (vgl. BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09, zitiert nach juris).

    Bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs ist das Bundesarbeitsgericht demgegenüber davon ausgegangen, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09, zitiert nach juris).

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

    Dieser vom Senat für die Fälle der vollständigen Abwesenheit der Stammkraft - etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Freistellung - entwickelte Grundsatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) lässt sich nicht uneingeschränkt auf die Fälle der Abordnung übertragen.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Dieser vom Senat für die Fälle der vollständigen Abwesenheit der Stammkraft - etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Freistellung - entwickelte Grundsatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) lässt sich nicht uneingeschränkt auf die Fälle der Abordnung übertragen.
  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Zwar ist es im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Teil des Sachgrundes der Vertretung eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des Vertretenen ist (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .
  • LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17

    Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) -), hat der Europäische Gerichtshof unter anderem folgendes ausgeführt:.

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB ) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8 ; grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33).

    Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 - [Mascolo ua.] Rn. 102; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308 ).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich hinter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, a.a.O.).

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2012 - 9 Sa 719/12

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fallgruppe der "gedanklichen Zuordnung";

    aa)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Kammer folgt, ist die Einstellung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters als Befristungsgrund anerkannt (BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, DB 2012, 2813; BAG v. 12.11.2011 - 7 AZR 194/09, NZA 2011, 507; BAG v. 17.11.2010 - 7 AZR 443/09, BAGE 136, 168; BAG v. 14.04.2010 - 7 AZR 121/09, NZA 2010, 942; BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, NZA 2010, 34, BAG v. 10.03.2004 - 7 AZR 397/03, NZA 2005, 320; BAG v. 10.03.2004 - 7 AZR 402/03, NZA 2004, 925).

    Fehlt dieser Kausalzusammenhang, ist die Befristung nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt (BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, DB 2012, 2813; BAG v. 12.11.2011 - 7 AZR 194/09, NZA 2011, 507; BAG v. 17.11.2010 - 7 AZR 443/09, BAGE 136, 168; BAG v. 14.04.2010 - 7 AZR 121/09, NZA 2010, 942; BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, NZA 2010, 34).

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, DB 2012, 2813; BAG v. 12.11.2011 - 7 AZR 194/09, NZA 2011, 507; BAG v. 17.11.2010 - 7 AZR 443/09, BAGE 136, 168; BAG v. 14.04.2010 - 7 AZR 121/09, NZA 2010, 942; BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, NZA 2010, 34).

    In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, DB 2012, 2813; BAG v. 12.11.2011 - 7 AZR 194/09, NZA 2011, 507; BAG v. 17.11.2010 - 7 AZR 443/09, BAGE 136, 168; BAG v. 14.04.2010 - 7 AZR 121/09, NZA 2010, 942; BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, NZA 2010, 34).

  • LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung

    Im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2010 ( 7 AZR 443/09 (A)) hat der Europäische Gerichtshof u. a. ausgeführt, dass aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könnte, nicht folge, dass ein Arbeitgeber, der beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften, möge dieser auch wiederholt oder sogar dauerhaft auftreten, zu reagieren, missbräuchlich handele und gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße (EUGH v. 26.01.2012 - C 586/10 - Kücük).

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB vorzunehmen (s. nur BAG v. 07.10.2015, 7 AZR 944/13; BAG v. 29.04.2015, 7 AZR 310/13; BAG v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09).

    Zu berücksichtigten ist des Weiteren, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich unter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt (BAG v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09).

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG v. 29.04.2015, a.a.O.: BAG v. 24.09.2014, 7 AZR 987/12; BAG v. 18.07.2012, a.a.O.).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

  • LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Vertretung; Wirksamkeit der

  • LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 267/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Vertretung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2014 - 3 Sa 277/13

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses

  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1085

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Verzicht durch Abschluss eines befristeten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2013 - 6 Sa 20/13

    Befristungskontrollklage - Vertretung - Darlegungslast des Arbeitgebers-

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11

    Befristung - Vertretung - nachträgliche Änderung der Tätigkeit -

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2013 - 7 Sa 1820/10

    Entsprechende Anwendung des § 148 ZPO auf Vorabentscheidungsverfahren nach Art.

  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1086

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Verzicht durch Abschluss eines befristeten

  • LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10

    Beendigung des doppelt befristeten Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2013 - 6 Sa 237/13

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung - gedankliche Zuordnung

  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 57/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2011 - 15 Sa 712/11

    Befristungsgrund der mittelbaren Vertretung - tatsächliche Neuverteilung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 644/11

    Sachlich gerechtfertigte Befristung einer Arbeitszeiterhöhung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2014 - 4 Sa 240/12

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung" - Rückkehrprognose

  • LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 452/10

    Kausalität zwischen dem zeitweiligen Ausfall der planmäßigen Lehrkraft und der

  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

  • LAG Nürnberg, 19.10.2011 - 4 Sa 319/11

    Vertretungsbefristung - Dauer - Vertretungsfall - Teilzeitstelle

  • LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14

    Befristung; Sachgrund; unmittelbare Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Thüringen, 27.01.2011 - 3 Sa 282/10

    Befristeter Teilzeiteinsatz von Lehrkräften im Rahmen des Thüringer

  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 59/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

  • ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18

    Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2011 - 17 Sa 504/11

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 517/16

    Befristung - Vertretung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.08.2012 - 4 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Befristung bei Daueraufgaben und Vertretungsbedarf in der

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748

    Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort

  • LAG Hessen, 12.02.2014 - 2 Sa 938/13
  • ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung eines Lehrers

  • LAG Hessen, 12.02.2014 - 2 Sa 938/12

    Missbrauchskontrolle von sieben befristeten Arbeitsverträgen in rund 5 1/2 Jahren

  • ArbG Hamburg, 09.05.2012 - 3 Ca 45/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund: Wirksamkeit -

  • VG Ansbach, 05.04.2011 - AN 8 P 10.02080

    Kein begründetes Übernahmeverlangen

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